Full text : Die Fabriksparkasse

75

soweit  nötig,  jedesmal  bis  zum  1.  Februar  auf  diese  Höhe  zu
ergänzen  ist.
Für  die  Schuldverschreibungen  ist  eine  mit  1500000  dl
abschließende  Sicherungshypothek  in  Höhe  ihres  Nennwerts
in  das  Grundbuch  des  Fabrikgrundstücks  in  Landsberg  a.  W.
eingetragen.
Der  Treuhänder  ist  berechtigt  und  verpflichtet,  die  Schuldverschreibungen ­
  wie  den  entsprechenden  Teil  der  Sicherungshypothek ­
  zugunsten  der  Sparer  zu  verwenden  und  im  Falle
der  Nichterfüllung  der  Verbindlichkeiten  seitens  der  Sparkasse ­
  flüssig  zu  machen  und  den  Erlös  im  Verhältnisse  der
Einzelguthaben  zum  Gesamtguthaben  an  die  Sparer  zur  Verteilung ­
  zu  bringen.
Weitere  Ansprüche  stehen  den  Sparern  gegen  den  Treuhänder ­
  nicht  zu.
§  11.  Im  ersten  Vierteljahre  jedes  Jahres  erstattet  die
Sparkasse  einen  Bericht  über  Veränderung  und  Gesamtbetrag
der  den  Sparern  am  1.  Januar  zustehenden  Guthaben.  Gleichzeitig ­
  hat  der  Treuhänder  die  Versicherung  abzugeben,  daß
der  Betrag  der  hinterlegten  Schuldverschreibungen  das  Gesamtguthaben ­
  der  Sparer  um  10%  übersteigt.  Jeder  Sparer  erhält
schriftliche  Mitteilung  vom  Stande  seines  Guthabens,  welcher
sofort  mit  dem  Sparbuche  zu  vergleichen  ist.  Abweichungen
sind  sofort  zu  melden,  widrigenfalls  für  die  Firma  nur  die
niedrige  Summe  verbindlich  ist.
Landsberg  a.  W.,  April  1913.
Max  Bahr
Jute-Spinnerei  und  Weberei,  Plan-  und  Sackfabrik.
Max  Bahr.  F.  Schmidt.  Paul  Bahr.

'Vorstehende  Satzungen  erkenne  ich  als  für  mich  verbindlich ­
  an.
Landsberg  a.  W.,  den  19...
6.  Spareinrichtung  mit  Zwang  für  jugendliche  und
unverheiratete  Arbeiter  unter  25  Jahren  sowie  für
freiwillige  Sparer  der  Bergischen  Stahl-Industrie,
G.  m.  b.  H.
§  34.  Jeder  unverheiratete,  bzw.  Arbeiter  unter  25  Jahren
ist  verpflichtet,  die  Spareinrichtung  der  Bergischen  Stahlindustrie, ­
  G.  m.  b.  H.,  zu  benutzen;  alle  übrigen  Arbeiter
können  dieselbe  nach  freier  Entschließung  benutzen.
Bei  jeder  Löhnung  wird  ein  bestimmter  Betrag  von  derselben ­
  eingehalten,  und  zwar  soll  der  Mindestbetrag  5%  des
durchschnittlichen  Verdienstes  ausmachen.
§  35.  Diese  abgehaltenen  Beträge  werden  vierteljährlich
in  die  städtische  Sparkasse  eingezahlt,  und  zwar  soll  das  Spar-
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.