3
17
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Die Ladentöchter haben folgenden Arbeitstag:
Stundenzahl:
In der stillen Zeit:
In det S:
9
5
2
973
8
4
10
18
13
1072
30
26
11
22
17
1172
17
19
12
22
22
12 y 2
18
19
13
13
18
1372
2
6
14
5
10
14 v«
1
1
15
2
6
Der Achtstundentag ist also bei den Ladentöchtern nirgends
vorhanden, sondern die Grosszahl muss 10 x jt bis 127a Stunden
arbeiten. Der Unterschied zwischen stiller Zeit und Saison ist
ein verhältnismässig minimer, weil eben die Frage für diesen
Beruf etwas anders hätte gestellt werden müssen. Z, B. wäre
die Frage nach der Arbeitszeit im Dezember angezeigter gewesen.
Auf alle Fälle geht aber schon aus diesen Zahlen hervor, dass
ein Gesetz zum Schutze der Ladentöchter sehr angebracht wäre,
da beinahe die Hälfte der Angestellten selbst in der stillen Zeit
über 11 Stunden pro Tag arbeiten muss. Ein einheitlicher Laden
schluss sollte unbedingt normiert werden.
Die Bemerkungen auf den Fragebogen erstrecken sich denn
auch fast ausschliesslich auf diesen Punkt, und kein Berufszweig
hat verhältnismässig so viele Klagen angebracht, wie gerade die
Ladentöchter. Wir geben nun nachstehend einige solcher Stimmen
wieder:
Eine Ladentochter vom Lande schreibt: „Der grösste Uebel-
stand ist die Gewohnheit der Hausfrauen, abends 9 Uhr noch
einzukaufen.“
Eine andere bemerkt: „Für den 8 Uhr-Ladenschluss wären
wir alle sehr dankbar. Derselbe wäre sehr notwendig.“
Eine Kollegin aus der Stadt schreibt: „ Könnte nicht erwirkt
werden, dass wenigstens am Samstag Abend die Geschäfte früher