Full text : Die Arbeitsverhältnisse Zürcherischer Ladentöchter und Arbeiterinnen

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Zum  voraus  bemerken  wir,  dass  die  Zahlen,  die  sich  auf
Löhne  der  Bureauangestellten  und  Modistinnen  des  Landes  beziehen, ­
  zu  klein  sind  und  als  zufällige  bezeichnet  werden  müssen.
Im  übrigen  konstatieren  wir  folgende  Tatsachen:  Die  Ladentöchter ­
  erhalten  auf  dem  Lande  gleichviel  Lohn  wie  in  der
Stadt,  die  Näherinnen  sogar  mehr.  In  der  Schneiderei  und  Glätterei
hingegen  ist  die  Bezahlung  in  der  Stadt  günstiger  als  auf  dem
Lande.  Ueber  die  Reihenfolge  der  Berufe  insgesamt  brauchen
wir  keine  langen  Kommentare.  Interessant  ist  aber,  dass  mit  Ausnahme ­
  der  schlechtbezahlten  Glätterei,  die  durchschnittlichen  Monatslöhne ­
  zwischen  Bureau  und  Handel  nur  7  Franken,  zwischen
den  gewerblichen  Betrieben  nur  6  Franken  pro  Monat  differieren.
Freilich  werden  die  Unterschiede  teilweise  sehr  grosse,
wenn  wir  die  effektive  Arbeitsleistung  in  Stundenzahl  mit  dem
Lohn  in  Beziehung  setzen,  d.  h.  für  die  einzelnen  Berufszweige
den  Stundenlohn  berechnen.  Vorerst  aber  bringen  wir  noch  die
Rangordnung  in  bezug  auf  Lohn  und  Arbeitszeit.

B  erufs  zweig

Arbeitsstunden
pro  Tag

Lohn
pro  Monat

Handel

11,32

99

Glätterei  .

10,72

79

Durchschnitt

10,50

94

Modes

10,19

93

Schneiderei

9,95

89

Näherei

9,71

87

Diverse

9,45

90

Bureau

8,75

106

Die  Ziffern  des  Arbeitstages  differieren  mit  den  im  früheren
Kapitel  angegebenen  Durchschnittszahlen,  weil  hier  nur  jene  Bogen
zur  Verwertung  kamen,  die  auch  Lohnangaben  enthielten.  Weil
wir  nur  die  voll  ausgefüllten  Fragebogen  berücksichtigten,  konnten
wir  den  Stundenlohn  genau  berechnen,  welcher  hiernach  folgt:

Berufszweig

Lohn  in  Ra
Stadt

ppen  pro
Land

Stunde
Total

Bureau

48

30

47

Diverse

37

33

36

Modes

39

25

35

Durchschnitt

35

32

34
            
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