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düngen des Zolldepartements, des Medizinaldepartements und
anderer Behörden, die für den Export nach Russland von Wichtig
keit sind, an Hand der amtlichen russischen Publikationen
gesammelt und gesichtet. Das auf diese Weise gewonnene Material
steht den Mitgliedern des Deutsch-Russischen Vereins kostenlos,
anderen Firmen gegen eine Gebühr zur Verfügung.
Die russische Regierung hat in dem Handelsverträge*) sich
verpflichtet, bis zum 1. März 1907 zu veröffentlichen:
1. eine systematische Ausgabe sämtlicher, die Anwendung
des Zolltarifs betreffenden Cirkulare des Zolldepartements, sowie
der Entscheidungen des Dirigierenden Senats, die sich auf den
gleichen Gegenstand beziehen;
2. ein alphabetisches Verzeichnis aller im Zolltarif und in
den oben angeführten Cirkularen und Entscheidungen aufgeführten
Waren.
Der Deutsch-Russische Verein wird nach Ausgabe dieser
Zusammenstellungen eine deutsche Bearbeitung veröffentlichen
und diese ausser den Vereinsmitgliedern allen Firmen, welche das
Zollhandbuch unmittelbar von der Geschäftsstelle beziehen, gegen
Erstattung der Selbstkosten zur Verfügung stellen.
Die Anerkennung, welche die Arbeiten und Veröffentlichungen
des Deutsch-Russischen Vereins bisher gefunden haben, lässt er
warten, dass auch dieses Zollhandbuch dankbar aufgenommen
wird, und dass es der Steigerung der deutschen Ausfuhr nach
Russland wesentliche Dienste leisten wird.
Den deutschen und den russischen Zentralbehörden, welche
uns durch Ueberlassung von Material bereitwilligst unterstützt
haben, insbesondere dem Auswärtigen Amt, dem Reichsamt des
Innern, der Kaiserlich Russischen Finanzagentur, dem Kanzler-
Dragoman C. Schmidt im Kaiserl. General-Konsulat in St. Peters
burg, sind wir zu grossem Dank verpflichtet.
Berlin, April 1906.
Deutsch-Russischer Verein.
Eingetragener Verein.
Hermann Wirth, M. Busemann,
Geh. Kommerzienrat. Volkswirtschaftlicher
Vorsitzender. Syndikus.
*) Vergleiche Schlussprotokoll, Teil IV: Zu den Zollreglements § 12a
(Seite 18).