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ist in keiner anderen Krankenkasse Deutschlands anzutreffen.
Der Bochumer Verein will nur kerngesunde Leute als Mitglieder
haben. Wie hoch er seine Ansprüche schraubt, hat sich gerade
jetzt durch den Krieg besonders kratz herausgestellt. Viele von
den aus der Krankenkasse Herausgeworfenen sind jetzt ein
berufen. Wären sie wirklich so krank, wie sie der Bochumer
Verein zum Zwecke des Herauswurfs hinstellte, dann müßten sic
schon längst als halbtot wieder zurückgekommen sein. Aber weit
gefehlt. Viele von ihnen sind von den Militärärzten für
felddienstfähig erklärt und liegen in den Schützengräben. In den
Akten der Bochumer Knappschaft aber stehen diese Leute immer
noch als „nicht aufnahmefähig zur Krankenkasse" verzeichnet.
Der Knappschaftsarzt fand bei ihnen bei der Aufnahme der berg
männischen Tätigkeit oder in den ersten fünf Jahren der Aus
übung derselben irgend einen kleinen körperlichen Mangel, der
sie „leicht zu Krankheiten geneigt" mache, und darum suchte man
sie aus der Kasse los zu werden. Gelegenheit zum Streichen aus
der Kasse bietet sich besonders dann, wenn der Bergmann in den
ersten fünf Jahren, wo er als Mitglied der Pensianskasse ein
geschrieben ist, einen Krankenschein nimmt. In diesem Falle
kann er gegen seinen Willen spielend leicht Berginvalide werden,
aber — Invalide ohne Pension. Er kann das in dieser Zeit
leichter werden, weil der Verein im Falle der Jnvaliditäts-
erklärung nicht nur den „zu Krankheiten neigenden Mann" los
wird, sondern auch noch dessen eingezahlte Pensionskassenbeiträge
behalten kann.
Bei Schaffung der Reichsversicherungsordnung wurde uns
vorgehalten, daß die neuen Bestimmungen ein Fortschritt und
nach ihnen das Hinauswerfen aus den Knappschaftskrankenkassen
.erschwert sei. Wir haben das bestritten und leider Recht be
halten. Obschon die neuen Bestimmungen ihre Entstehung in
erster Linie der Praxis des Bochumer Vereins verdanken, ist
durch sie doch nicht das Geringste geändert worden. Im Gegen
teil. die Befreiungen von der Krankenversicherungspflicht haben
in dieseni Verein eher zu- als abgenommen.
In Friedenszeiten sind die nicht der Krankenkasse angehö
renden Bergleute recht häufig der Armenkasse zur Last gefallen.
Jetzt in der Kriegszeit hat der Verein durch seine Praxis auch
die Krieger und deren Familien geschädigt. Es gibt für die von
der Krankenversicherungspflicht befreiten Kriegsteilnehmer im
Falle der Verwundung oder des Todes weder Kranken- noch
Sterbegeld und für die Frau keine Wöchnerinnenunterstützung.
Hoffentlich veranlassen die jetzigen Erscheinungen die Be
hörde zum Eingreifen. Nach unserer Meinung hätten felddienst
fähige Leute der Krankenkasse als Mitglied anzugehören.