Full text: Über die Behandlung der verbrecherischen und arg verwahrlosten Jugend in Österreich

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offenem Aufruhr und anderen Verbrechen geworden*) und 
das Ausbrechen von Gefangeneil und kühne Fluchtversuche 
sind jetzt weit häufiger, als sie es je gewesen. ^ 
Nicht selten wird in derlei Anstalten der Grund zu 
gefährlichen Vereinigungeir für die spätere ÜVrübung von 
Diebstahl, Raub und Brandstiftung gelegt; und so wird 
der einzige Vortheil, welcher der Anhaltung llachgerühmt 
zu werden pflegt, dass gefährliche,Individuen für eine kurze 
Zeit an der Begehung einzelner Ubelthaten verhindert wer 
den, durch andere offenkundige Nachtheile gewiss weit aus 
gewogen. ,;ii 
Gegenüber diesen unbefriedigenden Résulta,en der An 
haltung ' Erwachsener in den Zwangsarbeitsansicckten stehen 
die unbestritten günstigen Ergebnisse der Besserungsanstalten**) 
und drängt sich wohl von selbst die Frage^anf, ob es nicht 
weit zweckmäßiger wäre, die letzteren all die Stelle der ersteren 
treten zu lassen. 
In den Räumen, in welchen die Erwachsenen verwahrt 
werden, würde bei geringern Kosten eine bedeutend größere 
Zahl Jugendlicher bequem Aufnahme fillden können*) und so 
könnte wenigstens dem dringendsten Bedürfnisse einigermaßen 
Rechnung getrageil werden. 
*) Nach dein oben citierten Ausweise wurden im Jahre 1896 
wegen'ber in ber Änftalt begnnßenen %etbre4en bem Straf, 
o er idi te übergeben 28 Zwänglinge. Aus der Anstalt sind m demselben 
Jahre entwichen 18 Zwänglinge — allerdings wurden dieselben brs auf 
Einen wieder eingebracht. , 4 . , , ... 
Erscheinungen dieser Art, die trotz einer treulichen, energischen 
Leitung der Anstalt nicht vermieden werden konnten, sprechen gewiss 
nicht zu Gunsten des Fortbestandes der Zwangsarbeitshäuser in ihrer 
heutigen Gestaltung. Dieselben müssten, wenn sie einen wirklichen 
Vortheil bringen sollten, auf eine andere Basis gestellt werden, als 
biâ^cr^ Ļandesbesserungsanstalt in Opatovic bei Pardubic in 
Böhmen veransd,lagt das Procentverhältnis der Gebesserten ans 
mehr als 60%; andere öffentliche Besserungsanstalten weisen auf noch 
günstigere Resultate hin; die Berichte der Privatbesserungsanstalteii, 
von denen weiter unten die Rede sein soll, geben Zeugnis davon, dass 
der ärgste Stand der sittlichen Verwahrlosung bei rechtzeitig, d. h. 
im frühjugendlichen Alter eintretender Erziehung die berechtigte Hoff 
nung auf eine Besserung nickst ausschließt. Die Besserungswahrschein- 
lichkeit steigt und fällt mit dem Alter, in welchem die Zwangserziehung 
ihr Werk beginnt.
	        
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