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offenem Aufruhr und anderen Verbrechen geworden*) und
das Ausbrechen von Gefangeneil und kühne Fluchtversuche
sind jetzt weit häufiger, als sie es je gewesen. ^
Nicht selten wird in derlei Anstalten der Grund zu
gefährlichen Vereinigungeir für die spätere ÜVrübung von
Diebstahl, Raub und Brandstiftung gelegt; und so wird
der einzige Vortheil, welcher der Anhaltung llachgerühmt
zu werden pflegt, dass gefährliche,Individuen für eine kurze
Zeit an der Begehung einzelner Ubelthaten verhindert wer
den, durch andere offenkundige Nachtheile gewiss weit aus
gewogen. ,;ii
Gegenüber diesen unbefriedigenden Résulta,en der An
haltung ' Erwachsener in den Zwangsarbeitsansicckten stehen
die unbestritten günstigen Ergebnisse der Besserungsanstalten**)
und drängt sich wohl von selbst die Frage^anf, ob es nicht
weit zweckmäßiger wäre, die letzteren all die Stelle der ersteren
treten zu lassen.
In den Räumen, in welchen die Erwachsenen verwahrt
werden, würde bei geringern Kosten eine bedeutend größere
Zahl Jugendlicher bequem Aufnahme fillden können*) und so
könnte wenigstens dem dringendsten Bedürfnisse einigermaßen
Rechnung getrageil werden.
*) Nach dein oben citierten Ausweise wurden im Jahre 1896
wegen'ber in ber Änftalt begnnßenen %etbre4en bem Straf,
o er idi te übergeben 28 Zwänglinge. Aus der Anstalt sind m demselben
Jahre entwichen 18 Zwänglinge — allerdings wurden dieselben brs auf
Einen wieder eingebracht. , 4 . , , ...
Erscheinungen dieser Art, die trotz einer treulichen, energischen
Leitung der Anstalt nicht vermieden werden konnten, sprechen gewiss
nicht zu Gunsten des Fortbestandes der Zwangsarbeitshäuser in ihrer
heutigen Gestaltung. Dieselben müssten, wenn sie einen wirklichen
Vortheil bringen sollten, auf eine andere Basis gestellt werden, als
biâ^cr^ Ļandesbesserungsanstalt in Opatovic bei Pardubic in
Böhmen veransd,lagt das Procentverhältnis der Gebesserten ans
mehr als 60%; andere öffentliche Besserungsanstalten weisen auf noch
günstigere Resultate hin; die Berichte der Privatbesserungsanstalteii,
von denen weiter unten die Rede sein soll, geben Zeugnis davon, dass
der ärgste Stand der sittlichen Verwahrlosung bei rechtzeitig, d. h.
im frühjugendlichen Alter eintretender Erziehung die berechtigte Hoff
nung auf eine Besserung nickst ausschließt. Die Besserungswahrschein-
lichkeit steigt und fällt mit dem Alter, in welchem die Zwangserziehung
ihr Werk beginnt.