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Schiffsdurchlüsse, Wehre.
Aber nicht nur unter Umständen, die einen ganz freien Schiffahrtsverkehr gestatten,
kann die Schleuse außer Benutzung treten, sondern auch schon bei geringeren Wasser
ständen. Man baut deshalb das Wehr mitunter in zwei Teile, wovon der eine ge
schlossen werden kann, während der andere den Schiffen noch eine freie Durchfahrt
gewährt. Derartige Einrichtungen heißen Schiffsdurchlässe. Sie können auch eine
zeitweilige Entlastung der Schleuse herbeiführen, indem die thalwärtsfahrenden Schiffe
bei hinreichendem Wasservorrat frei hindurchfahren, so daß die ganze Zeit den berg-
ivärtsfahrenden für das Durchschleusen zur Verfügung steht. Auf diese Weise werden
die starkbenutzten Schleusen an der Spree in Berlin und Charlottenburg entlastet.
Die Schiffsdurchlässe unterscheiden sich in ihrer Bauart meist nicht von dem Wehr,
nur liegt ihre Sohle tiefer als die Krone der eigentlichen Wehrkonstruktion. Die Breite
des Schiffsdnrchlaffes hängt von den bestehenden oder zu erwartenden Abmessungen
der durchfahrenden Schiffe ab. Außerdem muß auf jeden Fall darauf Rücksicht ge
nommen werden, daß in ihm die Geschwindigkeit des durchströmenden Wassers sich nicht
zu sehr vergrößert, damit nicht hierdurch die Schiffahrt zu beschwerlich und zu gefahr
bringend wird.
Für die Kanalisierung der Flüsse sind nach den obenerwähnten Gesichtspunkten also
nur die beweglichen Wehre empfehlenswert. Schon seit alter Zeit baute man solche
als Floßschleusen oder Eisdurchlässe in den verschiedenen Stauanlagen, und heute noch
werden in den Gegenden, wo auf kleineren Flüssen nur die Flößerei betrieben wird, die
alten Vorbilder, entsprechend verbessert, ausgeführt. Man kann die beweglichen Wehre
als feste ansehen, auf die zur zeitweisen Erhöhung des Staues bewegliche Teile aus-
setzbar sind. Daher trifft man bei ihnen alle Bestandteile des festen Wehres wieder an.
Den Fluß durchzieht seiner ganzen Breite nach ein wohlgefügtes und besonders gegen
Unterspülung gesichertes Bauwerk, der Wehrkörper. Die höchste Stelle desselben, der
Fachbanm oder die Krone, ist besonders sorgfältig hergestellt und gesichert. Sie liegt
meist in der Höhe der Flußsohle, um bei Hochwasser jeden Aufstau zu vermeiden und
um den Schiffen bei freiem Strome die Bergfahrt nicht zu erschweren. Unter Umständen
kann man sie aber auch höher legen und den beweglichen Teil niedriger und daher
billiger ausführen; so liegt die Krone bei den Wehren der kanalisierten Saar teilweise
1,s na über der Flußsohle.
Die Krone teilt den Wehrkörper in zwei Teile; flußaufwärts liegt der Vorboden,
flußabwärts der Absallboden. Letzterer muß wegen der zeitweise auf ihm herrschenden
starken Strömung sehr sorgfältig ausgeführt werden. An ihn schließt sich weiter fluß
abwärts das Sturzbett an; dieses dehnt sich so weit aus, als die Sohle gegen die Angriffe
der durch das Wehr hervorgerufenen starken Strömung zu schützen ist. Bei mehrteiligen
Wehranlagen bedürfen die Teile, welche, wie der Schiffsdurchlaß, länger offen gehalten
werden, eines besonders festen und ausgedehnten Sturzbettes, weil in ihnen sich eine
stärkere Strömung entwickeln muß. Die Ufer sind beiderseitig bis zur Hochwassergrenze
zu sichern. Meist geschieht dieses durch Steinpfeiler. Auch den festen Wehrkörper baut
mau bei Flußkanalisierungen aus Mauerwerk und Beton und verwendet Holz nur zu
den umschließenden Spundwänden, im Gegensatze zu den vorwiegend in Holz aus
geführten Anlagen der kleineren Floßschleusen.
Der feste Teil des Wehres dient dem beweglichen als Unterlage. Dieser besteht aus
der eigentlichen Stauwand und den Stützeinrichtungen für dieselbe. Die Stauwand
ist aus Holz oder Eisen gefertigt und setzt sich ans einzelnen Stücken zusammen, die sich
von Hand- oder durch leichte Hebevorrichtungen auch bei einseitigem Überdruck bewegen
lassen. Die Stützung der einzelnen Bestandteile der Stauwand erfolgt je nach der Bauart
des Wehres gegen senkrechte oder wagerechte Balken, deren Umfallen oder Verbiegen
durch Verankerung und Versteifung gehindert wird. Sie sind entweder auf dem Wehr
rücken niederlegbar, oder man zieht sie unter einer festen Bedienungsbrücke auf. Die
Verbindung der Stauwand mit dem Stützkörper ist entweder lose, so daß man sie bei
Freigabe des Wehres ganz abhebt und für sich aufbewahrt, oder fest, wobei sie mit
niedergelegt oder aufgezogen werden muß.
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