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Einrichtungen der Flußhäfen.
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daher meistens die für tiefer liegenden Baugrund üblichen Verfahren an. Vor allem
häufig sind Pfahlrostgründungen, aber auch solche auf Brunnen oder Senkkästen kommen
vor. Läßt sich der tragfähige Grund gar nicht erreichen, so muß man durch Steinschüttung
oder Senkstücke eine Unterlage schaffen, auf der man das Bauwerk sicher in die Höhe
führen kann. Bei der Ausmauerung kann man durch passend angeordnete Hohlräume,
die mit leichterem und billigerem Material gefüllt sind, Gewicht und Kosten des Bauwerks
erheblich vermindern. In der Höhe der Erdoberfläche wird die Mauer mit besonders
barten Steinplatten gut abgedeckt, um sie vor dem Einflüsse der Witterung zu schützen.
Wie beim Bollwerk sind auch bei Ufermauern Prell- und Haltepfähle nötig. In
verschiedener Höhe eingelassene Ringe dienen ebenfalls der Schiffsbefestignng. Ist
wegen stark ivechselnder Wasserstände die Mauer besonders hoch, so darf nicht unterlassen
werden, Treppen und Leitern in sie einzubauen, um vom Ufer aus bequem die Schiffe
erreichen zu können. Des weiteren muß stets für leistungsfähige Hebevorrichtungen
zum Umladen der Güter gesorgt werden, ebenso für ausreichende Speicherräume und
Freilagerplätze. Eine gute
Ausstattung in beiderlei Hinsicht
ist für die ganze Anlage von
größter Wichtigkeit. Bei An
schaffung der Hebe- und Speicher
einrichtung soll man sich stets die
neuesten Erfindungen und Er
fahrungen zu nutze machen. Be
sonders darf man mit maschi
neller Ausstattung nicht zu spar
sam sein, weil die Schiffahrt
leichter geringe Abgaben für die
Verzinsung solcher Einrichtungen
ertragen kann, als den Schaden,
der ihr aus überlangem Warten
wegen ungenügender Löschvor
richtungen erwächst. Sv kann
ein Elbschiff nur ein Viertel der
Schiffahrtszeit zur eigentlichen
Fahrzeit benutzen, die übrige
Zeit liegt es still, und zwar
einen beträchtlichen Teil davon,
um auf seine Entladung zu
warten. Es müssen eine Anzahl fahrbare Kräne vorhanden sein, die im stände sind,
Lasten bis zu etwa 2000 kg zu heben. Die Krangleise gehen längs der ganzen Hafen-
einfassung hin, damit das Becken vollständig ausgenutzt werden kann. Für besonders
schwere Lasten wird ein fester Kran vorgesehen, der etwa 6000 bis 12000 kg zu heben
vermag. Als Betricbskraft für die Hebeanlagen wendet man Menschenkraft, Dampf,
Druckwasser oder Elektrizität an.
Ist es notwendig vorzusehen, daß die Güter unmittelbar von der Bahn ins Schiff
oder umgekehrt verladen werden, so sind längs der Ufermauern Ladegleise nötig. Hinter
diesen liegen Freilagerplätze oder Schuppen, wo dasjenige aufgestapelt werden kann, was
vor der Weiterbeförderung einige Zeit im Hafen lagern muß. Längs dieser Bauten sind
an der Landseite wiederum Gleisanlagen angeordnet, damit hier ein Ent- und Beladen
der Bahnwagen erfolgen kann, und so der Raum am Hafen zur Abwickelung des un
mittelbaren Umschlags nicht verringert wird. Die Lagerschuppen sind im allgemeinen
ihrer Bauart nach nicht von den an der Eisenbahn üblichen unterschieden. Sie haben oft
an allen vier Seiten Laderampen. Auf der dem Hafen zu liegenden vollzieht sich der
Verkehr mit den Schiffen, landwärts der mit der Eisenbahn. Auf den übrigbleibenden
beiden Querseiten hält das Fuhrwerk, das bei dieser Anlage möglichst wenig von der
469. Allerschnitt einer Kaimauer mit Ateiiliiistenfuttdierung.
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