Drittes Buch.
Die Staatsausgaben.
I. Abschnitt.
Allgemeine Lehren.
l. Die Staatshaushaltslehre und die Ausgaben.
Indem wir auf die Behandlung der Staatsausgaben eingehen, ist
vorerst die Frage zu erörtern, ob die Untersuchung der Staats-
ausgaben überhaupt zu den Problemen der Staatshaushaltslehre
gehört ? .
Von wenigen Ausnahmen abgesehen — und zu diesen Aus-
nahmen gehört vor allem Smith, bei dem sogar der die Ausgaben
behandelnde Teil umfangreicher ist als der die Einnahmen be-
treffende — behandelten bisher die Autoren der Finanzwissenschaft
nur die die Staatseinnahmen betreffenden Lehren. Dies schien
eine gewisse Berechtigung zu haben. Die Staatshaushaltslehre kann
sich nicht mit den prinzipiellen Fragen der Ausgabenwirtschaft be-
fassen. Diese Probleme gehören in den Bereich anderer Wissen-
schaften, so namentlich in den der Verwaltungslehre. Ob der Staat die
Industrie befördere, ob er zur Sozialversicherung beitrage, ob er
für den Volksunterricht sorge, ob er sich mit Gesundheitspflege
befasse, ob die Prozeßordnung das mündliche Verfahren akzeptiere,
ob die allgemeine Wehrpflicht einzuführen sei oder nicht, wie die
Gefängnisse einzurichten sind usw., das sind nicht Fragen der
Finanzwissenschaft. Aber alle auf diesem Gebiete getroffenen Maß-
nahmen haben ihre finanziellen Folgen und mit diesen Folgen hat
sich allerdings die Finanzwissenschaft zu befassen. Sie hat nament-
lich das Wort, wenn einmal die prinzipiellen Fragen entschieden
sind, diese finanziellen Folgen in Betracht zu ziehen, eventuell kann