Full text: Der Weltverkehr und seine Mittel

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Das ältere deutsche Postwesen. 
dies in den größeren Handelsstädten der Fall. Es befanden sich z. B. in Hamburg ham- 
bnrgische (städtische), taxissche, preußische, dänische, schwedische, mecklenburgische, hannoversche 
und braunschweigische Postanstalten, in Bremen bremensche, taxissche, hessische, preußische 
Postanstalten u. s. w. So zersplitterte sich das deutsche Postwesen in viele einzelne Ver 
waltungen, die jede für sich selbständige, von denen der anderen oftmals abweichende 
Grundsätze hinsichtlich der Behandlung, Leitung und Taxierung der Postsachen befolgten. 
Daß hieraus für das Geschäftsleben vielfache Unzuträglichkeiten erwachsen mußten, liegt 
ans der Hand. So unleidlich nun diese Zustände an und für sich für den Verkehr auch 
waren, so brachten sie dem Publikum doch wenigstens den einen Nutzen, daß die Post 
preise infolge des Wettbewerbs der verschiedenen Verwaltungen untereinander sich auf 
sehr mäßiger Höhe hielten. 
So lagen die Verhältnisse noch im achtzehnten Jahrhundert. Die nach der französischen 
Revolution in Deutschland geführten Kriege waren für das deutsche Reich und die Reichs 
posten von den verderblichsten Folgen. Sämtliche linksrheinische Gebietsteile gingen im 
Jahre 1801 an Frankreich verloren, und die Reichsposten wurden von den überrheinischen 
Ländern gänzlich ausgeschlossen. Für den dadurch erlittenen Schaden erhielt das Haus 
Taxis eine Abfindung in Ländereien. Im weiteren mußten die Reichsposten aus den 
jenigen Gebieten rechts des Rheins weichen, welche an Preußen gefallen waren, da dieser 
Staat andere Posten, als die eigenen, auf seinem Gebiete nicht duldete. Durch den Reichs- 
depntations-Hauptschluß vom Jahre 1803 ward der Familie Taxis der Stand der Posten 
in dem Umfange, wie er nach dem Lnneviller Frieden im Jahre 1801 sich befand, ge 
währleistet. Auf diese Zusicherung nahm man indes bei den weiteren Gebietsveränderungen, 
welche sich im Laufe der nächsten zehn Jahre in Deutschland vollzogen, wenig Rücksicht. 
Mit der Auflösung des deutschen Reichs im Jahre 1806 hörte die Bezeichnung „Reichs 
post" für die von Taxis verwaltete Verkehrsanstalt und damit zugleich die ihr bis dahin 
eingeräumt gewesene bevorzugte Stellung auf; sie mußte sich hinfort ohne den kaiserlichen 
Schutz behelfen. 
Eine recht empfindliche Einbuße erlitt der Besitzstand des taxisschen Postwesens da 
durch, daß die Regierungen der von Napoleon in Deutschland neu geschaffenen Staaten 
eigene Posten einrichteten und die taxisschen verdrängten. Im Jahre 1810 bestanden im 
Gebiete des ehemaligen deutschen Reichs nahe an 30 verschiedene Postverwaltnngen, und die 
Verwirrung in der Leitung und Taxierung der Postsachen erreichte damals den höchsten Grad. 
Nach Beendigung der napoleonischen Kriege war das Bestreben der taxisschen Post 
verwaltung vor allem darauf gerichtet, mit den Landesverwaltungen, in deren Gebieten 
ihr die Ausübung des Postdienstes verblieben war bczw. zustand, eine Verständigung 
über die Bedingungen herbeizuführen, unter welchen sie ihren Betrieb ungestört fortsetzen 
oder wieder aufnehmen konnte. Das gelang ihr nach langlvierigen und schwierigen Ver 
handlungen meistens erst, nachdem sie sich zur Zahlung einer mehr oder minder bedeuten 
den Jahresvergütung an die betreffenden Landesfürsten oder Staaten bereit erklärt hatte. 
In die deutsche Bundesakte vom Jahre 1815 wurde die Bestimmung aufgenommen, daß 
das Haus Taxis in dem durch den Reichsdeputations-Hauptschluß von 1803 oder durch 
spätere Verträge bestätigten Besitz und Genuß der Posten verbleiben solle. Dies war 
der Rechtstitel, auf Grund dessen Taxis für die Abtretung oder Überlassung seiner Posten 
angemessene Entschädigung in Anspruch nehmen konnte. Nur wenige Staaten machten 
von dem ihnen zugestandenen Rechte Gebrauch und lösten die taxisschen Postgerechtsame 
ab. So richteten Bayern und Baden, später auchWürttemberg, eigene Posten ein; Preußen 
zahlte für Überlassung des Postwesens in den neu erworbenen Landesteilen an Taxis 
Abfindungssummen. 
Nach Ordnung der Verhältnisse im Jahre 1815 blieben in Deutschland noch 17 ver 
schiedene Postverwaltungen bestehen. Wenn man nun auch die Nachteile, welche diese 
Zerrissenheit der postalischen Einrichtungen für den Verkehr zur Folge haben mußte, 
durch Abschließung von Verträgen zwischen den einzelnen Verwaltungen einigermaßen zu 
mildern suchte, so blieb zu berechtigten Klagen doch immer noch sehr viel Ursache übrig, 
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