Full text : Der Weltverkehr und seine Mittel

753

Das  ältere  deutsche  Postwesen.

dies  in  den  größeren  Handelsstädten  der  Fall.  Es  befanden  sich  z.  B.  in  Hamburg  hambnrgische
  (städtische),  taxissche,  preußische,  dänische,  schwedische,  mecklenburgische,  hannoversche
und  braunschweigische  Postanstalten,  in  Bremen  bremensche,  taxissche,  hessische,  preußische
Postanstalten  u.  s.  w.  So  zersplitterte  sich  das  deutsche  Postwesen  in  viele  einzelne  Verwaltungen, ­
  die  jede  für  sich  selbständige,  von  denen  der  anderen  oftmals  abweichende
Grundsätze  hinsichtlich  der  Behandlung,  Leitung  und  Taxierung  der  Postsachen  befolgten.
Daß  hieraus  für  das  Geschäftsleben  vielfache  Unzuträglichkeiten  erwachsen  mußten,  liegt
ans  der  Hand.  So  unleidlich  nun  diese  Zustände  an  und  für  sich  für  den  Verkehr  auch
waren,  so  brachten  sie  dem  Publikum  doch  wenigstens  den  einen  Nutzen,  daß  die  Postpreise ­
  infolge  des  Wettbewerbs  der  verschiedenen  Verwaltungen  untereinander  sich  auf
sehr  mäßiger  Höhe  hielten.
So  lagen  die  Verhältnisse  noch  im  achtzehnten  Jahrhundert.  Die  nach  der  französischen
Revolution  in  Deutschland  geführten  Kriege  waren  für  das  deutsche  Reich  und  die  Reichsposten ­
  von  den  verderblichsten  Folgen.  Sämtliche  linksrheinische  Gebietsteile  gingen  im
Jahre  1801  an  Frankreich  verloren,  und  die  Reichsposten  wurden  von  den  überrheinischen
Ländern  gänzlich  ausgeschlossen.  Für  den  dadurch  erlittenen  Schaden  erhielt  das  Haus
Taxis  eine  Abfindung  in  Ländereien.  Im  weiteren  mußten  die  Reichsposten  aus  denjenigen ­
  Gebieten  rechts  des  Rheins  weichen,  welche  an  Preußen  gefallen  waren,  da  dieser
Staat  andere  Posten,  als  die  eigenen,  auf  seinem  Gebiete  nicht  duldete.  Durch  den  Reichsdepntations-Hauptschluß
  vom  Jahre  1803  ward  der  Familie  Taxis  der  Stand  der  Posten
in  dem  Umfange,  wie  er  nach  dem  Lnneviller  Frieden  im  Jahre  1801  sich  befand,  gewährleistet. ­
  Auf  diese  Zusicherung  nahm  man  indes  bei  den  weiteren  Gebietsveränderungen,
welche  sich  im  Laufe  der  nächsten  zehn  Jahre  in  Deutschland  vollzogen,  wenig  Rücksicht.
Mit  der  Auflösung  des  deutschen  Reichs  im  Jahre  1806  hörte  die  Bezeichnung  „Reichspost" ­
  für  die  von  Taxis  verwaltete  Verkehrsanstalt  und  damit  zugleich  die  ihr  bis  dahin
eingeräumt  gewesene  bevorzugte  Stellung  auf;  sie  mußte  sich  hinfort  ohne  den  kaiserlichen
Schutz  behelfen.
Eine  recht  empfindliche  Einbuße  erlitt  der  Besitzstand  des  taxisschen  Postwesens  dadurch, ­
  daß  die  Regierungen  der  von  Napoleon  in  Deutschland  neu  geschaffenen  Staaten
eigene  Posten  einrichteten  und  die  taxisschen  verdrängten.  Im  Jahre  1810  bestanden  im
Gebiete  des  ehemaligen  deutschen  Reichs  nahe  an  30  verschiedene  Postverwaltnngen,  und  die
Verwirrung  in  der  Leitung  und  Taxierung  der  Postsachen  erreichte  damals  den  höchsten  Grad.
Nach  Beendigung  der  napoleonischen  Kriege  war  das  Bestreben  der  taxisschen  Postverwaltung ­
  vor  allem  darauf  gerichtet,  mit  den  Landesverwaltungen,  in  deren  Gebieten
ihr  die  Ausübung  des  Postdienstes  verblieben  war  bczw.  zustand,  eine  Verständigung
über  die  Bedingungen  herbeizuführen,  unter  welchen  sie  ihren  Betrieb  ungestört  fortsetzen
oder  wieder  aufnehmen  konnte.  Das  gelang  ihr  nach  langlvierigen  und  schwierigen  Verhandlungen ­
  meistens  erst,  nachdem  sie  sich  zur  Zahlung  einer  mehr  oder  minder  bedeutenden ­
  Jahresvergütung  an  die  betreffenden  Landesfürsten  oder  Staaten  bereit  erklärt  hatte.
In  die  deutsche  Bundesakte  vom  Jahre  1815  wurde  die  Bestimmung  aufgenommen,  daß
das  Haus  Taxis  in  dem  durch  den  Reichsdeputations-Hauptschluß  von  1803  oder  durch
spätere  Verträge  bestätigten  Besitz  und  Genuß  der  Posten  verbleiben  solle.  Dies  war
der  Rechtstitel,  auf  Grund  dessen  Taxis  für  die  Abtretung  oder  Überlassung  seiner  Posten
angemessene  Entschädigung  in  Anspruch  nehmen  konnte.  Nur  wenige  Staaten  machten
von  dem  ihnen  zugestandenen  Rechte  Gebrauch  und  lösten  die  taxisschen  Postgerechtsame
ab.  So  richteten  Bayern  und  Baden,  später  auchWürttemberg,  eigene  Posten  ein;  Preußen
zahlte  für  Überlassung  des  Postwesens  in  den  neu  erworbenen  Landesteilen  an  Taxis
Abfindungssummen.
Nach  Ordnung  der  Verhältnisse  im  Jahre  1815  blieben  in  Deutschland  noch  17  verschiedene ­
  Postverwaltungen  bestehen.  Wenn  man  nun  auch  die  Nachteile,  welche  diese
Zerrissenheit  der  postalischen  Einrichtungen  für  den  Verkehr  zur  Folge  haben  mußte,
durch  Abschließung  von  Verträgen  zwischen  den  einzelnen  Verwaltungen  einigermaßen  zu
mildern  suchte,  so  blieb  zu  berechtigten  Klagen  doch  immer  noch  sehr  viel  Ursache  übrig,
95
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.