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Das ältere deutsche Postwesen.
dies in den größeren Handelsstädten der Fall. Es befanden sich z. B. in Hamburg hambnrgische
(städtische), taxissche, preußische, dänische, schwedische, mecklenburgische, hannoversche
und braunschweigische Postanstalten, in Bremen bremensche, taxissche, hessische, preußische
Postanstalten u. s. w. So zersplitterte sich das deutsche Postwesen in viele einzelne Verwaltungen,
die jede für sich selbständige, von denen der anderen oftmals abweichende
Grundsätze hinsichtlich der Behandlung, Leitung und Taxierung der Postsachen befolgten.
Daß hieraus für das Geschäftsleben vielfache Unzuträglichkeiten erwachsen mußten, liegt
ans der Hand. So unleidlich nun diese Zustände an und für sich für den Verkehr auch
waren, so brachten sie dem Publikum doch wenigstens den einen Nutzen, daß die Postpreise
infolge des Wettbewerbs der verschiedenen Verwaltungen untereinander sich auf
sehr mäßiger Höhe hielten.
So lagen die Verhältnisse noch im achtzehnten Jahrhundert. Die nach der französischen
Revolution in Deutschland geführten Kriege waren für das deutsche Reich und die Reichsposten
von den verderblichsten Folgen. Sämtliche linksrheinische Gebietsteile gingen im
Jahre 1801 an Frankreich verloren, und die Reichsposten wurden von den überrheinischen
Ländern gänzlich ausgeschlossen. Für den dadurch erlittenen Schaden erhielt das Haus
Taxis eine Abfindung in Ländereien. Im weiteren mußten die Reichsposten aus denjenigen
Gebieten rechts des Rheins weichen, welche an Preußen gefallen waren, da dieser
Staat andere Posten, als die eigenen, auf seinem Gebiete nicht duldete. Durch den Reichsdepntations-Hauptschluß
vom Jahre 1803 ward der Familie Taxis der Stand der Posten
in dem Umfange, wie er nach dem Lnneviller Frieden im Jahre 1801 sich befand, gewährleistet.
Auf diese Zusicherung nahm man indes bei den weiteren Gebietsveränderungen,
welche sich im Laufe der nächsten zehn Jahre in Deutschland vollzogen, wenig Rücksicht.
Mit der Auflösung des deutschen Reichs im Jahre 1806 hörte die Bezeichnung „Reichspost"
für die von Taxis verwaltete Verkehrsanstalt und damit zugleich die ihr bis dahin
eingeräumt gewesene bevorzugte Stellung auf; sie mußte sich hinfort ohne den kaiserlichen
Schutz behelfen.
Eine recht empfindliche Einbuße erlitt der Besitzstand des taxisschen Postwesens dadurch,
daß die Regierungen der von Napoleon in Deutschland neu geschaffenen Staaten
eigene Posten einrichteten und die taxisschen verdrängten. Im Jahre 1810 bestanden im
Gebiete des ehemaligen deutschen Reichs nahe an 30 verschiedene Postverwaltnngen, und die
Verwirrung in der Leitung und Taxierung der Postsachen erreichte damals den höchsten Grad.
Nach Beendigung der napoleonischen Kriege war das Bestreben der taxisschen Postverwaltung
vor allem darauf gerichtet, mit den Landesverwaltungen, in deren Gebieten
ihr die Ausübung des Postdienstes verblieben war bczw. zustand, eine Verständigung
über die Bedingungen herbeizuführen, unter welchen sie ihren Betrieb ungestört fortsetzen
oder wieder aufnehmen konnte. Das gelang ihr nach langlvierigen und schwierigen Verhandlungen
meistens erst, nachdem sie sich zur Zahlung einer mehr oder minder bedeutenden
Jahresvergütung an die betreffenden Landesfürsten oder Staaten bereit erklärt hatte.
In die deutsche Bundesakte vom Jahre 1815 wurde die Bestimmung aufgenommen, daß
das Haus Taxis in dem durch den Reichsdeputations-Hauptschluß von 1803 oder durch
spätere Verträge bestätigten Besitz und Genuß der Posten verbleiben solle. Dies war
der Rechtstitel, auf Grund dessen Taxis für die Abtretung oder Überlassung seiner Posten
angemessene Entschädigung in Anspruch nehmen konnte. Nur wenige Staaten machten
von dem ihnen zugestandenen Rechte Gebrauch und lösten die taxisschen Postgerechtsame
ab. So richteten Bayern und Baden, später auchWürttemberg, eigene Posten ein; Preußen
zahlte für Überlassung des Postwesens in den neu erworbenen Landesteilen an Taxis
Abfindungssummen.
Nach Ordnung der Verhältnisse im Jahre 1815 blieben in Deutschland noch 17 verschiedene
Postverwaltungen bestehen. Wenn man nun auch die Nachteile, welche diese
Zerrissenheit der postalischen Einrichtungen für den Verkehr zur Folge haben mußte,
durch Abschließung von Verträgen zwischen den einzelnen Verwaltungen einigermaßen zu
mildern suchte, so blieb zu berechtigten Klagen doch immer noch sehr viel Ursache übrig,
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