Full text: Der Weltverkehr und seine Mittel

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Posteinrichtungen Englands. 761 
Der großartige Briefverkehr Englands ist um so überraschender, wenn man bedenkt, 
daß daselbst noch ein nicht unerheblicher Bruchteil der unteren Volksklassen des Schreibens 
unkundig ist. 
Mit der Einrichtung, der zufolge nach allen Teilen des vereinigten Königreichs 
jeder Brief nur einen Penny kostete, ging ein gewisser Freimachungszwang Hand in 
Hand. Zwar befördert die englische Post nicht freigemachte Briefe, doch gilt das Nicht 
freimachen für unanständig und hat gewöhnlich die Weigerung der Annahme seitens des 
Adressaten zur Folge. Im Jahre 1859 wurde der Versuch gemacht, den unbedingten 
Freimachungszwang für alle sich innerhalb der Grenzen des vereinigten Königreichs be- 
Ivegenden Briefe einzuführen. Die Maßregel stieß jedoch sowohl im Publikum als auch in 
parlamentarischen Kreisen auf so heftigen Widerstand, daß man sie nach ganz kurzer Zeit 
lvieder aufheben mußte. 
Die Summe des auf Postanlveisungen und auf Postbons vermittelten Barverkehrs 
belief sich im Jahre 1898 auf etwa 1208 Millionen Mark. Die Zahl der Postanstalten 
777. Englisches Frrikonvrrt 1840. 
betrug 21197, die der Briefkasten 51 595. An Beamten und Unterbeamten waren 
150 110 im Post- und Telegraphendienste thätig, von denen indes sehr viele nur aushilfs 
weise beschäftigt wurden. Die Einnahmen aus dem Post- und Telegraphenwesen er 
reichten im Verwaltungsjahre 1898/99 die Höhe von 250 000 000 Mark, wogegen die 
Ausgaben sich auf 175 000 000 Mark stellten. 
Eine eigenartige Einrichtung besteht in England seit 1891 hinsichtlich der Be 
förderung der sogenannten Eisenbahnbriefe. Diese dürfen das Gewicht von 1 Unze 
nicht überschreiten. Sie werden vom Absender mit einer Postfreimarke zu 1 ci. beklebt, 
aber nicht der Post, sondern der Eisenbahn übergeben, welche für die Beförderung nach 
dem Bestimmungsorte sorgt und dafür ihrerseits noch eine Gebühr von 2 6. erhebt. Am 
Bestimmungsorte können die Briefe von der Eisenbahn abgeholt werden. Geschieht dies 
nicht, so überliefert die Eisenbahn die Sendungen an die Post behufs Übergabe an den 
Adressaten. Die Maßregel erstreckt sich jedoch nur auf bestimmte Eisenbahnen. Von 
diesen dürfen die Briefe auch nur mit solchen Zügen befördert werden, die sonst nicht zum 
Transport von Postsachen dienen. Das Verfahren erscheint nicht unbedenklich, da die 
Postverwaltung sich damit ihres Vorrechts der ausschließlichen Briefbeförderung teilweise 
entäußert, auch die Wahrung des Briefgeheimnisses unzweifelhaft in weit geringerem 
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