Full text: Neuere Zeit (Abt. 2)

456 Einundzwanzigstes Buch. Erstes Kapitel. 
die Herzogtümer Jülich und Berg, dem Hause Brandenburg 
aber das Herzogtum Kleve und die Grafschaften Mark und 
Ravensberg zufallen sollten. Vertreten waren damit also 
beide Häuser. Von ihnen gewann aber das eine, das branden⸗ 
burgische, unter dem Großen Kurfürsten engere Beziehungen zu 
den Niederlanden: der Kurfürst hatte den wesentlichsten Teil 
seiner Erziehung dort genossen, er heiratete eine Oranierin, und 
er blieb in engem Ideenaustausche mit den geistigen Vertretern 
des Landes. Dabei war aber seine Stellung zu den Nieder⸗ 
landen doch von vornherein einseitig; denn schon seine persönlichen 
Beziehungen, nicht minder seine dynastischen Interessen führten 
ihn auf die Seite der oranischen Partei. Wenn nun dabei 
nur die Herrschaft der Oranier unbestritten gewesen wäre! 
Aber das war keineswegs der Fall; ja Anfang der fünfziger 
Jahre, nach dem Tode Wilhelms II. (1650), dem in Wil— 
helm III., dem späteren englischen Könige, nur ein posthumer 
Erbe geboren wurde, ging die Führung der Staatsgeschäfte viel⸗ 
mehr auf lange Zeit auf die Aristokraten der Provinz Holland 
über. Diese aber hatten nicht mit den Herrschern der benachbarten 
rheinischen Fürstentümer, sondern mit deren kraftvoll und eigen— 
artig entwickelten Ständen die nächsten Beziehungen: was sie 
in einen gewissen Gegensatz im Grunde zu dem Brandenburger 
und dem Pfälzer; bei den besonderen Beziehungen des Branden⸗ 
burgers zu den Oraniern aber doch auch wieder zu einer ge⸗ 
wissen Annäherung an den Pfälzer brachte. 
Es ist klar, daß sich aus diesem merkwürdigen Neben- und 
Gegeneinander von Verbindungen und Machtverhältnissen am 
Niederrhein und in den nördlichen Niederlanden die mannig-— 
faltigsten, seit dem Siege der Aristokratenpartei den deutschen 
Interessen im allgemeinen nicht günstigen Konstellationen er— 
geben mußten; deutlich kam diese Lage zum Vorschein, als der 
Große Kurfürst in dem sogenannten Düsseldorfer Kuhkriege 
den mißlungenen Versuch machte, seine Rechte zum Nachteil 
der pfälzischen Herrschaft zu erweitern. Und griffen nun nicht 
diese niederrheinisch-niederländischen Dinge, indem das Haus 
Brandenburg in sie verstrickt war, zugleich auch in den deut—⸗
	        
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