Full text : Der Weltverkehr und seine Mittel

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Posteinrichtungen  Englands.  761
Der  großartige  Briefverkehr  Englands  ist  um  so  überraschender,  wenn  man  bedenkt,
daß  daselbst  noch  ein  nicht  unerheblicher  Bruchteil  der  unteren  Volksklassen  des  Schreibens
unkundig  ist.
Mit  der  Einrichtung,  der  zufolge  nach  allen  Teilen  des  vereinigten  Königreichs
jeder  Brief  nur  einen  Penny  kostete,  ging  ein  gewisser  Freimachungszwang  Hand  in
Hand.  Zwar  befördert  die  englische  Post  nicht  freigemachte  Briefe,  doch  gilt  das  Nichtfreimachen ­
  für  unanständig  und  hat  gewöhnlich  die  Weigerung  der  Annahme  seitens  des
Adressaten  zur  Folge.  Im  Jahre  1859  wurde  der  Versuch  gemacht,  den  unbedingten
Freimachungszwang  für  alle  sich  innerhalb  der  Grenzen  des  vereinigten  Königreichs  be-Ivegenden
  Briefe  einzuführen.  Die  Maßregel  stieß  jedoch  sowohl  im  Publikum  als  auch  in
parlamentarischen  Kreisen  auf  so  heftigen  Widerstand,  daß  man  sie  nach  ganz  kurzer  Zeit
lvieder  aufheben  mußte.
Die  Summe  des  auf  Postanlveisungen  und  auf  Postbons  vermittelten  Barverkehrs
belief  sich  im  Jahre  1898  auf  etwa  1208  Millionen  Mark.  Die  Zahl  der  Postanstalten

777.  Englisches  Frrikonvrrt  1840.
betrug  21197,  die  der  Briefkasten  51  595.  An  Beamten  und  Unterbeamten  waren
150  110  im  Post-  und  Telegraphendienste  thätig,  von  denen  indes  sehr  viele  nur  aushilfsweise ­
  beschäftigt  wurden.  Die  Einnahmen  aus  dem  Post-  und  Telegraphenwesen  erreichten ­
  im  Verwaltungsjahre  1898/99  die  Höhe  von  250  000  000  Mark,  wogegen  die
Ausgaben  sich  auf  175  000  000  Mark  stellten.
Eine  eigenartige  Einrichtung  besteht  in  England  seit  1891  hinsichtlich  der  Beförderung ­
  der  sogenannten  Eisenbahnbriefe.  Diese  dürfen  das  Gewicht  von  1  Unze
nicht  überschreiten.  Sie  werden  vom  Absender  mit  einer  Postfreimarke  zu  1  ci.  beklebt,
aber  nicht  der  Post,  sondern  der  Eisenbahn  übergeben,  welche  für  die  Beförderung  nach
dem  Bestimmungsorte  sorgt  und  dafür  ihrerseits  noch  eine  Gebühr  von  2  6.  erhebt.  Am
Bestimmungsorte  können  die  Briefe  von  der  Eisenbahn  abgeholt  werden.  Geschieht  dies
nicht,  so  überliefert  die  Eisenbahn  die  Sendungen  an  die  Post  behufs  Übergabe  an  den
Adressaten.  Die  Maßregel  erstreckt  sich  jedoch  nur  auf  bestimmte  Eisenbahnen.  Von
diesen  dürfen  die  Briefe  auch  nur  mit  solchen  Zügen  befördert  werden,  die  sonst  nicht  zum
Transport  von  Postsachen  dienen.  Das  Verfahren  erscheint  nicht  unbedenklich,  da  die
Postverwaltung  sich  damit  ihres  Vorrechts  der  ausschließlichen  Briefbeförderung  teilweise
entäußert,  auch  die  Wahrung  des  Briefgeheimnisses  unzweifelhaft  in  weit  geringerem
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