790 Posten und Postwesen.
Schritt zu thun und damit der deutschen Einheit ein Opfer zu bringen, das von der
Handels- und Verkehrswelt schon lange ersehnt worden ist und mit großer Befriedigung
aufgenommen werden würde.
Die neue deutsche Reichspvst ist bisher nach volkswirtschaftlichen Grundsätzen ge
leitet worden. Ihre Ziele waren nicht vorzugsweise auf den Gelderwerb gerichtet, viel
mehr war bei allen ihren Anlagen und Einrichtungen in erster Linie die Bedürfnisfrage
maßgebend. Wir glauben uns der Hoffnung hingeben zu dürfen, daß auch fernerhin die
gleichen Grundsätze zur Anwendung kommen werden. An den Vorteilen, welche die
jetzige Reichspost zur Unterhaltung und Erleichterung des Verkehrs bietet, nehmen alle
Schichten der Bevölkerung in den Städten wie auf dem Lande teil. Ihre Überschüsse
fließen nicht in den Säckel eines
einzelnen, sondern werden zur
Bestreitung der Ausgaben des
Reichs mit verwendet, kommen
also mittelbar allen Angehörigen
des Reichs-Postgebietes zu gute.
Wenn die Post jetzt ziem
lich hohe Überschüsse zur Reichs-
Hauptkasse abliefert, so steht
das mit obigen Ausführungen
durchaus nicht im Widersprüche.
Diese Überschüsse rühren näm
lich größtenteils von den un
entgeltlichen Leistungen der
Eisenbahnen für die Post her
(s. Seite 62), sie würden sehr
zusammenschrumpfen, wenn die
freie Benutzung der Eisen
bahnen durch die Post für eine
große Anzahl ihrer Sendungen
aufhörte.
Die obere Leitung des
Reichspostwesens wurde den
bewährten Händen des General
postamts in Berlin anvertraut,
an dessen Spitze seit 1870 der
Generalpostdirektor Stephan
stand. Die großartigen Lei
stungen, welche wir diesem ersten Leiter der deutschen Reichspost verdanken, sichern ihm
für alle Zeiten einen hervorragenden Platz in der Kulturgeschichte. Er hat es wie kein
anderer verstanden, seine gediegenen Fachkenntnisse und seine langjährigen Erfahrungen
auf dem Gebiete des Postwesens in geistreichster Weise und mit außergewöhnlicher That
kraft zum allgemeinen Besten glänzend zu verwerten.
Durch die Gesetze über das Postwesen des Deutschen Reichs und über das Post-
taxwesen des Deutschen Reichs vom 28. Oktober 1871 fanden die rechtlichen Verhältnisse
der Post und die Portotaxen eine ähnliche Regelung wie unter der Herrschaft des Nord
deutschen Bundes. 1873 wurde die Reform des „Post-Pakettarifs" ins Werk gesetzt,
deren Durchführung zur Belebung des kleinen Warenverkehrs und zur Hebung des Volks
wohlstandes außerordentlich viel beigetragen hat. Nach der am 1. Januar 1874 ein
geführten Taxe wird innerhalb Deutschlands ein Paket bis zum Gewichte von 5 Lg im
Umkreise von 10 Meilen für 25 Pfennig und auf alle größeren Entfernungen für den
billigen Preis von 50 Pfennig durch die Post befördert. Dieser niedrige Portosatz er
möglicht es jedem, seinen Bedarf an Waren in kleinen Mengen selbst auf große Ent-