Full text : Der Weltverkehr und seine Mittel

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Postregal  und  Postzwang.  Das  Briefgeheimnis.

streng  gehalten,  so  daß  Klagen  über  Verletzung  desselben  stets  als  unbegründet  haben
zurückgewiesen  werden  können.  Daß  in  Kriegszeiten  auf  Beobachtung  des  Briefgeheimnisses
nicht  gerechnet  werden  kann,  ist  natürlich.
Ein  weiteres  Erfordernis,  um  das  Vertrauen  des  Publikums  zur  Postverwaltung
zu  befestigen,  ist  die  Haftpflicht  der  letzteren.  Diese  erstreckt  sich  allgemein  nicht  auf
gewöhnliche  Briefsendungcn,  dagegen  tritt  sie  in  Deutschland  ein  bei  Sendungen,,  welche
der  Absender  ihrer  Wichtigkeit  wegen  auf  der  Post  einschreiben  läßt  (Einschreibsendungen),
ferner  bei  Briefen  mit  angegebenem  Wertinhalte,  bei  Paketen  mit  und  ohne  Wertangabe
sowie  bei  Beträgen,  welche  auf  Postanweisungen  eingezahlt  oder  auf  Postaufträge
und  Nachnahmesendungen  von  der  Post  einkassiert  worden  sind.  Für  Einschreibbriefe
wird  nur  im  Verlustfalle,  für  die  übrigen  vorgenannten  Sendungen  aber  sowohl  in
Verlust-  als  auch  in  Beschädigungsfällen  Ersatz  geleistet.  Auch  findet  bei  stattgehabter
Beschädigung  von  Reisenden  auf  den  ordentlichen  Posten  die  Wiedererstattung  der  erforderlichen ­
  Kur-  und  Verpflegungskosten  statt.  Die  meisten  übrigen  Postverwaltungen
leisten  ebenfalls  für  gewisse  Gattungen  von  Sendungen  Garantie,  die  Post  der  Bereinigten
Staaten  von  Amerika  erkennt  indes  eine  Haftpflicht  dem  Publikum  gegenüber  nur  für
eingeschriebene  Briefe  und  Postkarten  des  inneren  Verkehrs  an.
Als  Postverseudungsgegenstände  werden  alle  Sachen  zugelassen,  welche  sich
nach  ihrer  Beschaffenheit,  ihrem  Umfange  und  ihrer  Schwere  zum  Posttransport  eignen.
Sie  zerfallen  in  Briefsendungen  und  in  Paketsendungen.  Zu  ersteren  gehören  außer
den  gewöhnlichen  Briefen  die  Einschreibbriefe,  Nachnahmebriefe,  Postaufträge,  Postanweisungen, ­
  Briefe  mit  Wertangabe,  Briefe  mit  Zustellungsurkunde,  Postkarten,  Warenproben- ­
  und  Mustersendungen,  Drucksachen  unter  Band  oder  in  offenen  Umschlägen  und
Zeitungen.  Die  Paketsendungen  bestehen  aus  gewöhnlichen  Paketen,  Einschreibpaketen,
Nachnahmepaketen  und  Paketen  mit  Wertangabe.
Als  in  Deutschland  der  Transport  von  Paketen  und  Personen  ganz  freigegeben
war,  erörterte  man  im  Hinblick  auf  andere  Länder,  wo  sich  die  Post  mit  der  Paket-  und
Personenbeförderung  nicht  befaßt,  vielfach  die  Frage,  ob  die  Post  nicht  auch  bei  uns  diese
Verkehrszweige  ganz  aufgeben  und  sie  lediglich  der  Privatindustrie  überlassen  sollte.  Es
sind  denn  auch  in  Deutschland  wiederholt  Versuche  gemacht  worden,  einen  Paketbeförderungsdienst ­
  durch  Privatunternehmungen  zu  organisieren;  doch  sind  diese  Versuche,  soweit  es
sich  dabei  nicht  bloß  nm  einzelne  Städte  handelt,  seither  nur  ungünstig  ausgefallen.  Das
ist  auch  leicht  erklärlich,  da  die  Post  diesen  Dienst  besser  und  billiger  versehen  kann  als
irgend  ein  Privatunternehmer.  Sie  ist  genötigt,  zu  der  ihr  obliegenden  Briefbeförderung
viele  Transportanstalten  zu  unterhalten,  und  es  ist  in  den  meisten  Fällen  nur  eine  mäßige
Erweiterung  oder  anderweite  Einrichtung  derselben  erforderlich,  um  sie  auch  für  die
Paket-  und  Personenbeförderung  verwendbar  zu  machen.  Die  Vereinigung  dieser  drei
Verkehrszweige  verringert  natürlich  die  Kosten  für  jeden  einzelnen  beträchtlich.  Ein  Privatmann ­
  hingegen  kann,  da  ihm  die  Briefbeförderuug  gesetzlich  untersagt  ist,  nur  der  Paketund
  Personenbeförderung  sich  widmen.  Wenn  nun  schon  die  Postverwaltung  aus  diesen
letzteren  beiden  Beförderungsarten,  wie  statistisch  nachgewiesen  ist,  einen  Reingelvinn  nicht
erzielt,  wie  viel  weniger  wird  dies  einem  Privatmanne  möglich  sein,  welcher  die  der  Post
für  den  Pakettransport  auf  den  Eisenbahnen  gesetzlich  zustehenden,  nicht  unbedeutenden
Vergünstigungen  entbehren  muß.  Zwar  soll  nicht  in  Abrede  gestellt  werden,  daß  auch
Privatunternehmer  auf  frequenten  Kursen  in  dem  Paket-  und  Personentransport  lohnenden
Erwerb  wohl  finden  können,  der  Allgemeinheit  ist  aber  damit  nicht  gedient.  Es  wird
schwerlich  jemand  geneigt  sein,  Transportanstalten  da  hervorzurufen,  wo  dieselben  einen
Gewinn  nicht  erhoffen  lassen.  Alle  diejenigen  Orte  also,  welche  in  verkehrsärmeren
Gegenden  liegen,  würden  des  Vorteils  derartiger  Unternehmungen  nicht  teilhaftig  werden.
Darin  liegt  nun  der  große  volkswirtschaftliche  Nutzen  der  Post,  daß  sie  ihre  Einrichtungen
nicht  bloß  für  die  verkehrsreichen,  sondern  auch  für  die  minder  frequenten  Ortschaften  und
Gegenden  trifft,  daß  sie  die  Überschüsse,  welche  an  Orten  mit  lebhaftem  Verkehr  erzielt
werden,  zum  Teil  dazu  verwendet,  den  Verkehr  da  zu  erleichtern,  wo  derselbe  der  Unter-
            
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