Full text: Der Weltverkehr und seine Mittel

Postzeitungswesen. 801 
Beförderung der Zeitungen vom Verlagsorte nach den Absatzorten und die Verteilung 
der einzelnen Nummern sowie die Einziehung der Abonnementsgelder und die Zahlung 
derselben an den Verleger. In den Vereinigten Staaten befaßt sich die Post gar nicht 
mit Abonnementsannahmen und dem Austragen von Zeitungen; vielmehr werden letztere 
unter Streifband versandt oder, namentlich die großen täglich erscheinenden, in Masse 
durch die vorhin erwähnten Expreßanstalten an Agenten in benachbarte Städte geschickt 
und daselbst mit einem mäßigen Aufschlag für Fracht und Trägerlohn verkauft. Bei 
der großen Bedeutung des heutigen Zeitungswesens fällt der Post sicher die Aufgabe 
zu, die Zeitungen möglichst wohlfeil zu befördern, damit jedermann, namentlich auch der 
Unbemittelte, sein Bedürfnis nach Zeitungslektüre befriedigen kann. Dieser Aufgabe ent 
sprechen jedoch unsere Posten noch nicht überall und nicht genügend. Bei dem inter 
nationalen Zeitungsverkehr tritt für politische Blätter ein Postaufschlag ein, welcher 
802. iln- Aritungsvcrpackirngssaat im Zritungspostmnt ;u Leipzig. 
sich auf 100 Prozent belaufen kann und das Aufkommen einer wohlfeilen politischen 
Presse ganz außerordentlich erschwert. Dies ist um so weniger gerechtfertigt, als die 
Teilnahme des Volkes an den öffentlichen Angelegenheiten mittels Benutzung der inter 
nationalen Zeitnngspresse grundsätzlich erleichtert werden sollte; denn ein wohlunter 
richtetes Volk ist an und für sich einsichtsvoller und verläßlicher als die unwissende 
Masse. Zur Hebung des Zeitungsverkehrs wie der Volksbildung überhaupt ist eine ent 
sprechende Ermäßigung der Speditionsgebühren im Verkehr mit dem Auslande dringend 
erforderlich. 
Um dem Publikum für den Bezug ausländischer Zeitungen vorteilhaftere Bedingungen 
zu verschaffen, wurde auf dem Weltpostkongresse zu Wien 1891 zwischen Deutschland, 
Österreich-Ungarn, Belgien, der Schweiz, Dänemark, Schweden, Norwegen und mehreren 
anderen Staaten eine Übereinkunft getroffen, wonach der internationale Zeitungsdienst 
in ähnlicher Weise wie der im Inneren Deutschlands wahrgenommen werden soll. Dem 
Übereinkommen, das am 1. Juli 1892 in Kraft getreten ist, haben sich leider England, 
Frankreich, Italien, die Vereinigten Staaten von Amerika u. a. noch nicht angeschlossen. 
Daß dies baldigst geschehe, ist im Interesse der weiteren Förderung des internationalen 
Zeitungsverkehrs sehr zu wünschen. 
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