Postzeitungswesen. 801
Beförderung der Zeitungen vom Verlagsorte nach den Absatzorten und die Verteilung
der einzelnen Nummern sowie die Einziehung der Abonnementsgelder und die Zahlung
derselben an den Verleger. In den Vereinigten Staaten befaßt sich die Post gar nicht
mit Abonnementsannahmen und dem Austragen von Zeitungen; vielmehr werden letztere
unter Streifband versandt oder, namentlich die großen täglich erscheinenden, in Masse
durch die vorhin erwähnten Expreßanstalten an Agenten in benachbarte Städte geschickt
und daselbst mit einem mäßigen Aufschlag für Fracht und Trägerlohn verkauft. Bei
der großen Bedeutung des heutigen Zeitungswesens fällt der Post sicher die Aufgabe
zu, die Zeitungen möglichst wohlfeil zu befördern, damit jedermann, namentlich auch der
Unbemittelte, sein Bedürfnis nach Zeitungslektüre befriedigen kann. Dieser Aufgabe ent
sprechen jedoch unsere Posten noch nicht überall und nicht genügend. Bei dem inter
nationalen Zeitungsverkehr tritt für politische Blätter ein Postaufschlag ein, welcher
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sich auf 100 Prozent belaufen kann und das Aufkommen einer wohlfeilen politischen
Presse ganz außerordentlich erschwert. Dies ist um so weniger gerechtfertigt, als die
Teilnahme des Volkes an den öffentlichen Angelegenheiten mittels Benutzung der inter
nationalen Zeitnngspresse grundsätzlich erleichtert werden sollte; denn ein wohlunter
richtetes Volk ist an und für sich einsichtsvoller und verläßlicher als die unwissende
Masse. Zur Hebung des Zeitungsverkehrs wie der Volksbildung überhaupt ist eine ent
sprechende Ermäßigung der Speditionsgebühren im Verkehr mit dem Auslande dringend
erforderlich.
Um dem Publikum für den Bezug ausländischer Zeitungen vorteilhaftere Bedingungen
zu verschaffen, wurde auf dem Weltpostkongresse zu Wien 1891 zwischen Deutschland,
Österreich-Ungarn, Belgien, der Schweiz, Dänemark, Schweden, Norwegen und mehreren
anderen Staaten eine Übereinkunft getroffen, wonach der internationale Zeitungsdienst
in ähnlicher Weise wie der im Inneren Deutschlands wahrgenommen werden soll. Dem
Übereinkommen, das am 1. Juli 1892 in Kraft getreten ist, haben sich leider England,
Frankreich, Italien, die Vereinigten Staaten von Amerika u. a. noch nicht angeschlossen.
Daß dies baldigst geschehe, ist im Interesse der weiteren Förderung des internationalen
Zeitungsverkehrs sehr zu wünschen.
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