Full text : Der Weltverkehr und seine Mittel

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Versendung  von  Drucksachen.  Postkarten.  Postanweisungen.
völkernug  erfreut  sich  jetzt  die  Postkarte  der  größten  Beliebtheit;  sie  enthebt  uns  in  vielen
Fällen  der  Notwendigkeit,  langatmige  Briefe  zu  schreiben,  und  gewährt  anderseits  auch
wieder  das  erwünschte  Mittel,  unseren  Geschäftsfreunden,  Angehörigen  u.s.  w.  in  der
Ferne  kurze  Nachricht  von  uns  zukommen  zu  lassen,  was  sonst  Wohl  unterbleiben  würde.
In  letzter  Zeit  ist  die  Versendung  von  Postkarten  mit  Abbildungen  auf  der  Rückseite
sehr  in  Aufnahme  gekommen,  und  das  Sammeln  solcher  Ansichtspostkarten  wird  sowohl ­
  von  der  Herren-  als  auch  von  der  Damenwelt  eifrig  betrieben.  Die  Versendung
derartiger  Karten  hat  bereits  einen  ganz  ansehnlichen  Umfang  gewonnen.  So  wurden
im  Jahre  1898  vom  Niederwalddenkmal  bei  Rüdesheim  aus  216  000  Stück,  vom  Kyffhäuserdenkmal
  aus  168  000  Stück,  vom  Brocken  (im  Harz)  aus  144  000  Stück  Ansichtspostkarten ­
  abgeschickt.  Eine  Erfindung  der  neuesten  Zeit  sind  die  Kartenbriefe,  welche
zuerst  von  Privat-Stadtbrief-Beförderungsanstalten  in  den  Verkehr  gebracht  und  dann
auch  von  verschiedenen  Postverwaltungen  eingeführt  worden  sind.  Bei  der  deutschen
Reichspost  finden  sie  seit  dem  1.  November  1897  Verwendung.  Sie  bestehen  aus  einem
etwa  13  cm  breiten,  31  cm  langen  Streifen  dünnen  Kartonpapiers,  der  zweimal  zusammengefaltet ­
  ist  und  am  Ende  in  eine  Verschlußklappe  ausläuft.  Zur  Herstellung  des
Verschlusses  sind  die  Spitze  der  Verschlußklappe  und  die  beiden  Seitenränder  des  Kartenbriefs ­
  nach  innen  zu  mit  Klebstoff  versehen.  Um  das  Öffnen  zu  erleichtern  ist  der  Brief
an  beiden  Seiten  durchlocht,  so  daß  die  Ränder  mühelos  abgetrennt  werden  können.
Die  Kartenbriefe  unterliegen  demselben  Porto  wie  gewöhnliche  Briefe.  Anfänglich
wurden  sie  vom  Publikum  der  Neuheit  wegen  viel  gekauft,  jetzt  hat  jedoch  ihr  Absatz
sehr  nachgelassen.
Postanweisungen.  Postnachnahmesendungen.  Postaufträge.  Die  Post
ist  bei  der  ihr  zunächst  zufallenden  Aufgabe,  als  Beförderungsanstalt  zu  dienen,  nicht
stehen  geblieben;  sie  hat  auch  die  Vermittelung  des  baren  Geldverkehrs,  soweit  es  sich
dabei  um  nicht  hohe  Beträge  im  einzelnen  handelt,  in  den  Kreis  ihrer  Wirksamkeit  gezogen. ­
  Zn  dem  Zwecke  wurde  Ende  der  vierziger  Jahre  des  19.  Jahrhunderts  in
Preußen  das  Verfahren  der  baren  Ein-  und  Auszahlung  von  Beträgen  bei  den  Postanstalten ­
  eingeführt.  Wegen  der  Umständlichkeit  desselben  sowie  wegen  der  Höhe  der
Gebühren  machte  indes  die  Entwickelung  des  neuen  Dienstzweiges  nur  langsame  Fortschritte. ­
  Das  änderte  sich  sofort,  als  man  im  Jahre  1865  an  die  Stelle  des  bestehenden
das  sehr  einfache  Postanweisungsverfahren  setzte  und  die  Gebühren  sehr  bedeutend
ermäßigte.  Jetzt  können  bei  allen  Postanstalten  auf  Postanweisungen  Beträge  bis  zu
800  Mark  behufs  der  Wiederauszahlung  an  den  Empfänger  der  Postanweisung  gegen
eine  geringe  Gebühr  eingezahlt  werden.  Der  Postanweisungsverkehr  in  Deutschland  hat
infolge  dieser  Erleichterungen  einen  solchen  Aufschwung  genommen,  daß  er  demjenigen
von  England  und  Frankreich  zusammengenommen  gleichkommt.  Durch  Einführung  von
telegraphischen  Postanweisungen  ist  in  diesem  Verkehrszweige  eine  noch  weiter  gehende
Erleichterung  geschaffen  worden.  Wenn  nämlich  zwischen  der  Aufgabestation  und  dem
Auszahlungsorte  eine  öffentliche  telegraphische  Verbindung  besteht,  so  kann  der  Einzahlende ­
  verlangen,  daß  die  Postanstalt  am  Aufgabeorte  mittels  Telegramms  die  Postanstalt ­
  am  Wohnorte  des  Adressaten  von  der  Einzahlung  des  Betrages  in  Kenntnis  setzt,
woraus  an  letzterem  Orte  sofort  die  Auszahlung  gegen  Quittung  auf  dem  Postanweisungstelegramm ­
  erfolgt.  Da  die  Postanweisungstelegramme  sogleich  durch  Eilboten  dem
Empfänger  zugestellt  werden,  kann  in  möglichst  kurzer  Frist  einer  weit  entfernten  Person,
die  sich  z.  B.  in  augenblicklicher  Geldverlegenheit  befindet,  geholfen  werden,  während  auf
einfachem  brieflichen  Wege  eine  Verzögerung  und  Zeitverlust  ganz  unabwendbar  sein
würden.  Die  Beträge  der  für  Girokunden  der  Reichsbank  eingegangenen  Postanweisungen
liefert  die  deutsche  Reichspost  für  Rechnung  der  Adressaten  auf  deren  Wunsch  gleich  an
die  Reichsbank  ab,  wodurch  den  betreffenden  Geschäftsleuten  Mühe  und  Zeit  erspart
wird.  Die  Postverwaltung  besorgt  ferner  nicht  allein  im  Wege  des  Nachnahmeverfahrens, ­
  sondern  auch  auf  Grund  von  Postauftragsbriefen  das  Einziehen  von
Geldbeträgen  (bis  800  Mark)  und  kommt  in  einem  solchen  Grade  den  allgemeinen  Ver-101*

            
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