Full text : Der Weltverkehr und seine Mittel

Postzeitungswesen.  801
Beförderung  der  Zeitungen  vom  Verlagsorte  nach  den  Absatzorten  und  die  Verteilung
der  einzelnen  Nummern  sowie  die  Einziehung  der  Abonnementsgelder  und  die  Zahlung
derselben  an  den  Verleger.  In  den  Vereinigten  Staaten  befaßt  sich  die  Post  gar  nicht
mit  Abonnementsannahmen  und  dem  Austragen  von  Zeitungen;  vielmehr  werden  letztere
unter  Streifband  versandt  oder,  namentlich  die  großen  täglich  erscheinenden,  in  Masse
durch  die  vorhin  erwähnten  Expreßanstalten  an  Agenten  in  benachbarte  Städte  geschickt
und  daselbst  mit  einem  mäßigen  Aufschlag  für  Fracht  und  Trägerlohn  verkauft.  Bei
der  großen  Bedeutung  des  heutigen  Zeitungswesens  fällt  der  Post  sicher  die  Aufgabe
zu,  die  Zeitungen  möglichst  wohlfeil  zu  befördern,  damit  jedermann,  namentlich  auch  der
Unbemittelte,  sein  Bedürfnis  nach  Zeitungslektüre  befriedigen  kann.  Dieser  Aufgabe  entsprechen ­
  jedoch  unsere  Posten  noch  nicht  überall  und  nicht  genügend.  Bei  dem  internationalen ­
  Zeitungsverkehr  tritt  für  politische  Blätter  ein  Postaufschlag  ein,  welcher

802.  iln-  Aritungsvcrpackirngssaat  im  Zritungspostmnt  ;u  Leipzig.

sich  auf  100  Prozent  belaufen  kann  und  das  Aufkommen  einer  wohlfeilen  politischen
Presse  ganz  außerordentlich  erschwert.  Dies  ist  um  so  weniger  gerechtfertigt,  als  die
Teilnahme  des  Volkes  an  den  öffentlichen  Angelegenheiten  mittels  Benutzung  der  internationalen ­
  Zeitnngspresse  grundsätzlich  erleichtert  werden  sollte;  denn  ein  wohlunterrichtetes ­
  Volk  ist  an  und  für  sich  einsichtsvoller  und  verläßlicher  als  die  unwissende
Masse.  Zur  Hebung  des  Zeitungsverkehrs  wie  der  Volksbildung  überhaupt  ist  eine  entsprechende ­
  Ermäßigung  der  Speditionsgebühren  im  Verkehr  mit  dem  Auslande  dringend
erforderlich.
Um  dem  Publikum  für  den  Bezug  ausländischer  Zeitungen  vorteilhaftere  Bedingungen
zu  verschaffen,  wurde  auf  dem  Weltpostkongresse  zu  Wien  1891  zwischen  Deutschland,
Österreich-Ungarn,  Belgien,  der  Schweiz,  Dänemark,  Schweden,  Norwegen  und  mehreren
anderen  Staaten  eine  Übereinkunft  getroffen,  wonach  der  internationale  Zeitungsdienst
in  ähnlicher  Weise  wie  der  im  Inneren  Deutschlands  wahrgenommen  werden  soll.  Dem
Übereinkommen,  das  am  1.  Juli  1892  in  Kraft  getreten  ist,  haben  sich  leider  England,
Frankreich,  Italien,  die  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  u.  a.  noch  nicht  angeschlossen.
Daß  dies  baldigst  geschehe,  ist  im  Interesse  der  weiteren  Förderung  des  internationalen
Zeitungsverkehrs  sehr  zu  wünschen.

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