Full text : Der Weltverkehr und seine Mittel

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Posten  und  Postwesen.
Südamerika  sogar  2  Mark  43  Pfennig  kostete,  so  ist  der  stattgefundene  Fortschritt  beinahe
unfaßbar,  welcher  es  ermöglicht,  für  20  Pfennig  und,  wenn  man  eine  Postkarte  benutzt,  nur
für  10  Pfennig  eine  schriftliche  Mitteilung  fast  rund  um  die  Erde  zu  senden.  Die  oben
von  uns  für  den  auswärtigen  Postverkehr  Deutschlands  gegebenen  Zahlen  zeigen  auch
deutlich  genug,  daß  von  der  Möglichkeit,  nach  fernen  Ländern  gegen  billiges  Porto  zu
korrespondieren,  ausgedehnter  Gebrauch  gemacht  wird.
Man  wird  es  begreiflich  finden,  daß  mit  dem  in  so  kurzer  Zeit  zustande  gekommenen
großen  Werke  nicht  gleich  etwas  in  jeder  Beziehung  Vollkommenes  geschaffen  wurde.
Der  weitere  Ausbau  desselben  an  der  Hand  inzwischen  gewonnener  Erfahrungen  blieb
späterer  Vereinbarung  vorbehalten.  Zu  dem  Zwecke  wurde  auf  den  1.  Mai  1878  nach
Paris  ein  internationaler  Postkongreß  berufen,  welcher  sich  mit  der  Revision  der
Vertragsbestimmungen  befaßte.
Der  Berner  Vertrag  gestattete  als  Übergangsmaßregel  einem  jeden  Lande,  mit  Rücksicht ­
  auf  seine  Münz-  und  sonstigen  Verhältnisse  einen  höheren  oder  niedrigeren  als  den
Portosatz  von  25  Centimes  zu  erheben,  vorausgesetzt,  daß  derselbe  nicht  mehr  als  32
und  nicht  weniger  als  20  Centimes  betrug.  Auch  diese  Ausnahme  fiel  nunmehr,  und
das  Porto  des  einfachen,  frankierten  Briefes  wurde  allgemein  auf  25  Centimes  festgesetzt. ­

Dem  Kongreß  lagen  zur  Beratung  vor:  1.  der  Entwurf  des  neuen  internationalen
Postvertrages;  2.  die  zugehörige  Ausführuugsübereinkunft;  3.  ein  Übereinkommen,  betreffend ­
  den  Austausch  von  Briefen  mit  Wertangabe  und  von  Postanweisungen.  Diese
Vorlagen  sind  sämtlich  angenommen  worden.  In  dem  Vertrage  wurde  dem  Vereine
zuerst  der  Name  Weltpostverein  beigelegt.
Die  auf  Grund  des  Berner  Vertrags  erfolgte  Einrichtung  eines  mit  der  Leitung
der  Vereinsgeschäfte  und  mit  der  Besorgung  der  Abrechnung  zwischen  den  Vereinsverwaltungen ­
  betrauten  internationalen  Postbureaus,  dessen  Kosten  von  den  Postverwaltungen ­
  sämtlicher  Staaten  des  Vereins  bestritten  werden,  blieb  aufrecht  erhalten.
Dem  Kongreß  wurde  von  seiten  der  deutschen  Postverwaltung  auch  noch  ein  Vorschlag ­
  über  den  Austausch  von  kleinen  Paketen  bis  zum  Gewichte  von  3  kg  unterbreitet.
Da  eine  Einigung  darüber  nicht  sogleich  zu  erzielen  war,  so  wurde  die  Angelegenheit
dem  internationalen  Bureau  zu  Bern  zur  Prüfung  überwiesen.  Die  einmal  angeregte
Idee  fand  unter  den  Vereinsverwaltungen  bald  eine  genügende  Anzahl  von  Anhängern,
so  daß  schon  im  Jahre  1880  eine  Konferenz  zur  Regelung  des  internationalen  Paketpostdienstes ­
  nach  Paris  einberufen  werden  konnte.  Das  Ergebnis  der  Verhandlungen
derselben  war  der  Abschluß  einer  Übereinkunft,  betreffend  den  Austausch  von  Postpaketen
zwischen  Deutschland,  Österreich-Ungarn,  Belgien,  Bulgarien,  Dänemark,  Aegypten,
Spanien,  Frankreich,  Großbritannien  und  Irland,  Britisch-Jndien,  Italien,  Luxemburg,
Montenegro,  Niederlande,  Persien,  Portugal,  Rumänien,  Serbien,  Schweden  und  Norwegen, ­
  der  Schweiz  und  der  Türkei.  Die  Taxe  der  Postpakete  wurde  auf  so  vielmal
50  Centimes  (40  Pfennig)  festgesetzt,  als  Verwaltungen  an  der  Beförderung  teilnehmen.
Für  die  etwaige  Seebeförderung  soll  außerdem  eine  nach  Maßgabe  der  Länge  der  Beförderungsstrecke ­
  zu  berechnende  mäßige  Gebühr  zur  Erhebung  kommen.  Der  in  dieser
Vereinbarung  liegende  Fortschritt  auf  dem  Gebiete  des  internationalen  Postbeförderungsdienstes ­
  ist  ein  für  das  ganze  Verkehrsleben  so  bedeutungsvoller,  daß  wir  ihn  als  das
wichtigste  postalische  Ereignis  der  neuesten  Zeit  ansehen  können.  Der  1885  in  Lissabon
zusammengetretene  Postkongreß  beschäftigte  sich  mit  einer  Reihe  von  Fragen,  die  eine
Verbesserung  bezw.  Ergänzung  der  bestehenden  Vereiusbestimmungen  bezweckten.  So
wurde  die  Einführung  telegraphischer  Postanweisungen  im  Vereinsverkehr  beschlossen,
auch  kam  zwischen  verschiedenen  Staaten  eine  Übereinkunft  wegen  Herstellung  eines  internationalen ­
  Postauftragsdienstes  zustande.  Dagegen  wurde  die  Beschlußfassung  über  verschiedene ­
  Vorschläge,  welche  die  Einrichtung  eines  internationalen  Zeitungsbezugs  durch
die  Post  zum  Gegenstände  hatten,  auf  spätere  Zeit  verschoben.  Auf  dem  1891  zu  Wien
abgehaltenen  vierten  Weltpostkongresse  ist  dann  ein  Zeitungsabkommen  zustande  ge ­
            
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