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*) M. I. II Nr. 11 S. 147, 148.
**) M. I. II Nr. 11 S. 149.
***) M. I. III Nr. 6 S. 51 u. f.
der Lage waren, ist bereits erwähnt worden, weshalb der Vorstand das
Reichsamt des Innern Ende Januar 1882 ersuchte, ihm den etwa fertigen
Entwurf einer kaiserlichen Verordnung in Beziehung auf die Chokolade
fabrikation vorzulegen. Hierauf ging von dieser Behörde mit Datum vom
24. Februar desselben Jahres ein Schreiben ein, welches die Mittheilung
enthielt, daß zwar der Zeitpunkt, bis zu welchem ein solcher Entwurf
werde ausgearbeitet werden, noch nicht bestimmbar sei, jedenfalls aber
würde es erwünscht sein, Vorschläge kennen zu lernen, welche nach unserem
Ermessen in dem Entwürfe Berücksichtigung zu finden haben dürften.*)
Dr. Landgraf hatte es daher unternommen, eine dementsprechende
Denkschrift zu entwerfen. Der Entwurf wurde durch den Verbandstag
September 1882 in Magdeburg gebilligt und außerdem sämmtliche nicht
anwesende Mitglieder aufgefordert, etwaige Einwendungen dem Geschäfts
führer bis zum 1. Oktober desselben Jahres kundzugeben. Nachdem Ab
änderungsvorschläge nicht erfolgten, ist die Schrift mit Datum vom
22. November 1882 abgegangen.
Erst im Frühjahr nächsten Jahres hatte die Verbandsleitung zu er
fahren, daß ein Berliner und ein Stettiner Verbandsmitglied es unter
nommen, ebenfalls an das Reichsamt des Innern ein Schriftchen ein
zureichen, welches sich in den eigenthümlichsten Behauptungen bewegte, der
Hauptsache nach aber der durch den Verband veranlaßten Kundgebung
direkt entgegenarbeitete.
Unterzeichnet war die Schrift von 14 Verbandsniitgliedern, einem
Nichtverbandsmitglied und 2 Konditoren.
Daß der Verband eine derartige gegen seine Bestrebungen gerichtete
Maulwurfsarbeit nicht dulden konnte, ist selbstverständlich. Es erging
daher an die Unterzeichner, soweit sie Bkitglieder waren, eine ernste Rüge
nebst der Anfrage, ob sie unter vorliegenden Verhältnissen noch ein In
teresse daran hätten, Verbandsmitglieder zu verbleiben. Hierauf traten
4 Mitglieder ans, während die übrigen 10 den Wunsch aussprachen, ver
bleiben zu dürfen, zum Theil mit dem Bemerken, daß sie gar nicht Unter
zeichner gewesen wären und demnach ihre Unterschrift mißbraucht worden
sei. Hierauf bezieht sich die in den vorliegenden Blättern weiter oben
gemachte Bemerkung über die im Verbandsjahr 1882/83 bestandene Krisis.
Vorher hatte der Verband die Mitwirkung der Aeltesten der Berliner
Kaufmannschaft wegen Erlaß einer Verordnung in Anspruch genommen,
ein Schritt, der ebenfalls infolge ungeeigneten Referates eines Chemikers
einen Erfolg nicht zu verzeichnen hatte.**)
Mit außerordentlicher Wärme hatte sich der Abg. Dr. Gold sch midt
in der Reichstagssitzung vom 20. Januar 1883***) für den Erlaß einer