Full text: error

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*) M. I. II Nr. 11 S. 147, 148. 
**) M. I. II Nr. 11 S. 149. 
***) M. I. III Nr. 6 S. 51 u. f. 
der Lage waren, ist bereits erwähnt worden, weshalb der Vorstand das 
Reichsamt des Innern Ende Januar 1882 ersuchte, ihm den etwa fertigen 
Entwurf einer kaiserlichen Verordnung in Beziehung auf die Chokolade 
fabrikation vorzulegen. Hierauf ging von dieser Behörde mit Datum vom 
24. Februar desselben Jahres ein Schreiben ein, welches die Mittheilung 
enthielt, daß zwar der Zeitpunkt, bis zu welchem ein solcher Entwurf 
werde ausgearbeitet werden, noch nicht bestimmbar sei, jedenfalls aber 
würde es erwünscht sein, Vorschläge kennen zu lernen, welche nach unserem 
Ermessen in dem Entwürfe Berücksichtigung zu finden haben dürften.*) 
Dr. Landgraf hatte es daher unternommen, eine dementsprechende 
Denkschrift zu entwerfen. Der Entwurf wurde durch den Verbandstag 
September 1882 in Magdeburg gebilligt und außerdem sämmtliche nicht 
anwesende Mitglieder aufgefordert, etwaige Einwendungen dem Geschäfts 
führer bis zum 1. Oktober desselben Jahres kundzugeben. Nachdem Ab 
änderungsvorschläge nicht erfolgten, ist die Schrift mit Datum vom 
22. November 1882 abgegangen. 
Erst im Frühjahr nächsten Jahres hatte die Verbandsleitung zu er 
fahren, daß ein Berliner und ein Stettiner Verbandsmitglied es unter 
nommen, ebenfalls an das Reichsamt des Innern ein Schriftchen ein 
zureichen, welches sich in den eigenthümlichsten Behauptungen bewegte, der 
Hauptsache nach aber der durch den Verband veranlaßten Kundgebung 
direkt entgegenarbeitete. 
Unterzeichnet war die Schrift von 14 Verbandsniitgliedern, einem 
Nichtverbandsmitglied und 2 Konditoren. 
Daß der Verband eine derartige gegen seine Bestrebungen gerichtete 
Maulwurfsarbeit nicht dulden konnte, ist selbstverständlich. Es erging 
daher an die Unterzeichner, soweit sie Bkitglieder waren, eine ernste Rüge 
nebst der Anfrage, ob sie unter vorliegenden Verhältnissen noch ein In 
teresse daran hätten, Verbandsmitglieder zu verbleiben. Hierauf traten 
4 Mitglieder ans, während die übrigen 10 den Wunsch aussprachen, ver 
bleiben zu dürfen, zum Theil mit dem Bemerken, daß sie gar nicht Unter 
zeichner gewesen wären und demnach ihre Unterschrift mißbraucht worden 
sei. Hierauf bezieht sich die in den vorliegenden Blättern weiter oben 
gemachte Bemerkung über die im Verbandsjahr 1882/83 bestandene Krisis. 
Vorher hatte der Verband die Mitwirkung der Aeltesten der Berliner 
Kaufmannschaft wegen Erlaß einer Verordnung in Anspruch genommen, 
ein Schritt, der ebenfalls infolge ungeeigneten Referates eines Chemikers 
einen Erfolg nicht zu verzeichnen hatte.**) 
Mit außerordentlicher Wärme hatte sich der Abg. Dr. Gold sch midt 
in der Reichstagssitzung vom 20. Januar 1883***) für den Erlaß einer
	        
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