Full text : Festschrift zum 25jährigen Bestehen des Verbandes deutscher Chokolade-Fabrikanten

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*)  Protokoll  Kassel  S.  9.
**)  M.  I.  II  Nr.  3  S.  27  u.  f.
***)  M.  I.  VI  Nr.  5  S.  57.

Fischer  stehenden  städtischen  Untersuchungsamtes  zu  Breslau  schon  seit
längerer  Zeit,  desgleichen  neuerdings  die  der  hygienischen  Institute  von
Hamburg  und  Leipzig  zu  Theil  wurde.
B.
Bestrebungen,  dem  Nalzrungsmiltelgrsetz  einen  thatsächlichen
Einfluh  ;u  verschaffen.
Das  Gesetz  vom  14.  Mai  1879  lautet  im  §  10:  „Mit  Gefängniß
bis  zu  sechs  Monaten  nnd  mit  Geldstrafe  bis  zu  eintausendfünfhundert
Mark  oder  mit  einer  dieser  Strafen  wird  bestraft:
1.  wer  zum  Zwecke  der  Täuschung  im  Handel  und  Verkehr
Nahrungs-  oder  Genußmittel  nachmacht  oder  verfälscht,
2.  wer  wissentlich  Nahrungs-  oder  Genußmittel,  welche  verdorben
oder  verfälscht  sind,  unter  Verschweigung  dieses  Umstandes  verkauft ­
  oder  unter  einer  zur  Täuschung  geeigneten  Bezeichnung
feilhält."
Der  Verband  hatte  sofort  nach  dem  Erscheinen  des  Gesetzes  zu  erkennen, ­
  daß  ein  lebhaftes  und  zwar  doppeltes  Interesse  für  ihn  darin
lag,  festzustellen,  was  ist  „Täuschung"  und  was  ist  „nachgemacht  oder  verfälscht", ­
  soweit  Chokolade  und  Kakaofabrikate  dabei  in  Frage  kamen.*)
Einmal  galt  es  zu  bestimmen,  innerhalb  welcher  Grenzen  sich  eine
legale  Fabrikation  bewegen  konnte,  das  andere  Mal  war  einer  oft  sehr
unlauteren  Agitation  entgegenzutreten,  die  kurzer  Hand  jedes  Nahrungsund ­
  Genußmittel  für  verfälscht  erklärte.**)  Wahrlich,  es  war  in  damaliger
Zeit  keine  Freude,  Nahrungsmittelfabrikant  zu  sein,  denn  bei  der  kleinsten
geschäftlichen  Differenz  war  man  mit  der  Drohung  bei  der  Hand:  „Ich
geh'  zum  Staatsanwalt"  oder  „Ich  zeig's  dem  Reichsgesundheitsamt  an".
Die  älteren  Mitglieder  werden  sich  der,  wahrscheinlich  zur  Erhöhung
des  Eindrucks  mit  grüner  Tinte  geschriebenen  Drohbriefe  eines  angeblichen
Chemikers  und  Dr.  philadelphiae  Werner  in  Breslau  erinnern,  Briefe,
die  überdies  die  Möglichkeit  einer  Verständigung  durchblicken  ließen.  Der
Briefschreiber  endete  durch  Selbstmord  im  Gefängniß.***)
Außerdem  ließ  ein  Literat  Leistn  er  in  Leipzig  eine  Zeitschrift  wider
Nahrnngsmittelfälschung  erscheinen,  die  als  Vignette  einen  im  Gefängniß
auf  Stroh  liegenden  und  gefesselten  Verbrecher  zeigte.
Der  Herausgeber  muß  seine  Rechnung  dabei  nicht  gefunden  haben,
denn  die  Zeitschrift  hatte  nur  ein  kurzes  Dasein  zu  verzeichnen.
Daß  die  sogenannten  Materialien  weder  für  die  Behörden,  noch  für
die  Fabrikanten  einen  Anhalt  für  Auslegung  des  Gesetzes  zu  gewähren  in
            
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