Full text: Der Weltverkehr und seine Mittel

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Die geschlossene Hauswirtschaft. 
es in der Form, daß einzelne, alle Familien gleichmäßig betreffende Wirtschaftsaufgaben 
nach wie vor durch den Geschlechtsverband besorgt wurden, wie j. B. das gemeinsame 
Weiden des Viehes, sei es, daß innerhalb desselben sich freiwillige Arbeits 
gemeinschaften bilden, um Arbeiten durchzuführen, welche zwar nicht alle, aber einen 
Teil der Einzelfamilien des Geschlechtsverbandes berühren und für den einzelnen zu 
schwer wären, z. B. das Roden eines Waldes, der Bau eines Hauses u. s. w. Die frei 
willige gegenseitige Hilfeleistung unserer Bauern beim Hausbaue, die Elendhilfe bei 
Bränden erinnern noch heute an diese Organisation. 
Ein zweiter Weg zur Vermeidung der Nachteile, die aus der Auflassung der Ge 
schlechtsverbände drohen, war die künstliche Erweiterung der Familie durch die An 
gliederung fremder Elemente mittels der Sklaverei und Hörigkeit. Der unter 
worfene Feind wird unfrei gemacht und zur Arbeit gezwungen. Ob dies nun die 
Ursache oder die Folge der Auflösung des Sippenverbandes war, sicherlich wurde dadurch 
die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Einzelfamilien gesteigert, eine Erweiterung und 
Verfeinerung der Bedürfnisse ermöglicht. Einzelne Unfreie konnten für bestimmte Ver 
richtungen besonders ausgebildet und ihr ganzes Leben lang damit beschäftigt werden. 
Je reicher der Herr und je größer die Zähl der Unfreien, die er seinem Hause angegliedert 
hatte, desto mannigfaltiger und reichlicher konnte auch die Stoffgewinnung und Stoff 
veredelung innerhalb seiner Wirtschaft sich entfalten. 
Im ganzen Altertum, bei den Griechen und Karthagern, wie bei den Römern war 
dies die Grundlage aller Wirtschaft. Rechtlich findet das System der durch Sklavenarbeit 
vervollkommneten geschlossenen Hauswirtschaft seine vollendetste Verkörperung in der 
xatria xotssta«, dem unumschränkten Herrenrechte des römischen Hausvaters über alle 
Familienangehörigen, Hauskinder wie Unfreie; wirtschaftlich gelangt es zur höchsten 
Vollendung in der Entwickelung des römischen Latifundienwesens mit seinen un 
geheuren Sklavenscharen. Man zählt mehr als 150 Benennungen für die verschiedenen 
Funktionen der unfreien Arbeiter eines reichen römischen Hauses. In der unmittelbaren 
Umgebung des Herrn in der Stadt befindet sich die familia urbana, die das Verwaltungs 
Personal und den großen Troß der Hausbediensteten umfaßt. Auf seinen Landgütern 
fronen unter Verwaltern und Aufsehern die landwirtschaftlichen und gewerblichen Arbeiter, 
um alle die Gebrauchsgegenstände fertig zu stellen, die das Hanswesen des Herrn bedarf. 
Die Persönliche Kraft des Hausherrn wird durch einen kunstreichen, mit Hilfe eines 
strengen Strafen- und Züchtigungssystems straff zusammengehaltenen Organismus sozu 
sagen vertausendfacht, und wesentlich durch diesen Umstand ist es zu erklären, daß eine 
Handvoll von Aristokraten das ungeheure römische Weltreich beherrschen konnte. Der 
Staat selbst wirtschaftete nicht anders. In Athen wie in Rom sind alle Unterbeamten- 
und Dienerstellen mit Sklaven besetzt. „Sklaven bauen die Straßen und Wasserleitungen, 
arbeiten in Steinbrüchen und Bergwerken, Sklaven sind Polizeidiener, Scharfrichter und 
Gefängniswärter, die Ausrufer bei Volksversammlungen, die Austeiler bei den öffentlichen 
Spielen, die Tempel- und Opferdiener, Staatskassierer, Schreiber und Boten." 
Auch im Mittelalter führte das Bedürfnis des wirtschaftlichen Fortschrittes zu 
einem ähnlichen Ausbaue der geschlossenen Hauswirtschaft, der hier von den großen Be 
sitzungen der Könige, des Adels und der Kirche ausging. Den Mittelpunkt dieser so 
genannten Fronhofwirtschaft bildet der Herrenhof, von dem aus der Herr oder sein 
Meier (Verwalter) mit Hilfe der Hörigen, die auf dem Hofe Wohnung und Unterhalt 
empfingen, das unmittelbar zum Hofe gehörige Salland bewirtschaftete. Außerdem zählte 
der Fronhof unter sein Gesinde zahlreiche hörige Handwerksleute, die für seinen Bedarf 
arbeiteten; Schmiede, Gold- und Silberarbeiter, Schuhmacher, Drechsler, Zimmerleute, 
Schildmacher, Fischer, Vogelsteller, Seifensieder, Metbrauer, Bäcker und Netzstricker 
werden bereits von Karl dem Großen in seiner Anweisung zur Verwaltung der königlichen 
Landgüter genannt. Mit dem Sallande liegen die Landstellen der hörigen Bauern 
im Gemenge, die auf ihrer Hufe selbständig wirtschaften, jedoch zur Leistung von Diensten 
und Naturalzinsen verpflichtet sind. Diese Zinse und Dienstleistungen sind teils land-
	        
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