Full text: Der Weltverkehr und seine Mittel

877 
Die Stadtwirtschaft. 
Gewerbe führte, wenn der Fortschritt der Technik eine Teilung der Arbeit erforderte, die 
in dem engen Rahmen des Kleinbetriebes nicht mehr durchgeführt werden konnte. Die 
Arbeitsteilung vollzog sich nicht wie heute innerhalb des Betriebes, sondern durch die Ent 
stehung immer neuer Gewerbe, deren Rechte voneinander sorgfältig abgegrenzt wurden. 
Aber nicht nur der Verkehr mit gewerblichen Erzeugnissen war von dem Gesichts 
punkte aus geregelt, den Absatz auf dem städtischen Markte dem ortsansässigen Hand 
werker zu sichern und anderseits dem Verbraucher eine möglichst vollständige und ent 
sprechende Befriedigung seines Bedürfnisses zu gewährleisten. Es wurde auch auf der anderen 
Seite dafür vorgesorgt, daß alles, was an Lebensmitteln und sonstiger Zufuhr in die 
Stadt hereinkam, zunächst dem städtischen Konsumenten zum Kaufe gestellt wurde. 
Der Verkauf an Wiederverkäufer wurde erst eine bestimmte Zeit nach Eröffnung des 
Marktes gestattet; das Verbot des Vorkaufes vor den Thoren sorgte dafür, daß die Land 
wirte mit ihren Waren wirklich in die Stadt kamen, die Stapel- und Niederlagsrechte 
zwangen den fremden Kaufmann mit den Gütern, die er aus der Ferne brachte, in der 
Stadt zum Verkaufe anzuhalten. So ist auch hier das Vorzugsrecht der Konsumenten 
und seine Sicherung gegen das Eindringen des Zwischenhandels leitender Gesichtspunkt 
für die städtische Verwaltung. 
Nichtsdestoweniger entwickelte sich im Laufe der Zeit in den Städten ein Klein 
handel mit „Pfennwerten für'den armen Mann", notgedrungen geduldet als un 
entbehrlicher Vermittler für jene unbemittelten Bevölkeruugsschichten, ivelche von der 
Hand in den Mund leben und sich nicht auf den Wochen- oder Jahrmärkten für längere 
Zeit im voraus versorgen können. Es gibt drei Gruppen solcher Händler, die Höker, 
welche die sonst nur auf dem Wochenmarkte erhältlichen Lebensmittel feilhalten, dann 
die Krämer und die Gewandschneider, welche mit den von weiterher gebrachten und 
in der Regel nur auf Jahrmärkten erhältlichen Kaufmannswaren, mit Spezereien, Tuchen 
und ähnlichen Artikeln handelten. 
Der Großhandel beschränkt sich auf solche Güter, die im Stadtgebiete nicht er 
zeugt wurden, wie Gewürze, Südfrüchte, getrocknete und gesalzene Seefische, Pelze, feine 
Tücher und Seidenstoffe, in manchen Gegenden auch Salz, Wein und Eisen. Er wurde 
ausschließlich in der Form des Wander- und Meßhandels betrieben. Der Groß- 
kaufmann aus den Städten, welche durch ihre Lage an der See, an den großen Handels 
straßen oder in den betreffenden Prodnktionsgebieten die natürlichen Vermittler dieses 
Verkehrs waren, zog mit seinen Wagen und Saumtieren durch das Land und setzte seine 
Ware auf den Jahrmärkten und Messen und in den städtischen Kaufhäusern ab. 
Die ganze Entwickelung des städtischen Wirtschaftslebens im Mittelalter, 
wie wir sie jetzt zu schildern versuchten, schließt organisch an die Wirtschafts 
verfassung des Fronhofes an. Wie früher der Fronhof mit seinen Hintersassen, 
bildete jetzt jede Stadt mit ihrer Landschaft ein geschlossenes Wirtschaftsgebiet; nur daß 
die kleinen Sonderwirtschaften, die früher in dem gegliederten Organismus der ge 
schlossenen Hauswirtschaft des Fronhofes zusammengefaßt waren, jetzt selbständig 
geworden sind, und daß an Stelle der gezwungenen Arbeitsteilung innerhalb der 
Wirtschaft des Grundherrn die freie Arbeitsteilung zwischen den selbständig gewordenen 
bürgerlichen und bäuerlichen Einzelwirtschaften des Stadtgebietes getreten ist. 
Die Berufsstände des Bauern, des Handwerkers und des Händlers haben 
sich gebildet. Noch fehlt aber ein gewerblicher Arbeiterstand im heutigen Sinne.. 
Der Handwerksgeselle, der Gehilfe des Kaufmanns führen keine eigene Wirtschaft; sie 
sind Glieder des Haushaltes ihres Meisters oder Handelsherrn, mit dem sie nicht nur 
in eine Produktionsgemeinschaft, sondern auch in eine Kousumtionsgemeinschaft ein 
geordnet sind. Wie sie in seiner Werkstätte arbeiten, leben sie an seinem Tisch und unter 
seinem Dach, und sie bilden auch insofern keinen eigenen Berufsstand, als ihre Stellung 
nur den Durchgang zur Selbständigkeit bedeutet, den jeder mitmachen muß, sowie jeder 
Geselle anderseits die Gewißheit hat, dereinst selbst Meister zu werden. Daher ist in der 
mittelalterlichen Stadtwirtschaft auch die Arbeiterfrage nicht vorhanden.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.