Full text : Der Weltverkehr und seine Mittel

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Die  Weltwirtschaft.

Bauernhufen  in  Zwergwirtschaften,  die  ihren  Besitzer  nicht  zu  ernähren  vermögen  und
ihn  zwingen,  als  Tagelöhner  oder  im  Gewerbe  einen  Nebenberuf  zu  suche»,  die  steigende
Verschuldung  des  Grundbesitzes,  die  an  Stelle  der  alten  Grundlasten  eine  moderne  Schuldknechtschaft ­
  setzt,  sind  unerwünschte  Folgen,  die  sich  für  den  Grundbesitz  aus  dieser  Umwälzung ­
  im  Rechtsleben  da  und  dort  einstellen.  Auf  gewerblichem  Gebiete  beseitigte
die  liberale  Gesetzgebung  die  Reglements  und  Ordnungen,  welche  der  absolute  Staat
geschaffen  hatte,  ebenso  wie  die  noch  bestehenden  Reste  der  zünftigen  Handwerksverfassung
aus  den  Zeiten  der  Stadtwirtschaft.  Die  Zünfte  und  Innungen  werden  aufgehoben  oder
doch  ihres  Zwangscharakters  entkleidet,  der  Antritt  und  Betrieb  eines  Gewerbes  durch
Einführung  der  Gewerbefreiheit  jedermann  zugänglich  gemacht.  Die  Enthaltung  des
Staates  von  jeder  Einmischung  in  das  Gewerbsleben,  die  ungehemmte  Entfaltung  der
freien  Konkurrenz  werden  zum  Grundsatz  der  Wirtschaftsgesetzgebung.
Entsprechend  diesem  Grundsätze  hört  auch  die  staatliche  Regelung  des  Arbeitsverhältnisses ­
  ans.  Das  Verhältnis  zwischen  Arbeitsgeber  und  Arbeitsnehmer  wird  als
ein  reines  Vertragsverhältnis  anerkannt,  in  das  der  Staat  sich  nicht  einzumischen
hat.  Die  Arbeit  wird  als  eine  Ware  erklärt,  deren  Preis  so  gut  wie  der  einer  jeden
anderen  Ware,  durch  die  freie  Konkurrenz,  durch  Angebot  und  Nachfrage,  bestimmt
werden  soll.  Man  übersah  jedoch  dabei  den  Unterschied,  der  zwischen  der  Ware  „Arbeit"  und
allen  anderen  Waren,  und  zwischen  dem  sie  zum  Kaufe  anbietenden  Arbeiter  und  allen  anderen
Warenverkänfern  besteht.  Wer  seine  Arbeit  verkauft,  muß  notwendig  dem  Käufer  ein
gewisses  Verfügungsrecht  über  seine  Person  einräumen,  auf  einen  Teil  seiner  persönlichen
Freiheit  verzichten  und  sich  den  äußeren  Bedingungen  unterwerfen,  die  ihm  der  Arbeitgeber ­
  auferlegt.  Er  muß  die  Gefahr  für  Leben  und  Gesundheit  auf  sich  nehmen,  die
die  Art  der  Beschäftigung,  die  Beschaffenheit  der  Werkräume,  das  Fehlen  von  Schutzvorkehrungen
  in  gefährlichen  Betrieben  mit  sich  bringen.  Er  kann  ferner  nicht  wie  ein
anderer  Warenverkäufer  mit  dem  Angebot  seiner  Ware,  der  Arbeit,  warten,  bis  eine
günstigere  Marktlage  ihm  die  Erzielung  eines  entsprechenden  Preises  dafür  ermöglicht,
sondern  er  muß  sie  fortwährend  feilbieten,  weil  sie  die  einzige  Quelle  seines  Lebensunterhaltes ­
  ist,  selbst  auf  die  Gefahr  hin,  seinen  und  seiner  Arbeitsgenossen  Lohn  dadurch
herunter  zu  drücken;  daher  schließt  die  rechtliche  Anerkennung  der  Gleichberechtigung
des  Arbeiters  beim  Abschluß  des  Arbeitsvertrages  noch  nicht  die  thatsächliche  in  sich.
Tritt  er  vereinzelt  dem  Arbeitgeber  gegenüber,  so  muß  er,  weil  besitzlos  und  auf  die
fortwährende  Verwertung  seiner  Arbeitskräfte  angewiesen,  sich  den  Bedingungen  unterwerfen, ­
  die  der  Arbeitgeber  ihm  stellt.  Erst  die  Bildung  von  Vereinigungen  (Gewerkschaften, ­
  Mucks-unions),  die  den  Arbeiter  in  den  Stand  setzen,  mit  dem  Ausgebot
seiner  Arbeit  zu  warten,  bis  ihm  der  entsprechende  Preis  geboten  wird,  und  auf  dieser
Grundlage  für  die  gesamten  Arbeiter  einer  Industrie  die  Vereinbarung  der  Arbeitsbedingungen ­
  mit  dem  Arbeitgeber  übernehmen,  vermag  den  Arbeiter  auch  thatsächlich  zu
einem  gleichwertigen  Kontrahenten  zu  machen.  Die  Entstehung  solcher  Vereinigungen
ist  zugleich  die  Voraussetzung  eines  ergänzenden  Eingreifens  des  Staates,  indem  sie  bestehende ­
  Übelstände  aufdecken,  die  Forderungen  der  Arbeiter  formulieren  und  vertreten
und  so  die  Erlassung  staatlicher  Vorschriften  über  die  Beschaffenheit  der  Arbeitsräume,
über  die  Verhütung  von  Unfällen,  über  die  Beschäftigung  von  Frauen  und  Kindern,  die
durch  eigene  Organisation  eine  Besserung  ihrer  Lage  sich  nicht  erkämpfen  können,  anregen
und  die  Durchführung  dieser  Anordnungen  erleichtern.  Nach  beiden  Richtungen  hin  verhielt ­
  sich  die  liberalistische  Gesetzgebung  ablehnend.  Die  Koalition  der  Arbeiter  widersprach
ihrem  Grundsätze  des  unbeschrankten,  freien  Wettbewerbes,  die  Erlassung  von  Arbeiterschntzgesetzen
  dem  Grundsätze  der  Nichteinmischung  des  Staates.  Erst  langjährige  soziale
Kämpfe  führten  zur  Anerkennung  der  Koalitionsfreiheit  des  Arbeiters  und  zur  Erlassung
von  Arbeiterschutzgesetzen,  zunächst  in  England,  dann  auch  in  den  übrigen  Ländern.
Wie  die  innere  Wirtschaftspolitik,  so  war  auch  die  Handelspolitik  der  Staaten
nach  außen  von  den  liberalistischen  Anschauungen  der  physiokratischen  Lehre  durchdrungen.
Strebte  man  früher,  durch  Prohibitivzölle  und  Einfuhrsverbote  die  fremde  Konkurrenz
            
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