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Die Weltwirtschaft.
schriftlichen Verhältnisse, auch die Entstehung vonJnteressentenorganisationen ausgeschlossen,
welche durch autonome Regelung den freien Wettbewerb und das ungehemmte Spiel der
wirtschaftlichen Kräfte zu beschränken oder auszuschließen beabsichtigten. Diese Grund
anschauung kam schon in der Feindschaft der liberalen Gesetzgebung gegen die Koalitionen
der Arbeiter zum Ausdruck. Sie lief gewissermaßen auf eine Atomisierung der Gesell
schaft hinaus. Zweifellos hatte diese Richtung das Gute, daß alte und überlebte Or
ganisationen zerschlagen und für Neubildungen Raum geschaffen wurde. Diese Neu
bildungen treten jetzt ans Licht und erringen sich teils Duldung, teils gesetzliche Anerkennung.
Von den Koalitionen der Arbeiter ist bereits gesprochen worden. Aber auch die In
dustrie schafft sich in Verbänden und Kartellen ähnliche Organe der Selbstverwaltung.
Durch Regelung der Produktion und die gemeinsame Festsetzung der Warenpreise, wie
sie die Kartelle bezwecken, soll in Zeiten günstiger Marktlage eine übermäßige Ausdehnung
der Produktion, bei rückläufiger Konjunktur ein regelloses Unterbieten, Preissturz und
Krisen verhindert werden, und man kaun nicht leugnen, daß dieses Ziel durch die Kartelle
zum großen Teil erreicht worden ist, wenn sie auch anderseits zu vielfachen Mißbräuchen
führten. Die staatliche Gesetzgebung steht hier vor einer neuen und vorläufig noch un
gelösten Aufgabe.
Ähnlich wie bei den Arbeitern und in der Industrie treten auch bei anderen Berufs-
stäuden Organisatiousbestrebungen zu Tage, teils in der Absicht, unmittelbar durch eigene
Thätigkeit ein wirtschaftliches Ziel zu erreichen, wie die zahlreichen Vereinigungen zu
genossenschaftlicher Selbsthilfe, teils, um den Staat zu einem gesetzgeberischen Eingreifen
in bestimmter Richtung zu veranlassen, wie die neuerwachte Jnnungsbewegung unter den
Handwerkern.
Beständig wachsen durch diese neuen Erscheinungen auf wirtschaftlichem Gebiete auch
die Aufgaben des Staates. In immer größerem Umfange wird gleichzeitig auch sein
unmittelbares Eingreifen in die wirtschaftlichen Verhältnisse gefordert. Auf allen Ge
bieten tritt ein Rückschlag gegen die doktrinäre Gleichmacherei der liberalen Wirtschasts-
gesetzgebung ein, welche in erster Linie den Bedürfnissen des beweglichen Kapitals an
gepaßt war. Die Landwirtschaft fordert eine ihren Bedürfnissen entsprechende Aus
gestaltung des Agrarrechtes. Ein besonderes bäuerliches Erbrecht; gesetzlicher Schutz gegen
die Überschuldung und Zersplitterung der Bauerngüter, wie gegen ihre Aufsaugung
durch Latifundien; staatliche Maßnahmen zur Zerlegung von Großgütern in Bauernhufen
(innere Kolonisation); eine Reform des landwirtschaftlichen Kreditwesens werden von der
Gesetzgebung zum Teil verlangt, zum Teil gewährt.
Auf gewerblichem Gebiete wird der Staat zum Eingreifen gegen die Auswüchse
der Spekulation, gegen den unlauteren Wettbewerb, zu Maßnahmen, welche die Weiter
entwickelung bestimmter Betriebsformen, wie z. B. des Kleingewerbes und des Detail
handels beeinflussen sollen, gedrängt, ja er beginnt, einzelne für die Allgemeinheit be
sonders wichtige Wirtschaftszweige allmählich in die eigene Verwaltung zu übernehmen,
wie die teils vollzogene, teils noch erstrebte Verstaatlichung der Verkehrsanstalten, des
Versicherungs- und Bankwesens zeigt.
All dies deutet darauf hin, daß wir im Beginne einer dritten Periode der
Volkswirtschaft stehen, welche sich von den beiden vorangegangenen, der merkautilistischen
und liberalistischen, wesentlich unterscheidet; man könnte sie die nationale Periode
nennen, weil sie unter dem Zeichen der Bildung großer, national abgegrenzter Wirt
schaftsgebiete steht. Man könnte sie aber mit demselben Rechte auch als eine soziale
bezeichnen, weil es sich in unserer Zeit, wie Bücher schön sagt, „nicht mehr bloß um
möglichst felbständige und reichliche Deckung der nationalen Bedürfnisse durch nationale
Produktion, sondern um gerechte Güterverteilung, um eigene gemeinwirtschaftliche Be
thätigung des Staates mit dem Ziele handelt, alle seine Angehörigen nach ihren wirt
schaftlichen Leistungen an den Gütern der Kultur zu beteiligen". Sozialer Fort-
fchritt im nationalen Staat, das ist die Richtung der Entwickelung, welche für die
Zukunft uns vorgezeichnet ist.