Full text: Der Weltverkehr und seine Mittel

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Die Weltwirtschaft. 
schriftlichen Verhältnisse, auch die Entstehung vonJnteressentenorganisationen ausgeschlossen, 
welche durch autonome Regelung den freien Wettbewerb und das ungehemmte Spiel der 
wirtschaftlichen Kräfte zu beschränken oder auszuschließen beabsichtigten. Diese Grund 
anschauung kam schon in der Feindschaft der liberalen Gesetzgebung gegen die Koalitionen 
der Arbeiter zum Ausdruck. Sie lief gewissermaßen auf eine Atomisierung der Gesell 
schaft hinaus. Zweifellos hatte diese Richtung das Gute, daß alte und überlebte Or 
ganisationen zerschlagen und für Neubildungen Raum geschaffen wurde. Diese Neu 
bildungen treten jetzt ans Licht und erringen sich teils Duldung, teils gesetzliche Anerkennung. 
Von den Koalitionen der Arbeiter ist bereits gesprochen worden. Aber auch die In 
dustrie schafft sich in Verbänden und Kartellen ähnliche Organe der Selbstverwaltung. 
Durch Regelung der Produktion und die gemeinsame Festsetzung der Warenpreise, wie 
sie die Kartelle bezwecken, soll in Zeiten günstiger Marktlage eine übermäßige Ausdehnung 
der Produktion, bei rückläufiger Konjunktur ein regelloses Unterbieten, Preissturz und 
Krisen verhindert werden, und man kaun nicht leugnen, daß dieses Ziel durch die Kartelle 
zum großen Teil erreicht worden ist, wenn sie auch anderseits zu vielfachen Mißbräuchen 
führten. Die staatliche Gesetzgebung steht hier vor einer neuen und vorläufig noch un 
gelösten Aufgabe. 
Ähnlich wie bei den Arbeitern und in der Industrie treten auch bei anderen Berufs- 
stäuden Organisatiousbestrebungen zu Tage, teils in der Absicht, unmittelbar durch eigene 
Thätigkeit ein wirtschaftliches Ziel zu erreichen, wie die zahlreichen Vereinigungen zu 
genossenschaftlicher Selbsthilfe, teils, um den Staat zu einem gesetzgeberischen Eingreifen 
in bestimmter Richtung zu veranlassen, wie die neuerwachte Jnnungsbewegung unter den 
Handwerkern. 
Beständig wachsen durch diese neuen Erscheinungen auf wirtschaftlichem Gebiete auch 
die Aufgaben des Staates. In immer größerem Umfange wird gleichzeitig auch sein 
unmittelbares Eingreifen in die wirtschaftlichen Verhältnisse gefordert. Auf allen Ge 
bieten tritt ein Rückschlag gegen die doktrinäre Gleichmacherei der liberalen Wirtschasts- 
gesetzgebung ein, welche in erster Linie den Bedürfnissen des beweglichen Kapitals an 
gepaßt war. Die Landwirtschaft fordert eine ihren Bedürfnissen entsprechende Aus 
gestaltung des Agrarrechtes. Ein besonderes bäuerliches Erbrecht; gesetzlicher Schutz gegen 
die Überschuldung und Zersplitterung der Bauerngüter, wie gegen ihre Aufsaugung 
durch Latifundien; staatliche Maßnahmen zur Zerlegung von Großgütern in Bauernhufen 
(innere Kolonisation); eine Reform des landwirtschaftlichen Kreditwesens werden von der 
Gesetzgebung zum Teil verlangt, zum Teil gewährt. 
Auf gewerblichem Gebiete wird der Staat zum Eingreifen gegen die Auswüchse 
der Spekulation, gegen den unlauteren Wettbewerb, zu Maßnahmen, welche die Weiter 
entwickelung bestimmter Betriebsformen, wie z. B. des Kleingewerbes und des Detail 
handels beeinflussen sollen, gedrängt, ja er beginnt, einzelne für die Allgemeinheit be 
sonders wichtige Wirtschaftszweige allmählich in die eigene Verwaltung zu übernehmen, 
wie die teils vollzogene, teils noch erstrebte Verstaatlichung der Verkehrsanstalten, des 
Versicherungs- und Bankwesens zeigt. 
All dies deutet darauf hin, daß wir im Beginne einer dritten Periode der 
Volkswirtschaft stehen, welche sich von den beiden vorangegangenen, der merkautilistischen 
und liberalistischen, wesentlich unterscheidet; man könnte sie die nationale Periode 
nennen, weil sie unter dem Zeichen der Bildung großer, national abgegrenzter Wirt 
schaftsgebiete steht. Man könnte sie aber mit demselben Rechte auch als eine soziale 
bezeichnen, weil es sich in unserer Zeit, wie Bücher schön sagt, „nicht mehr bloß um 
möglichst felbständige und reichliche Deckung der nationalen Bedürfnisse durch nationale 
Produktion, sondern um gerechte Güterverteilung, um eigene gemeinwirtschaftliche Be 
thätigung des Staates mit dem Ziele handelt, alle seine Angehörigen nach ihren wirt 
schaftlichen Leistungen an den Gütern der Kultur zu beteiligen". Sozialer Fort- 
fchritt im nationalen Staat, das ist die Richtung der Entwickelung, welche für die 
Zukunft uns vorgezeichnet ist.
	        
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