Full text : Der Weltverkehr und seine Mittel

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Die  Weltwirtschaft.

schriftlichen  Verhältnisse,  auch  die  Entstehung  vonJnteressentenorganisationen  ausgeschlossen,
welche  durch  autonome  Regelung  den  freien  Wettbewerb  und  das  ungehemmte  Spiel  der
wirtschaftlichen  Kräfte  zu  beschränken  oder  auszuschließen  beabsichtigten.  Diese  Grundanschauung ­
  kam  schon  in  der  Feindschaft  der  liberalen  Gesetzgebung  gegen  die  Koalitionen
der  Arbeiter  zum  Ausdruck.  Sie  lief  gewissermaßen  auf  eine  Atomisierung  der  Gesellschaft ­
  hinaus.  Zweifellos  hatte  diese  Richtung  das  Gute,  daß  alte  und  überlebte  Organisationen ­
  zerschlagen  und  für  Neubildungen  Raum  geschaffen  wurde.  Diese  Neubildungen ­
  treten  jetzt  ans  Licht  und  erringen  sich  teils  Duldung,  teils  gesetzliche  Anerkennung.
Von  den  Koalitionen  der  Arbeiter  ist  bereits  gesprochen  worden.  Aber  auch  die  Industrie ­
  schafft  sich  in  Verbänden  und  Kartellen  ähnliche  Organe  der  Selbstverwaltung.
Durch  Regelung  der  Produktion  und  die  gemeinsame  Festsetzung  der  Warenpreise,  wie
sie  die  Kartelle  bezwecken,  soll  in  Zeiten  günstiger  Marktlage  eine  übermäßige  Ausdehnung
der  Produktion,  bei  rückläufiger  Konjunktur  ein  regelloses  Unterbieten,  Preissturz  und
Krisen  verhindert  werden,  und  man  kaun  nicht  leugnen,  daß  dieses  Ziel  durch  die  Kartelle
zum  großen  Teil  erreicht  worden  ist,  wenn  sie  auch  anderseits  zu  vielfachen  Mißbräuchen
führten.  Die  staatliche  Gesetzgebung  steht  hier  vor  einer  neuen  und  vorläufig  noch  ungelösten ­
  Aufgabe.
Ähnlich  wie  bei  den  Arbeitern  und  in  der  Industrie  treten  auch  bei  anderen  Berufsstäuden
  Organisatiousbestrebungen  zu  Tage,  teils  in  der  Absicht,  unmittelbar  durch  eigene
Thätigkeit  ein  wirtschaftliches  Ziel  zu  erreichen,  wie  die  zahlreichen  Vereinigungen  zu
genossenschaftlicher  Selbsthilfe,  teils,  um  den  Staat  zu  einem  gesetzgeberischen  Eingreifen
in  bestimmter  Richtung  zu  veranlassen,  wie  die  neuerwachte  Jnnungsbewegung  unter  den
Handwerkern.
Beständig  wachsen  durch  diese  neuen  Erscheinungen  auf  wirtschaftlichem  Gebiete  auch
die  Aufgaben  des  Staates.  In  immer  größerem  Umfange  wird  gleichzeitig  auch  sein
unmittelbares  Eingreifen  in  die  wirtschaftlichen  Verhältnisse  gefordert.  Auf  allen  Gebieten ­
  tritt  ein  Rückschlag  gegen  die  doktrinäre  Gleichmacherei  der  liberalen  Wirtschastsgesetzgebung
  ein,  welche  in  erster  Linie  den  Bedürfnissen  des  beweglichen  Kapitals  angepaßt ­
  war.  Die  Landwirtschaft  fordert  eine  ihren  Bedürfnissen  entsprechende  Ausgestaltung ­
  des  Agrarrechtes.  Ein  besonderes  bäuerliches  Erbrecht;  gesetzlicher  Schutz  gegen
die  Überschuldung  und  Zersplitterung  der  Bauerngüter,  wie  gegen  ihre  Aufsaugung
durch  Latifundien;  staatliche  Maßnahmen  zur  Zerlegung  von  Großgütern  in  Bauernhufen
(innere  Kolonisation);  eine  Reform  des  landwirtschaftlichen  Kreditwesens  werden  von  der
Gesetzgebung  zum  Teil  verlangt,  zum  Teil  gewährt.
Auf  gewerblichem  Gebiete  wird  der  Staat  zum  Eingreifen  gegen  die  Auswüchse
der  Spekulation,  gegen  den  unlauteren  Wettbewerb,  zu  Maßnahmen,  welche  die  Weiterentwickelung ­
  bestimmter  Betriebsformen,  wie  z.  B.  des  Kleingewerbes  und  des  Detailhandels ­
  beeinflussen  sollen,  gedrängt,  ja  er  beginnt,  einzelne  für  die  Allgemeinheit  besonders ­
  wichtige  Wirtschaftszweige  allmählich  in  die  eigene  Verwaltung  zu  übernehmen,
wie  die  teils  vollzogene,  teils  noch  erstrebte  Verstaatlichung  der  Verkehrsanstalten,  des
Versicherungs-  und  Bankwesens  zeigt.
All  dies  deutet  darauf  hin,  daß  wir  im  Beginne  einer  dritten  Periode  der
Volkswirtschaft  stehen,  welche  sich  von  den  beiden  vorangegangenen,  der  merkautilistischen
und  liberalistischen,  wesentlich  unterscheidet;  man  könnte  sie  die  nationale  Periode
nennen,  weil  sie  unter  dem  Zeichen  der  Bildung  großer,  national  abgegrenzter  Wirtschaftsgebiete ­
  steht.  Man  könnte  sie  aber  mit  demselben  Rechte  auch  als  eine  soziale
bezeichnen,  weil  es  sich  in  unserer  Zeit,  wie  Bücher  schön  sagt,  „nicht  mehr  bloß  um
möglichst  felbständige  und  reichliche  Deckung  der  nationalen  Bedürfnisse  durch  nationale
Produktion,  sondern  um  gerechte  Güterverteilung,  um  eigene  gemeinwirtschaftliche  Bethätigung ­
  des  Staates  mit  dem  Ziele  handelt,  alle  seine  Angehörigen  nach  ihren  wirtschaftlichen ­
  Leistungen  an  den  Gütern  der  Kultur  zu  beteiligen".  Sozialer  Fortfchritt
  im  nationalen  Staat,  das  ist  die  Richtung  der  Entwickelung,  welche  für  die
Zukunft  uns  vorgezeichnet  ist.
            
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