Full text: Bankpolitik

24. Die Grundsätze der Diskontbestimmung, Ronstatierungstheorie usw. 9t 
Diese Ansicht stand in schroffem Gegensatz zu der damals herr 
schenden — namentlich auch von den Vertretern des banking principlo 
verfochtenen — Lehre, wonach die Banken nicht aktiv in die Wirtschaft 
eingreifen, sondern lediglich auf die gegebenen wirtschaftlichen Situa 
tionen automatisch zu reagieren hätten. Der Praxis der Diskont 
fixierung nach dem jeweiligen Status der Bank war damit der Gedanke 
der Diskontpolitik gegenübergetreten; es brauchte ein Vierteljahr- 
hundert, ehe er sich durchsetzen konnte, hiezu wirkten drei womente 
zusammen: Das Bedürfnis nach stabilem Diskont, das sich in der Epoche 
billigen Geldes von 4874 bis 4895 herausgebildet hatten die genauere 
Kenntnis der Wirkungen von Diskontveränderungen, die sich in der 
ruhigen Epoche leichter verbreitete als in der Sturmzeit des dritten 
Viertels des vorigen Jahrhunderts, in welchem zudem die Notenbanken 
das nicht aus ihrer Praxis entstandene, sondern ihnen von außen auf 
genötigte Wittel noch nicht recht hatten anwenden können,- endlich die 
allerdings nur langsam vordringende Beachtung der regelmäßigen 
Schwankungen der Inanspruchnahme innerhalb der Jahreszeiten, auf 
welche zwar schon in den fünfziger Jahren des vorigen Jahrhunderts 
der englische Economist und in den sechziger Jahren Jevons aufmerk 
sam gemacht hatten, die aber in ihrer Bedeutung erst wesentlich später 
von den Notenbankleitungen erkannt wurden. 
hatte man in der vorangehenden Epoche den Diskont nach den 
jeweiligen Deckungsverhältnissen der Notenbank bemessen, so begann 
man nun einzusehen, daß man nicht von absolut günstigem Status 
sprechen könne, sondern diesen an der Jahreszeit und der Ronjunktur- 
periode zu messen habe. Die Ueberzeugung breitete sich immer mehr 
aus, daß es nicht genüge, bei einem bestimmten Status der Bank den 
Diskont zu erhöhen sondern daß die Rücksicht auf bevorstehende Stei 
gerung der Inanspruchnahme zu einer Präventivpolitik nötige. In 
der Durchführung dieses Gedankens sind die einzelnen Notenbanken 
verschieden weit gegangen, am wenigsten weit die Bank von England. 
Untersuchen wir die Diskontpolitik der führenden Notenbanken in 
den letzten Nonjunkturperioden. 
Die deutsche Reichsbank ist verpflichtet den dritten Teil der aus 
gegebenen Noten durch wetall und Reichskassenscheine zu decken,- diese 
letzteren zirkulierten bis 4943 bis zu einem Höchstumlauf von 420, 
seither von 240 willionen wark. Oie Reichsbank ist gesetzlich nur zur 
wetalldeckung der Noten, nicht zu jener der Depositen verpflichtet, 
die Bankleitung hat jedoch ihren Erwägungen auch das Verhältnis 
von Noten und Depositen zum wetallbestand zugrunde gelegt, da
	        
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