Full text : Bankpolitik

24.  Die  Grundsätze  der  Diskontbestimmung,  Ronstatierungstheorie  usw.  9t
Diese  Ansicht  stand  in  schroffem  Gegensatz  zu  der  damals  herrschenden ­
  —  namentlich  auch  von  den  Vertretern  des  banking  principlo
verfochtenen  —  Lehre,  wonach  die  Banken  nicht  aktiv  in  die  Wirtschaft
eingreifen,  sondern  lediglich  auf  die  gegebenen  wirtschaftlichen  Situationen ­
  automatisch  zu  reagieren  hätten.  Der  Praxis  der  Diskontfixierung ­
  nach  dem  jeweiligen  Status  der  Bank  war  damit  der  Gedanke
der  Diskontpolitik  gegenübergetreten;  es  brauchte  ein  Vierteljahrhundert,
  ehe  er  sich  durchsetzen  konnte,  hiezu  wirkten  drei  womente
zusammen:  Das  Bedürfnis  nach  stabilem  Diskont,  das  sich  in  der  Epoche
billigen  Geldes  von  4874  bis  4895  herausgebildet  hatten  die  genauere
Kenntnis  der  Wirkungen  von  Diskontveränderungen,  die  sich  in  der
ruhigen  Epoche  leichter  verbreitete  als  in  der  Sturmzeit  des  dritten
Viertels  des  vorigen  Jahrhunderts,  in  welchem  zudem  die  Notenbanken
das  nicht  aus  ihrer  Praxis  entstandene,  sondern  ihnen  von  außen  aufgenötigte ­
  Wittel  noch  nicht  recht  hatten  anwenden  können,-  endlich  die
allerdings  nur  langsam  vordringende  Beachtung  der  regelmäßigen
Schwankungen  der  Inanspruchnahme  innerhalb  der  Jahreszeiten,  auf
welche  zwar  schon  in  den  fünfziger  Jahren  des  vorigen  Jahrhunderts
der  englische  Economist  und  in  den  sechziger  Jahren  Jevons  aufmerksam ­
  gemacht  hatten,  die  aber  in  ihrer  Bedeutung  erst  wesentlich  später
von  den  Notenbankleitungen  erkannt  wurden.
hatte  man  in  der  vorangehenden  Epoche  den  Diskont  nach  den
jeweiligen  Deckungsverhältnissen  der  Notenbank  bemessen,  so  begann
man  nun  einzusehen,  daß  man  nicht  von  absolut  günstigem  Status
sprechen  könne,  sondern  diesen  an  der  Jahreszeit  und  der  Ronjunkturperiode
  zu  messen  habe.  Die  Ueberzeugung  breitete  sich  immer  mehr
aus,  daß  es  nicht  genüge,  bei  einem  bestimmten  Status  der  Bank  den
Diskont  zu  erhöhen  sondern  daß  die  Rücksicht  auf  bevorstehende  Steigerung ­
  der  Inanspruchnahme  zu  einer  Präventivpolitik  nötige.  In
der  Durchführung  dieses  Gedankens  sind  die  einzelnen  Notenbanken
verschieden  weit  gegangen,  am  wenigsten  weit  die  Bank  von  England.
Untersuchen  wir  die  Diskontpolitik  der  führenden  Notenbanken  in
den  letzten  Nonjunkturperioden.
Die  deutsche  Reichsbank  ist  verpflichtet  den  dritten  Teil  der  ausgegebenen ­
  Noten  durch  wetall  und  Reichskassenscheine  zu  decken,-  diese
letzteren  zirkulierten  bis  4943  bis  zu  einem  Höchstumlauf  von  420,
seither  von  240  willionen  wark.  Oie  Reichsbank  ist  gesetzlich  nur  zur
wetalldeckung  der  Noten,  nicht  zu  jener  der  Depositen  verpflichtet,
die  Bankleitung  hat  jedoch  ihren  Erwägungen  auch  das  Verhältnis
von  Noten  und  Depositen  zum  wetallbestand  zugrunde  gelegt,  da
            
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