24. Die Grundsätze der Diskontbestimmung, Ronstatierungstheorie usw. 9t
Diese Ansicht stand in schroffem Gegensatz zu der damals herrschenden
— namentlich auch von den Vertretern des banking principlo
verfochtenen — Lehre, wonach die Banken nicht aktiv in die Wirtschaft
eingreifen, sondern lediglich auf die gegebenen wirtschaftlichen Situationen
automatisch zu reagieren hätten. Der Praxis der Diskontfixierung
nach dem jeweiligen Status der Bank war damit der Gedanke
der Diskontpolitik gegenübergetreten; es brauchte ein Vierteljahrhundert,
ehe er sich durchsetzen konnte, hiezu wirkten drei womente
zusammen: Das Bedürfnis nach stabilem Diskont, das sich in der Epoche
billigen Geldes von 4874 bis 4895 herausgebildet hatten die genauere
Kenntnis der Wirkungen von Diskontveränderungen, die sich in der
ruhigen Epoche leichter verbreitete als in der Sturmzeit des dritten
Viertels des vorigen Jahrhunderts, in welchem zudem die Notenbanken
das nicht aus ihrer Praxis entstandene, sondern ihnen von außen aufgenötigte
Wittel noch nicht recht hatten anwenden können,- endlich die
allerdings nur langsam vordringende Beachtung der regelmäßigen
Schwankungen der Inanspruchnahme innerhalb der Jahreszeiten, auf
welche zwar schon in den fünfziger Jahren des vorigen Jahrhunderts
der englische Economist und in den sechziger Jahren Jevons aufmerksam
gemacht hatten, die aber in ihrer Bedeutung erst wesentlich später
von den Notenbankleitungen erkannt wurden.
hatte man in der vorangehenden Epoche den Diskont nach den
jeweiligen Deckungsverhältnissen der Notenbank bemessen, so begann
man nun einzusehen, daß man nicht von absolut günstigem Status
sprechen könne, sondern diesen an der Jahreszeit und der Ronjunkturperiode
zu messen habe. Die Ueberzeugung breitete sich immer mehr
aus, daß es nicht genüge, bei einem bestimmten Status der Bank den
Diskont zu erhöhen sondern daß die Rücksicht auf bevorstehende Steigerung
der Inanspruchnahme zu einer Präventivpolitik nötige. In
der Durchführung dieses Gedankens sind die einzelnen Notenbanken
verschieden weit gegangen, am wenigsten weit die Bank von England.
Untersuchen wir die Diskontpolitik der führenden Notenbanken in
den letzten Nonjunkturperioden.
Die deutsche Reichsbank ist verpflichtet den dritten Teil der ausgegebenen
Noten durch wetall und Reichskassenscheine zu decken,- diese
letzteren zirkulierten bis 4943 bis zu einem Höchstumlauf von 420,
seither von 240 willionen wark. Oie Reichsbank ist gesetzlich nur zur
wetalldeckung der Noten, nicht zu jener der Depositen verpflichtet,
die Bankleitung hat jedoch ihren Erwägungen auch das Verhältnis
von Noten und Depositen zum wetallbestand zugrunde gelegt, da