26. Einwirkung auf Geschäfte, welche die Zahlungsbilanz beeinflussen. 105
hat sich — wegen der dabei möglichen Kursverluste — in die Praxis
der Noteninstitute nicht einbürgern können. —
Die Erfahrungen des gegenwärtigen Kriegs scheinen geeignet, der
Ausbreitung der Devisenpolitik und Dermehrung von Auslandsguthaben
Grenzen zu setzen. Aller wirtschaftlichen Einsicht zum Trotz hat England
an seinem alten Grundsatz, Forderungen von Bürgern kriegführender
Mächte die Eintreibbarkeit zu versagen, festgehalten, wodurch
in Zukunft die Stellung Londons als des Platzes, an welchem mit
Dorliebe Guthaben unterhalten wurden, gefährdet wird. Es hat sich
klar gezeigt, daß auch die liquidesten internationalen Forderungen
in ihrer Stellung als prompte Zahlmittel vom Gutdünken des Schuldnerstaates
abhängig sind und daß sie gerade in den kritischesten Tagen Goldbesitz
zu vertreten nicht vermögen.
26. Einwirkung aus Geschäfte, welche die Zahlungsbilanz beeinflussen.
Ueber den zeitlichen Ausgleich zwischen günstigen und ungünstigen
Momenten hinaus wirken jene Maßnahmen, die Geschäfte zu begünstigen
oder verhindern suchen, welche auf die Zahlungsbilanz Einfluß
haben. Aus den Tagen des Merkantilismus ist in die Gegenwart
die Erschwerung der Arbitrageoperationen herübergekommen,-man
läßt zwar heute nicht mehr wie ehedem die Goldexporteure schwören,
daß sie nicht Arbitrageoperationen gemacht haben, sucht aber
diese Tätigkeit möglichst zu verhindern. Die Abgabe abgenützter Goldmünzen
und die Derweigerung der Goldeinlösung der Noten außerhalb
der Zentrale der Bank gehören zur Praxis aller Notenbanken,-di?
Bank von Frankreich weigert sich in Marseille, die Neichsbank in
Hamburg Gold an die Arbitrage zu geben.
Die Lank von Frankreich hat bis in die neunziger Jahre des vorigen
Jahrhunderts und neuerdings wieder seit 1912 in Zeiten drohenden
Goldabflusses die gesetzliche Ermächtigung, nach ihrer Wahl in Gold
oder in silbernen 5-Frankenstücken zu zahlen, in der weise angewendet,
daß sie Goldbarren nur gegen eine Prämie abgab, die zeitweise bis
zu einem Prozent anstieg. Die Leitung der Bank von Frankreich behauptet
— im Widerspruch zu vielen Stimmen aus der Praxis — daß
sie diese Maßnahme nur gegen die Arbitrageure angewendet, dagegen
beim erbrachten Nachweis von Derpflichtungen dem Ausland gegenüber
davon Abstand genommen habe. Die Arbitrageure können infolge
des Schwankens der Prämie mit dem Notenbankgold nicht kalkulieren
und müssen das benötigte Metall sich aus der Zirkulation beschaffen,