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1. Der Vankbegriff.
Oie Geschichte des Bankwesens reicht mehrere Jahrhunderte zu
rück, der Bankbegriff ist bei allen Nationen eingebürgert — aber
merkwürdigerweise ist es bisher nicht gelungen, eine Definition des
Wesens einer Bank zu finden, die allgemein befriedigen könnte. Nus
einer Gegenüberstellung gehen die großen Schwierigkeiten, mit denen
hier zu kämpfen ist, am deutlichsten hervor: Oie neueste deutsche Recht
sprechung sieht als kennzeichnendes Merkmal des Bankiers den Besuch
der Börse an — während in England den Banken der Zutritt zur Börse
verschlossen ist.
wir können die bisherigen Begriffsbestimmungen in drei Grup
pen scheiden.
Oie herrschende englische Auffassung bezeichnet jene Institute
als Banken, welche durch Noten- oder Scheckemission Geld schaffen.
<!s wird dadurch eine strenge Abgrenzung gegen andere Organisatio
nen gewonnen,' aber sie widerspricht dem Sprachgebrauch: die Lon
doner koreign banks, die das Auslandskreditgeschäft pflegen, ebenso die
saving banks (Sparkassen) werden dadurch aus dem Bankbegriff aus
geschaltet, obwohl sie den Namen bank seit ihrem Bestehen führen.
Selbst das wesen der Depositenbanken allein wird durch die englische
Definition nicht erschöpft; sie mochte für die Girobanken früherer Jahr
hunderte gelten, deren Tätigkeit im Umschreiben von einem Nonto auf
ein anderes bestand, für dis Banken der Gegenwart ist sie nicht zu
treffend. —
Eine andere Ansicht sieht in der Nreditvermittlung das entschei
dende Moment des Bankwesens: in der Rreditgewährung auf Grund
von ftemden Nutteln sehen die Vertreter dieser Anschauung die Haupt
tätigkeit der Banken. Der verniittlungsbegriff kann aber nicht auf das
wirken der Lanken angewendet werden: wir sprechen von vermitteln
im G.schäftsbetrieb eines Sensals, der zwei Personen, die die Absicht
zum Abschluß eines konkreten Geschäftsabschlusses hatten, zusammen
führt: ein Spinner kauft durch Vermittlung des Maklers vom Händler
Somar?, Bankpolitik. 1