Full text : Bankpolitik

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1.  Der  Vankbegriff.
Oie  Geschichte  des  Bankwesens  reicht  mehrere  Jahrhunderte  zurück, ­
  der  Bankbegriff  ist  bei  allen  Nationen  eingebürgert  —  aber
merkwürdigerweise  ist  es  bisher  nicht  gelungen,  eine  Definition  des
Wesens  einer  Bank  zu  finden,  die  allgemein  befriedigen  könnte.  Nus
einer  Gegenüberstellung  gehen  die  großen  Schwierigkeiten,  mit  denen
hier  zu  kämpfen  ist,  am  deutlichsten  hervor:  Oie  neueste  deutsche  Rechtsprechung ­
  sieht  als  kennzeichnendes  Merkmal  des  Bankiers  den  Besuch
der  Börse  an  —  während  in  England  den  Banken  der  Zutritt  zur  Börse
verschlossen  ist.
wir  können  die  bisherigen  Begriffsbestimmungen  in  drei  Gruppen ­
  scheiden.
Oie  herrschende  englische  Auffassung  bezeichnet  jene  Institute
als  Banken,  welche  durch  Noten-  oder  Scheckemission  Geld  schaffen.
<!s  wird  dadurch  eine  strenge  Abgrenzung  gegen  andere  Organisationen ­
  gewonnen,'  aber  sie  widerspricht  dem  Sprachgebrauch:  die  Londoner ­
  koreign  banks,  die  das  Auslandskreditgeschäft  pflegen,  ebenso  die
saving  banks  (Sparkassen)  werden  dadurch  aus  dem  Bankbegriff  ausgeschaltet, ­
  obwohl  sie  den  Namen  bank  seit  ihrem  Bestehen  führen.
Selbst  das  wesen  der  Depositenbanken  allein  wird  durch  die  englische
Definition  nicht  erschöpft;  sie  mochte  für  die  Girobanken  früherer  Jahrhunderte ­
  gelten,  deren  Tätigkeit  im  Umschreiben  von  einem  Nonto  auf
ein  anderes  bestand,  für  dis  Banken  der  Gegenwart  ist  sie  nicht  zutreffend. ­
  —
Eine  andere  Ansicht  sieht  in  der  Nreditvermittlung  das  entscheidende ­
  Moment  des  Bankwesens:  in  der  Rreditgewährung  auf  Grund
von  ftemden  Nutteln  sehen  die  Vertreter  dieser  Anschauung  die  Haupttätigkeit ­
  der  Banken.  Der  verniittlungsbegriff  kann  aber  nicht  auf  das
wirken  der  Lanken  angewendet  werden:  wir  sprechen  von  vermitteln
im  G.schäftsbetrieb  eines  Sensals,  der  zwei  Personen,  die  die  Absicht
zum  Abschluß  eines  konkreten  Geschäftsabschlusses  hatten,  zusammenführt: ­
  ein  Spinner  kauft  durch  Vermittlung  des  Maklers  vom  Händler
Somar?,  Bankpolitik.  1
            
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