fullscreen: Fabrikorganisation, Fabrikbuchführung und Selbstkostenberechnung der Firma Ludw. Loewe & Co. Actiengesellschaft, Berlin

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Das Lehrlingswesen. 
6. Die Dreherlehrlinge werden ausgebildet in der 
Schlosserei 3 Monate. 
Dreherei 24 „ 
Schleiferei und Poliererei 6 „ 
Schmiede und Härterei 3 ,, 
zusammen .... 36 Monate, 
7. Die Werkzeugdreherlehrlinge werden ausgebildet in der 
Werkzeugdreherei 30 Monate, 
Werkzeugschleiferei 3 „ 
Härterei 3 ,, 
zusammen .... 36 Monate. 
8. Die Hobler- und Fräserlehrlinge werden ausgebildet in der 
Schlosserei 6 Monate. 
Hobelei und Fräserei 24 ,, 
Räderfräserei 3 ,, 
Schmiede und Härterei 3 ,, 
zusammen .... 36 Monate. 
9. Die Schmiedelehrlinge werden ausgebildet in der 
Schmiede und Härterei 36 Monate, 
10. Die Modelltischlerlehrlinge werden ausgebildet in der 
Modelltischlerei 30 Monate. 
Gießerei 6 ,, 
zusammen . . . .36 Monate. 
11. Die Formerlehrlinge werden ausgebildet in der 
Gießerei 36 Monate. 
12. Die Lehrlinge haben keinen Anspruch darauf, die verschiedenen Abteilungen 
durchweg in der vorstehenden Reihenfolge durchzumachen, vielmehr wird die Reihen 
folge durch die Fabrikleitung bestimmt; die für die einzelnen Abteilungen angegebenen 
Zeiten sind nur annähernd maßgebend. 
13. Sobald ein Lehrling in einer Abteilung soweit ausgebildet ist, daß seine 
Arbeit für die Firma Wert hat, erhält der Lehrling den dem Wert seiner Arbeit ent 
sprechenden, von seinem Meister festzusetzenden Lohn. 
14. Ein Jahr wird nur dann als volles Lehrjahr behandelt, wenn der Lehrling 
wenigstens 270 Tage im Jahre gearbeitet hat. 
15. Die ersten drei Monate gelten als Probezeit, während welcher jeder Teil 
ohne weiteres vom Lehrvertrag zurücktreten kann. 
16. Der Lehrling ist an die Vorschriften der Arbeitsordnung gebunden. 
17. Die Lehrlinge sind berechtigt, die für die Beamten eingerichtete Bibliothek 
zu benutzen und die von der Firma eingerichtete Fortbildungsschule zu besuchen, 
solange sie die dafür erlassenen besonderen Bedingungen gewissenhaft befolgen. 
Hat ein Lehrling sich für die Teilnahme entschlossen, so ist er verpflichtet, den ge 
samten Unterricht für die ganze Lehrzeit zu besuchen, sofern ihn nicht die Schul 
leitung von einzelrfen Fächern dispensiert. 
18. Die Lehrlinge sind verpflichtet, Mitglieder der Betriebskrankenkasse zu 
werden. Die auf sie entfallenden Krankenkassenbeiträge werden von der Firma ge 
zahlt. Die Lehrlinge erhalten von der Krankenkasse freie ärztliche Behandlung und 
Heilmittel auch für diejenige Zeit, für welche ihnen ein Anspruch auf Krankengeld 
nicht zusteht. 
19. Die Firma nimmt auch sogenannte Volontäre als Lehrlinge für ein oder zwei 
Jahre an.
	        
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