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Das Lehrlingswesen.
6. Die Dreherlehrlinge werden ausgebildet in der
Schlosserei 3 Monate.
Dreherei 24 „
Schleiferei und Poliererei 6 „
Schmiede und Härterei 3 ,,
zusammen .... 36 Monate,
7. Die Werkzeugdreherlehrlinge werden ausgebildet in der
Werkzeugdreherei 30 Monate,
Werkzeugschleiferei 3 „
Härterei 3 ,,
zusammen .... 36 Monate.
8. Die Hobler- und Fräserlehrlinge werden ausgebildet in der
Schlosserei 6 Monate.
Hobelei und Fräserei 24 ,,
Räderfräserei 3 ,,
Schmiede und Härterei 3 ,,
zusammen .... 36 Monate.
9. Die Schmiedelehrlinge werden ausgebildet in der
Schmiede und Härterei 36 Monate,
10. Die Modelltischlerlehrlinge werden ausgebildet in der
Modelltischlerei 30 Monate.
Gießerei 6 ,,
zusammen . . . .36 Monate.
11. Die Formerlehrlinge werden ausgebildet in der
Gießerei 36 Monate.
12. Die Lehrlinge haben keinen Anspruch darauf, die verschiedenen Abteilungen
durchweg in der vorstehenden Reihenfolge durchzumachen, vielmehr wird die Reihen
folge durch die Fabrikleitung bestimmt; die für die einzelnen Abteilungen angegebenen
Zeiten sind nur annähernd maßgebend.
13. Sobald ein Lehrling in einer Abteilung soweit ausgebildet ist, daß seine
Arbeit für die Firma Wert hat, erhält der Lehrling den dem Wert seiner Arbeit ent
sprechenden, von seinem Meister festzusetzenden Lohn.
14. Ein Jahr wird nur dann als volles Lehrjahr behandelt, wenn der Lehrling
wenigstens 270 Tage im Jahre gearbeitet hat.
15. Die ersten drei Monate gelten als Probezeit, während welcher jeder Teil
ohne weiteres vom Lehrvertrag zurücktreten kann.
16. Der Lehrling ist an die Vorschriften der Arbeitsordnung gebunden.
17. Die Lehrlinge sind berechtigt, die für die Beamten eingerichtete Bibliothek
zu benutzen und die von der Firma eingerichtete Fortbildungsschule zu besuchen,
solange sie die dafür erlassenen besonderen Bedingungen gewissenhaft befolgen.
Hat ein Lehrling sich für die Teilnahme entschlossen, so ist er verpflichtet, den ge
samten Unterricht für die ganze Lehrzeit zu besuchen, sofern ihn nicht die Schul
leitung von einzelrfen Fächern dispensiert.
18. Die Lehrlinge sind verpflichtet, Mitglieder der Betriebskrankenkasse zu
werden. Die auf sie entfallenden Krankenkassenbeiträge werden von der Firma ge
zahlt. Die Lehrlinge erhalten von der Krankenkasse freie ärztliche Behandlung und
Heilmittel auch für diejenige Zeit, für welche ihnen ein Anspruch auf Krankengeld
nicht zusteht.
19. Die Firma nimmt auch sogenannte Volontäre als Lehrlinge für ein oder zwei
Jahre an.