27. Oie Einschränkung der Goldansprüche an die Notenbank usw. 117
Goldhergabe in das Ausland am besten zu verbinden. Seine Annahme
würde die Reiche freier Goldwährung vor der Notwendigkeit schützen,
in Nriegszeiten den Zwangskurs einzuführen,- sie würde dem gegen
wärtigen in den Ländern der Goldzirkulation bestehenden nicht ganz auf
richtigen Zustand ein Ende machen, wonach die Banknoten zwar einlös
bar sind, aber entweder (England) nur bei der Bankfiliale, die sie aus
gestellt hat oder (Deutschland) nur in der Hauptstadt. Da die Noten
gesetzliches Zahlungsmittel sind, kann der Empfänger in Breslau sie
nicht zurückweisen und wenn er sie zur Umwechslung in Gold präsen
tieren würde, könnte ihm die Reichsbank entgegenhalten, daß sie dazu
nur in Berlin bereit sei. Wird auch von diesem Recht in normalen
Zeiten in Deutschland nur ausnahmsweise — den Arbitrageuren ge
genüber — Gebrauch gemacht, so ist doch damit bewußt eine Waffe
für ernste Zeiten geschaffen worden. Das System der Larrenzahlung
wäre aber konsequenter und aufrichtiger.
Gekonomische Erwägungen entscheiden freilief? für die Beurtei
lung der Frage der Zentralisation des Goldes nicht allein, politische
Nlomente sind von kaum geringerer Bedeutung. Jahrzehnte des Frie
dens und der finanziellen Ronsolidierung der Staaten haben in der
Literatur eine Unterschätzung dieser Gesichtspunkte allgemein werden
lassen, vielleicht zu voreilig. Die Goldzentralisierung führt der Welt
den ganzen Goldbesitz des Landes vor Augen, erhöht dadurch zwar den
internationalen Rredit, mag aber Angriffslust des Auslandes anlocken,
wie dies George Levy in feiner Krisis der Haltung der Bank von Frank
reich mit Recht hervorhebt. Ein siegreicher Feind vermag das Gold
leichter zu finden, auch wenn es von der Notenbank an verschiedene ge
schützte Stellen des Reichs gebracht worden war (ein in Reichen zen
tralisierten Goldes unerläßliches Verfahren),- er kann während der
Nriegsdauer den privatrechtlichen Eharakter der Notenbank in Frage
stellen, das Gold mit Beschlag belegen. Das Gold in den Taschen der
Privatpersonen entzieht sich dem Zugriff. Wäre alles englische Gold
im Londoner Neller der Bank von England, so würde die Besetzung
Londons einen Nrieg für die Engländer beendigen. Die Wegnahme
des Goldes der Zentralbank zur Deckung der Nriegsentschädigung mag
dem besiegten Reich die Möglichkeit nehmen für Wiederherstellung der
zerstörten Dbjekte und für Neumvestitionen Anleihen zu bekommen,
vermag seine Währung tief zu erschüttern. Als in der französischen
Enquete zu Mitte der sechziger Zähre des vorigen Jahrhunderts führende
Bankiers sich für die Ausgabe kleiner Noten als Ersatzmittel der Dis
kontpolitik aussprachen und die Stimmung für diese Maßnahme zu