Full text: Bankpolitik

27. Oie Einschränkung der Goldansprüche an die Notenbank usw. 117 
Goldhergabe in das Ausland am besten zu verbinden. Seine Annahme 
würde die Reiche freier Goldwährung vor der Notwendigkeit schützen, 
in Nriegszeiten den Zwangskurs einzuführen,- sie würde dem gegen 
wärtigen in den Ländern der Goldzirkulation bestehenden nicht ganz auf 
richtigen Zustand ein Ende machen, wonach die Banknoten zwar einlös 
bar sind, aber entweder (England) nur bei der Bankfiliale, die sie aus 
gestellt hat oder (Deutschland) nur in der Hauptstadt. Da die Noten 
gesetzliches Zahlungsmittel sind, kann der Empfänger in Breslau sie 
nicht zurückweisen und wenn er sie zur Umwechslung in Gold präsen 
tieren würde, könnte ihm die Reichsbank entgegenhalten, daß sie dazu 
nur in Berlin bereit sei. Wird auch von diesem Recht in normalen 
Zeiten in Deutschland nur ausnahmsweise — den Arbitrageuren ge 
genüber — Gebrauch gemacht, so ist doch damit bewußt eine Waffe 
für ernste Zeiten geschaffen worden. Das System der Larrenzahlung 
wäre aber konsequenter und aufrichtiger. 
Gekonomische Erwägungen entscheiden freilief? für die Beurtei 
lung der Frage der Zentralisation des Goldes nicht allein, politische 
Nlomente sind von kaum geringerer Bedeutung. Jahrzehnte des Frie 
dens und der finanziellen Ronsolidierung der Staaten haben in der 
Literatur eine Unterschätzung dieser Gesichtspunkte allgemein werden 
lassen, vielleicht zu voreilig. Die Goldzentralisierung führt der Welt 
den ganzen Goldbesitz des Landes vor Augen, erhöht dadurch zwar den 
internationalen Rredit, mag aber Angriffslust des Auslandes anlocken, 
wie dies George Levy in feiner Krisis der Haltung der Bank von Frank 
reich mit Recht hervorhebt. Ein siegreicher Feind vermag das Gold 
leichter zu finden, auch wenn es von der Notenbank an verschiedene ge 
schützte Stellen des Reichs gebracht worden war (ein in Reichen zen 
tralisierten Goldes unerläßliches Verfahren),- er kann während der 
Nriegsdauer den privatrechtlichen Eharakter der Notenbank in Frage 
stellen, das Gold mit Beschlag belegen. Das Gold in den Taschen der 
Privatpersonen entzieht sich dem Zugriff. Wäre alles englische Gold 
im Londoner Neller der Bank von England, so würde die Besetzung 
Londons einen Nrieg für die Engländer beendigen. Die Wegnahme 
des Goldes der Zentralbank zur Deckung der Nriegsentschädigung mag 
dem besiegten Reich die Möglichkeit nehmen für Wiederherstellung der 
zerstörten Dbjekte und für Neumvestitionen Anleihen zu bekommen, 
vermag seine Währung tief zu erschüttern. Als in der französischen 
Enquete zu Mitte der sechziger Zähre des vorigen Jahrhunderts führende 
Bankiers sich für die Ausgabe kleiner Noten als Ersatzmittel der Dis 
kontpolitik aussprachen und die Stimmung für diese Maßnahme zu
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.