Full text : Bankpolitik

30.  Das  Verhältnis  der  Kreditbanken  zu  den  Notenbanken  usw.  131
Sie  haben  sich  um  die  Zahlungsbilanz  und  um  den  Goldbestand  der
Volkswirtschaft  primär  nicht  zu  kümmern.  Die  Deckung  des  Bedarfs
an  Metallgeld  und  Noten  fällt  der  Notenbank  zu,  die  Schwankungen  des
Ueberweisungsverkehrs  sind  ungleich  geringer  als  jene  des  Zirkulationsgeldes ­
  ;  für  dis  starken  Zahltage,  die  Monatsenden,  brauchen  sie,  solange
sie  sich  innerhalb  der  von  der  Notenbank  intern  gesetzten  Grenzen  halten,
prinzipiell  nur  über  Ansprüche  an  die  Notenbank  (durch  Giroguthaben
oder  'Wechseldiskontierungen)  zu  verfügen.  Im  Passivgeschäft  erweist
sich  die  Erhöhung  ihres  Zinses  viel  wirksamer  als  die  der  Notenbank:
denn  sie  haben  ja  nicht  Gold,  sondern  Einlagen  heranzuziehen.  Die
Erhöhung  der  Vergütung  für  Einlagen  bewirkt  aber  ein  teilweises
Abströmen  von  den  Sparkassen,  eine  Zuführung  neu  gebildeter  sonst
zu  Renten  angelegter  Kapitalien  zum  Geldmarkt.  Zm  Aktivgeschäft
aber  vermögen  sie  durch  die  Vielseitigkeit  ihrer  Betätigung  die  Mittel
für  die  mit  fortschreitender  Konjunktur  wachsenden  Kreditansprüche
durch  Aenderung  der  Anlagen  zu  gewinnen,  ver  in  der  Depressionszeit
  stark  gepflegte  Effektepkredit  wird  zu  Gunsten  des  Bstriebskredits
verkürzt,'  bei  der  Darstellung  des  Effektenkredits  wurden  die  Momente
dargelegt,  welche  den  Banken  dieses  Vorgehen  ermöglichen.  Oie
stärkere  Anziehungskraft  der  Zinserhöhung  und  die  Zähigkeit  der  Abstoßung ­
  eines  Teils  der  Anlagen  geben  den  Kreditbanken  eine  wesentlich ­
  höhere  Elastizität  als  den  kontinentalen  Noteninstituten;  sie  können
infolge  dessen  ihre  Zinssätze  für  Einlagen  wie  für  abstoßbare  Kredite
nach  dem  augenblicklichen  Verhältnis  von  Nachfrage  und  Angebot
richten.  Allerdings  nur  für  abstoßbare  Kredite,  das  Privatakzept,  das
Ultimo-  und  Reportgeld,  nicht  für  dauernde  Kredite,  vornehmlich
ständige  Betriebskredite;  der  Satz  des  Kontokorrent  richtet  sich  nach  der
Bankrate.
Ze  mehr  bei  der  Diskontfestsetzung  der  Notenbank  bankpolitische
Gesichtspunkte  an  Stelle  der  Konstatierungslehre  treten,  je  stabileren
Lharakter  die  Bankrate  erhält,  um  so  stärker  wird  die  Differenz  gegenüber ­
  den  Sätzen  für  fluktuierende  Kredite.  Die  im  letzten  Jahrzehnt
mit  so  viel  Nachdruck  hervorgehobene  zeitweise  Spannung  zwischen  offizieller ­
  und  privatrate  ist  nicht  nur  auf  das  Vordringen  der  Kreditbanken, ­
  sondern  auch  auf  den  Wandel  der  Notenbankpolitik  zurückzuführen. ­
  Sie  kommt  besonders  scharf  im  Zwischenraum  zwischen
den  einzelnen  Zahlungsterminen  zum  Ausdruck.  Mährend  die  Rate
der  Reichsbank  im  Jahre  1913  vom  Jahresbeginn  bis  27.  Oktober  6%
betrug,  schwankte  der  Privatsatz  im  gleichen  Zeitraum  zwischen  4/ 2 %
und  6%.

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