Full text : Bankpolitik

30.  Das  Verhältnis  der  Kreditbanken  zu  den  Notenbanken  usw.  129
Diese  Entwicklung  ist  in  Theorie  und  Praxis  viel  beachtet  worden
und  hat  vielfach  zu  weitgehende  Zolgerungen  veranlaßt.  Besonders
hat  die  zeitweise  sehr  starke  Spannung  zwischen  offiziellem  und  privatüiskont
  und  die  selbständigen  Bewegungen  des  letzteren  vielfach  zur
Ansicht  geführt,  daß  die  Herrschaft  der  Notenbank  auf  dem  Geldmarkt
nur  durch  künstliche  Mittel  aufrecht  erhalten  werden  könne  und  vereinzelt ­
  wurden  gesetzgeberische  Maßnahmen  zur  Hochhaltung  des
Privatsatzes  vorgeschlagen.  Derartige  Schlüsse  gehen  indes  zu  weit.  —
Der  Satz  der  Notenbank  bestimmt  die  Konditionen  für  einen  großen
Teil  der  Aktiv-  und  Passivgeschäfte  der  Kreditbanken.  Der  Zins  im
Kontokorrent  —  sowohl  für  Kredite  wie  für  Guthaben  —  wird
in  allen  Neichen  auf  Grund  der  Bankrate  mit  bestimmtem  Zu-  und
Abschlag  festgesetzt,-  auch  für  die  Vergütung  von  Depositen  ist  die  Bankrate ­
  in  den  führenden  kvirtschaftsreichen  entscheidend.  Selbständig
wird  dagegen  der  börsenmäßige  Privatsatz,  die  Rate  für  Wechseldiskontierung ­
  und  für  Effektenkredite  bestimmt.
von  der  Bildung  dieser  Sätze,  deren  Unter-  und  Gbergrenzen
wir  oben  (S.  48  ff.)  angegeben  haben,  unterscheidet  sich  die  Bestimmung ­
  der  Bankrate  in  drei  grundwesentlichen  Momenten.
1.  Die  Bankrate  ist  ein  Monopolsatz,'  sie  wird  einseitig  diktiert
und  gilt  außer  in  England  und  Rußland  einheitlich  für  alle  Wechsel
ohne  Unterschied  der  Qualität  und  der  höhe  des  Betrages.  Der  private
Kreditbanksatz  für  Wechsel  wird  nach  Konkurrenzgrundsätzen  in  individuellen ­
  Vereinbarungen,  der  Privatsatz  für  Bankakzepte  wird  täglich ­
  börsemäßig  für  jedes  Bankakzept  nach  gesondertem  Satz  festgelegt.
2.  DieNotenbank  beschafft  sich  ihre  Betriebsmittel  durch  Notenausgabe ­
  und  Girodepositen,'  beide  sind  unverzinslich.  Es  besteht  für
sie  daher,  vom  Aktienkapital  abgesehen,  kein  verwendungszwang,  sie
kann  das  Risiko  laufen  durch  hochhalten  der  Rate  eventuell  einen
Teil  ihres  Geschäfts  zu  verlieren.  Die  Kreditbanken  aber  müssen  —
wenn  wir  den  Sonderfall  der  Kontokorrentguthaben  in  der  Tilg  -
außer  Betracht  lassen  —  die  ihnen  anvertrauten  Einlagen  verzinsen.
Da  Zurückweisung  von  Einlagen  oder  Verweigerung  der  Verzinsung
selbst  in  Zeiten  der  Geldflüssigkeit  für  die  Kreditbanken  —  die  ja  doch
ihre  Zilialorganisation  zur  Annahme  von  Einlagen  aufgebaut  haben
—  unmöglich  ist,  so  müssen  die  Kreditbanken  danach  trachten  den
größten  Teil  der  Gesamtsumme  der  fremden  Gelder  der  Verwendung
zuzuführen.
Zn  Depressionszeiten,  in  denen  der  Zustrom  fremder  Gelder  das  Kreditbedürfnis ­
  übersteigt,  sind  die  Kreditbanken  bemüht,  einen  Teil  der  Depo-Somary,
  Bankxolitik.  o
            
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