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2. Einteilung der Banken.
Bei den übrigen Banken ist die Zeitdauer entscheidend, während
welcher die Verpflichtungen zu laufen haben. Scharf heben sich hier
die Pfandbriefinstitute heraus, die für eine vertragsmäßig besümmte
Reihe von Jahrzehnten ihre Betriebsmittel erholten. Den direkten
Gegensatz zu den Pfandbriefen bilden die gewöhnlich als Rontokorrent-
kreditoren bezeichneten Rassengelder der Privatwirtschaften, die täglich
abgehoben werden können,- aber auch bei den übrigen als Einlagen
oder Depositen bezeichneten Mitteln ist entweder Belassung auf kurze
Vertragsfrist (nur ausnahmsweise über ein Jahr) oder jederzeitige
Abhebung bedungen. Bei den Rreditbanken überwiegen mehr die
Rreditoren, bei den Sparkassen und Genossenschaften die Sparkapi
talien, doch ist der Unterschied nicht scharf zu ziehen: bei manchen großen
Kreditbanken sind die Einlagen stabiler als bei Sparkassen. Der Unter
schied zwischen diesen drei Bankgruppen, denen auch die amerikanischen
Trust Companies beizuzählen sind, liegt in der äußeren Organisation.
Mit langfristigen Einlagen arbeiten die Finanzbanken, die vor
nehmlich in Amerika, aber auch in London, Paris, Brüssel, Zürich und
Wien vertreten sind,- ihnen stehen die Ueberschüsse der nahestehenden
Unternehmungen zur Verfügung, deren Fälligkeit zu übersehen ist;
im Verhältnis zum gesamten Geschäftsbetrieb spielt das Eigenkapital
eine bedeutende Rolle.
Zn noch gesicherterer Position sind die Lebensversicherungsgesell
schaften, die man allerdings nur ihrer finanziellen Organisation nach
zu den Banken rechnen kann. Bei ihren Einlagen ist zwar ein bestimm
ter Rückzahlungstermin nur in der Minderzahl der Fälle gegeben, aber
die Auszahlungshöhe läßt sich mit einiger Genauigkeit abschätzen. Zu
dem besitzt die Versicherungsgesellschaft, vom Bankstandpunkt aus be
trachtet, die besondere Eigentümlichkeit der fortgesetzten Einlagen-
(beziehungsweise Prämieneinzahlungchpflicht.
U)ir unterscheiden demnach:
1. Die Notenbanken, welche sich die Mittel durch Notenausgabe
beschaffen (regulär mit Depositengeschäft verbunden).
2. Depositenbanken, welche sich die Mittel durch täglich oder
kurzfristig kündbare Einlagen beschaffen- nach äußerer Organisation
und Tradition der Geschäftsart geschieden in Kreditbanken, Sparbanken,
Genossenschaften.
3 Die Finanzbanken, welche sich neben ihrem Eigenkapital die
Mittel durch die in ihrer Fälligkeit zu übersehenden und regulierenden
Gelder ihnen nahestehender Unternehmungen beschaffen.
4. Die Versicherungsgesellschaften, welche für eine mit an»