Full text: Bankpolitik

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2. Einteilung der Banken. 
Bei den übrigen Banken ist die Zeitdauer entscheidend, während 
welcher die Verpflichtungen zu laufen haben. Scharf heben sich hier 
die Pfandbriefinstitute heraus, die für eine vertragsmäßig besümmte 
Reihe von Jahrzehnten ihre Betriebsmittel erholten. Den direkten 
Gegensatz zu den Pfandbriefen bilden die gewöhnlich als Rontokorrent- 
kreditoren bezeichneten Rassengelder der Privatwirtschaften, die täglich 
abgehoben werden können,- aber auch bei den übrigen als Einlagen 
oder Depositen bezeichneten Mitteln ist entweder Belassung auf kurze 
Vertragsfrist (nur ausnahmsweise über ein Jahr) oder jederzeitige 
Abhebung bedungen. Bei den Rreditbanken überwiegen mehr die 
Rreditoren, bei den Sparkassen und Genossenschaften die Sparkapi 
talien, doch ist der Unterschied nicht scharf zu ziehen: bei manchen großen 
Kreditbanken sind die Einlagen stabiler als bei Sparkassen. Der Unter 
schied zwischen diesen drei Bankgruppen, denen auch die amerikanischen 
Trust Companies beizuzählen sind, liegt in der äußeren Organisation. 
Mit langfristigen Einlagen arbeiten die Finanzbanken, die vor 
nehmlich in Amerika, aber auch in London, Paris, Brüssel, Zürich und 
Wien vertreten sind,- ihnen stehen die Ueberschüsse der nahestehenden 
Unternehmungen zur Verfügung, deren Fälligkeit zu übersehen ist; 
im Verhältnis zum gesamten Geschäftsbetrieb spielt das Eigenkapital 
eine bedeutende Rolle. 
Zn noch gesicherterer Position sind die Lebensversicherungsgesell 
schaften, die man allerdings nur ihrer finanziellen Organisation nach 
zu den Banken rechnen kann. Bei ihren Einlagen ist zwar ein bestimm 
ter Rückzahlungstermin nur in der Minderzahl der Fälle gegeben, aber 
die Auszahlungshöhe läßt sich mit einiger Genauigkeit abschätzen. Zu 
dem besitzt die Versicherungsgesellschaft, vom Bankstandpunkt aus be 
trachtet, die besondere Eigentümlichkeit der fortgesetzten Einlagen- 
(beziehungsweise Prämieneinzahlungchpflicht. 
U)ir unterscheiden demnach: 
1. Die Notenbanken, welche sich die Mittel durch Notenausgabe 
beschaffen (regulär mit Depositengeschäft verbunden). 
2. Depositenbanken, welche sich die Mittel durch täglich oder 
kurzfristig kündbare Einlagen beschaffen- nach äußerer Organisation 
und Tradition der Geschäftsart geschieden in Kreditbanken, Sparbanken, 
Genossenschaften. 
3 Die Finanzbanken, welche sich neben ihrem Eigenkapital die 
Mittel durch die in ihrer Fälligkeit zu übersehenden und regulierenden 
Gelder ihnen nahestehender Unternehmungen beschaffen. 
4. Die Versicherungsgesellschaften, welche für eine mit an»
	        
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