32. Die wichtigsten Bestimmungen der Notenbankgesetze usw. 145
Ban! von Frankreich: Der von öer Regierung ernannte
Gouverneur hat die Gberleitung aller Geschäfte,- er mutz täglich in der
Bank anwesend sein, darf kein Mandat in einer gesetzgebenden Körper
schaft annehmen.
Österreichisch - ungarischeBank: Der Gouverneur
wird auf Vorschlag der Kinanzminister vom Kaiser ernannt; er führt
den Vorsitz im Generalrat und hat gegen dessen Beschlüsse ein Vetorecht.
(Er übt im Kanten des Generalrats die dauernde Ueberwachung der
Vermögensverwaltung und des Geschäftsbetriebs aus, falls der Gene
ralrat nicht andere Einrichtungen hiezu getroffen hat. Jede der beiden
Regierungen ernennt einen Kommissar, der den Sitzungen des Gene
ralrats mit beratender Stimme anwohnt, Einsicht in die Geschäftsfüh
rung nehmen kann und gegen Beschlüsse Einspruch erhebt, welche im
Widerspruch zu den Gesetzen, Statuten oder Staatsinteressen stehen.
Ueber seinen Einspruch entscheidet der Generalrat, eventuell, wenn
mit der Regierung keine Einigung möglich ist, ein Schiedsgericht;
steht Wahrung des Staatsinteresses in Krage, so entscheidet die Re
gierung.
Russische Staatsbank: Gouverneur, Sousgouverneur
und die Mitglieder des Oonseil (dem der Direktor der Kreditkanzlei
und ein Rechnungshofbeamter angehören) werden von der Regierung
ernannt. Die Bank unterliegt der Staatskontrole.
> ' Banen d’Italia: Generaldirektor und Generalvi;edirektor
werden von der Regierung bestätigt. Die Aufsicht führt eine ständige
Kommission im Finanzministerium. Lin Regierungskommissar ist in
der Generalversammlung und in den Sitzungen des Gberrats anwesend
und hat ein Vetorecht gegen die Beschlüsse, kontrolliert den Zahlungs
dienst für den Staat und das Auslandsportefeuille.
R e s e r v e b a n k e n der vereinigten Staaten:
Der Bundesreserverat, bestehend aus 7 Mitgliedern (Schatzsekretär,
Kontrolor der Währung und fünf vom Präsidenten ernannten Mitglie
dern, unter Vorsitz des Schatzsekretärs) ernennt drei von den neun Ver
waltungsräten jeder Reservebank; prüft die Bücher der Reservebanken,
gestattet und verlangt Rediskontierung der Reservebanken untereinander
und bestimmt dafür die Zinssätze, kann bei den Reservebanken Abschrei
bungen verlangen, jeden verwaltungsrat oder Beamten der Reserve
banken entlassen; übt überhaupt über die Reservebanken Aufsicht. Kann
die Golddeckungsmindestgrenze unter bestimmten Voraussetzungen
suspendieren.
SomarY, Bankpolitik.
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