Full text : Bankpolitik

33.  Uebersicht  über  die  Bestimmungen  der  Notenbankgesetzgebung.  161
Rußland  lassen  mehr  als  dreimonatliche  Laufzeit  zu.  vis  Lombardkredite ­
  mit  verschiedener  Laufzeit  sind  auf  heimische,  besonders  gesicherte
Rentenwerte,  in  Deutschland  und  Italien  auch  auf  bestimmte  Auslandswerte
  zugelassen.  Vas  ausländische  Devisen-  und  Anweisungsgeschäft
ist  bei  den  kontinentalen  Instituten  außer  bei  der  Bank  von  Frankreich
geregelt.  Die  belgische  Nationalbank  hatte  die  Pflicht,  für  Staatsrechnung ­
  unter  ihrer  Garantie  Devisen  zu  kaufen,  die  andern  haben  nur  ein
Recht,  dies  zu  tun,'  die  Gesterreichisch-Ungarische  Bank  darf  bis  zu  60  Millionen ­
  Kronen  Devisen  in  die  Gold-,  die  banca  d’Italia  Devisen,  Auslandsguthaben ­
  und  ausländische  Schatzscheins  ohne  Begrenzung  in
die  Rotendsckung  einrechnen,  sie  bedarf  aber,  sobald  diese  Beträge  ein
bestimmtes  Maß  überschreiten,  der  Regierungsgenehmigung.  Unbegrenzte ­
  Einrechnung  von  Auslandsguthaben  und  Devisen  ist  bisher
keiner  Notenbank  gestattet.  Die  Bestimmungen  über  die  Einrechnung
der  ausländischen  Zahlungsmittel  sind  in  den  Reichen  mit  Goldzirkulation ­
  strenger,  da  die  Devise  bei  starken  Noteneinlösungen  aus  Goldbedürfnissen
  des  innern  Verkehrs  versagen  muß.  Der  Vevisenbesitz
ist  aber  auch  in  den  andern  Staaten  mit  Recht  begrenzt,  weil  die  Lasierung ­
  der  Währung  auf  Auslandsforderungen  bei  Krisen  oder  kriegerischen ­
  Verwicklungen  in  mehreren  Schuldnerstaaten  ernste  Bedenken
bietet.  Oie  Bestimmungen  über  die  Notendeckung  sind  an  anderer
Stelle  erörtert  worden.
Außerordentlich  verschieden  sind  die  gesetzlichen  Bestimmungen
über  die  Bankrate.  Die  Bank  von  England  hat  auch  hierin  vollkommene
Freiheit  und  sieht  in  ihrem  veröffentlichten  Satz  nur  eine  Durchschnittsziffer,
  von  der  so  viel  Ausnahmen  gemacht  werden,  daß  die  Rate  kaum
als  Regel  angesehen  werden  sann;  in  den  Filialen  diskontiert  sie  meist
unter  Banksatz.  Oer  russischen  Staatsbank  ist  es  ausdrücklich  erlaubt
nach  Gegenden  und  Kreditarten  ihre  Rate  zu  ändern.  Zn  Amerika
bestimmt  jede  einzelne  der  elf  Vistriktsbanken  ihren  Diskontsatz  selbständig, ­
  allerdings  unter  Einflußnahme  des  Bundesreserverats,  der
dadurch  sowie  durch  die  Oiskontbestimmung  bei  Rediskontierungen
zwischen  den  einzelnen  Vistriktsbanken  auf  eine  Annäherung  der  Raten
hinwirken  kann.  Deutschland,  Gesterreich-Ungarn,  Frankreich  und
Italien  haben  Einheitssatz,  die  legal  in  einzelnen  Reichen  zugelassenen
Ausnahmen  werden  praktisch  nicht  angewendet.
Die  Durchführung  eines  Einheitssatzes  mag  in  Reichen  von  der
gewaltigen  Ausdehnung  Rußlands  oder  der  vereinigten  Staaten
schwierig  sein.  Zwischen  Stettin  und  Lindau  sind  die  wirtschaftlichen
Verhältnisse  nicht  so  sehr  verschieden,'  aber  der  Kaufmann  in  Wladiwostok
S  o  m  a  r  y,  Bankpolitik.  \\
            
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