Full text : Bankpolitik

33.  Uebersicht  über  die  Bestimmungen  der  Notenbankgesetzgebung.  169
malität  wie  die  Generalversammlungen  überhaupt  und  die  den  Aktionären ­
  zuerkannten  Rechte  werden  von  denjenigen  ausgeübt,  die  die
Rontrole  über  die  Aktien  sich  sichern  können.  Dementsprechend  haben
die  Kreditbanken  in  den  meisten  Ländern  in  den  Conseils  die  entscheidende ­
  Position  erlangt:  im  Zentralausschuß  der  Reichsbank  spielen
sie  die  wichtigste  Rolle,  in  England  besetzen  nach  traditionellem  herkommen ­
  die  großen  Zinanzbankhäuser  den  verwaltungsrat  der  Bank
von  England,  in  Amerika  werden  die  Rreditbanken  ein  Drittel  der  Aufsichtsratsmitglieder ­
  der  Notenbanken  stellen;  dagegen  werden  die
englischen  Depositenbanken  in  die  Derwaltung  der  Bank  von  England ­
  nicht  aufgenommen  und  in  Oesterreich-Ungarn  ist  den  Banken
überhaupt  gesetzlich  der  Eintritt  in  den  Generalrat  der  Notenbank
verwehrt.  Das  englische  herkommen  hat  seine  Ursache  im  Rivalitätsgefühl ­
  zwischen  der  Notenbank  und  den  Depositenbanken,  das  österreichische ­
  Gesetz  wollte  verhindern,  daß  die  hauptsächlichsten  Rreditnehmer
  der  Notenbank  —  die  Rediskontierung  ist  in  Oesterreich  stark
ausgebildet  —  Einfluß  auf  die  Leitung  des  Gläubigerinstituts  erhalten.
Mehrere  Staaten  —  so  Zrankreich  und  die  Union  —  haben  der  Industrie
und  Landwirtschaft  ein  Vertretungsrecht  in  der  Derwaltung  eingeräumt. ­

Die  reinen  Kreditbanken  haben  Interesse  an  hohem  Zins,  da  die
Vergütung  für  einen  Teil  der  fremden  Gelder  dem  Steigen  der  Bankrate ­
  nicht  in  vollem  Maß  entspricht,  allerdings  aber  nur  soweit  dadurch
die  Inanspruchnahme  nicht  eingeschränkt  wird.  Die  Zinanzbanken
dagegen  haben  namentlich  zur  Zeit  des  Herausbringens  neuer  IVerte
Interesse  an  niedrigem  Zins.  Den  Banken  des  Kontinents,  die  beide
Tgpen  des  Kreditgeschäfts  vereinen,  gibt  die  Individualisierung  des
Zinses  nach  Kreditarten  die  Möglichkeit  innerhalb  bestimmter  Grenzen
gleichzeitig  durch  niedrigen  Effektenzins  die  Emission  von  Werten  zu
erleichtern  und  im  Kontokorrentgeschäft  eine  hohe  Bankrate  auszunützen,- ­
  sie  sind  an  hohem  Zins  interessiert,  soweit  nicht  dadurch  die
Kreditinanspruchnahme  eingeschränkt  und  das  Effektenemissionsgeschäft
erschwert  wird:  Handel,  Landwirtschaft  und  Industrie  haben  stets
Interesse  an  niedrigem  Zins.
Der  Einfluß  der  Vertreter  dieser  Lerufskreise  auf  die  Bankleitungen
ist  in  den  einzelnen  Reichen  verschieden:  er  ist  am  geringsten  in  der
Reichsbank,  stärker  in  der  Bank  von  Zrankreich,  deren  gleichmäßige,
niedrige  Rate  auch  durch  die  Rücksichtnahme  auf  die  der  Industrie  angehörigen
  Rvgents  bestimmt  wird,  am  stärksten  aber  in  England,  wo
die  Herrschaft  des  Eitgeinflusses  in  der  Bank  unverkennbar  ist;  allerdings
            
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