Full text : Bankpolitik

41.  Der  kstzpothekarkredit.

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der  Aktiven  vorbereitet  sein  müssen,  der  verkauf  der  Renten  in  größeren
Mengen  aber  sich  nur  zu  gedrückten  Kursen,  daher  meist  mit  Verlust
für  die  Lank  durchführen  ließe.  Zudem  ist  der  Zugang  zur  Notenbank
auf  Grund  von  Rentenbesitz  auf  dem  Kontinent  teurer  und  in  manchen
Reichen,  vornehmlich  Deutschland,  enger  als  auf  Grund  von  Wechselbesitz.
Der  hypslhekarkredit.
Zn  den  Staaten  des  europäischen  Kontinents  hat  der  hgpothekarkredit
  infolge  der  Einrichtung  des  Grundbuchs  und  des  ausgebildeten
Grundbuchsrechts  eine  bevorzugte  Stellung  erlangt,  vie  Prinzipien
der  Publizität  und  Priorität  gewähren  dem  Gläubiger  die  Sicherheit
auf  das  zinstragende  Objekt  bei  Nichtzahlung  der  vereinbarten  Zinsund
  Tilgungsrate  greifen  zu  können  und  der  Eharakter  der  Hypothek
macht  dieses  Recht  von  der  Person  des  Eigentümers  unabhängig.  Eine
Reihe  von  Bankinstitutionen,  die  sich  in  einer  jahrhundertelangen  Entwicklung ­
  ausgebildet  haben,  pflegt  den  hgpothekarkredit  innerhalb  der
vom  Statut  und  —  namentlich  in  Deutschland  und  Oesterreich  —  vom
Gesetz  gezogenen  Grenzen.
Der  hgpothekarkredit  ist  der  langfristigste  unter  allen  Kreditformen,
vie  kühne  Konstruktion,  welche  die  preußischen  Landschaften  in  der
zweiten  Hälfte  des  18.  Jahrhunderts  anbahnten,  hat  die  Gewährung
von  Krediten  für  ein  halbes  Jahrhundert  ermöglicht,  vie  unkündbare
Amortisationshgpothek  ist  die  bankmäßige  Anlageform  für  Institute,
die  in  Jahrzehnten  tilgbare  Pfandbriefe  ausgeben.  Die  Sicherheit  der
Kreditform  wurde  bald  allgemein  anerkannt,  und  als  in  den  Kriegen
gegen  Napoleon  1814  die  Kurse  der  preußischen  4%  Renten  bis  auf
50%  heruntersanken,  behielten  die  4%  pommerschen  Pfandbriefe  den
xrrri-Stand.  Nach  dem  Vorbild  der  Landschaften  wandten  die  im  zweiten
und  dritten  Jahrzehnt  des  vorigen  Jahrhunderts  entstandenen  Sparkassen ­
  und  Versicherungsgesellschaften  Deutschlands  und  Oesterreichs
ihr  Interesse  dem  hgpothekarkredit  zu,'  während  die  Landschaften  den
ländlichen  Grundbesitz  beliehen,  erstreckten  die  Sparkassen  und  Versicherungsgesellschaften ­
  ihre  Wirksamkeit  auf  die  städtischen  Häuser  und  ihnen
folgten  auch  die  in  der  Gründerzeit  zahlreich  entstandenen  Aktienhgpothekenbanken.
  In  der  letzten  Generation  sind  in  Deutschland,  Oesterreich  und
Rußland  eine  Reihe  öffentlichrechtlicher  Bodenkreditinstitute  entstanden,
öie  ihre  Tätigkeit  überwiegend  dem  ländlichen  Grundbesitz  zuwenden.  —
Bei  den  Pfandbriefinstituten,  gleichgültig  ob  sie  öffentlichrechtlich,  genossenschaftlich ­
  oder  in  Aktienform  errichtet  sind,  scheidet  die  Liquiditäts ­
            
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