Full text : Bankpolitik

206

III.  Oer  Kapitalmarkt.

ein  zinstragendes  Objekt  gegeben.  Käme  eine  Hypothekenbank  in
die  Zwanglage  zwanzig  Häuser  erstehen  zu  müssen,  so  sei  die  Verwaltung ­
  einfach  —  aber  wie  sähe  eine  Industriebank  aus,  die  eine  Baumwollspinnerei, ­
  eine  Schokoladen-,  eine  chemische-,  eine  Papierfabrik  etc.
erstehen  müsse?
Beide  Teile  schießen  in  ihrer  Argumentation  über  das  Ziel  hinaus.
Die  Bankobligation  ist  nicht  das  Allheilmittel,  aber  in  engen  Grenzen
berechtigt.  Mit  der  Hypothek  darf  sie  nicht  verglichen  werden,  wohl
aber  mit  der  Industrieobligation  —  denn  diese  ist  ja  auch  auf  Unternehmergewinnobjekten ­
  aufgebaut.  Größere  Industrieunternehmungen
werden  sich  der  Bankobligation  nicht  bedienen,  da  sie  ja  bei  Ausgabe
eigener  Schuldverschreibungen  den  Zwischennutzen  an  die  Bank  ersparen. ­
  (Die  österreichischen  Ausnahmen  besagen  nichts  dagegen,
da  dort  die  Bankschuldverschreibungen  von  der  Aktiensteuer  ausgenommen ­
  sind,  während  ihr  die  Industrieobligationen  unterliegen.)
kvohl  aber  würden  die  mittleren  Unternehmungen  gewissermaßen  eine
Zentralstelle  für  ihre  Obligationen  finden,  ungefähr  in  der  Art,  wie
heute  die  Kommunalobligationen  bei  den  kleineren  Gemeinwesen
an  Stelle  selbständiger  Anleihen  treten.  Die  Summe  dieser  Industrieobligationen ­
  wäre  nicht  unsicherer  als  die  Summe  der  an  ihrer  Stelle
bisher  gewährten  Anlagekredite  —  zur  Beurteilung  des  Wertes  der
Obligationen  müßte  aber  eine  detaillierte  Aufstellung  der  einzelnen
Lelehnungsobjekte  vorgeschrieben  sein.  Die  Kreditbanken  dürften  sich
zur  Ausgabe  von  Bankobligationen  kaum  entschließen,  da  sie  über
weit  bequemere  Kapitalbeschaffungsmittel  verfügen  —  die  Bankobligation
  ist  am  stärksten  in  den  Iahren  der  Kapitalflüssigkeit  abzusetzen,
wenn  die  Nachfrage  nach  Kredit  gering  ist  und  am  schwächsten  in  den
Iahren  drängendsten  Kapitalbegehrs.  §ür  eine  Kreditbank  wäre  es
höchst  lästig,  mitunter  selbst  gefährlich  in  Krisenzeiten  auch  noch  den
Kurs  ihrer  Obligationen  halten  zu  müssen.  Darum  sind  für  derartige
Obligationen  in  erster  Linie  Spezialinstitute  geeignet,  denen  der  Zeitpunkt ­
  der  Unterbringung  derselben  viel  Beschränkungen  auferlegt,
ver  Kredit  dürfte  bei  solchen  Instituten  —  wie  auch  die  österreichischen
Erfahrungen  zeigen  —  kaum  billiger  sein  als  der  Anlagekredit  bei  den
Kreditbanken,-  denn  die  Obligationen  müssen,  um  abnahmsfähig  zu
sein,  gute  Verzinsung  bieten,  die  Verwaltung  der  Bank  ist  kostspielig
und  das  Ligenkapital  darf  eben  wegen  des  riskanten  Geschäftes  nicht
niedrig  gegriffen  werden,  so  daß  sich  der  Nutzen  aus  der  Obligationenausgabe ­
  auf  ein  wesentlich  höheres  Kapital  verteilt  als  bei  den  Pfandbriefbanken. ­
  —
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.