Full text : Bankpolitik

3.  Das  Ligenkapital  der  Banken.

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nügender  Verlustdeckung.  Vas  österreichische  Gesetz  von  1876,  welches
zuerst  diese  Materie  regelte,  hat  darum  die  Pfandbriefausgabe  auf
den  zwanzigfachen  Betrag  des  für  Pfandbriefe  notwendigen  besonderen ­
  Sicherstellungsfonds  normiert,  das  deutsche  hgpothekenbankgesetz
von  1899  gestattet  den  reinen  Hypothekenbanken  die  Pfandbriefausgabe ­
  bis  zum  fünfzehnfachen,  den  „gemischten"  Hypothekenbanken  (die
auch  Kreditgeschäft  treib  ent  bis  zum  zehnfachen  des  Eigenkapitals,
wobei  weitergehende  statutarische  Rechte  aufrecht  bleiben,  sofern  sie
nicht  eine  Emission  in  höhe  von  mehr  als  dem  zwanzigfachen  des  Eigenkapitals ­
  zulassen.
Beide  Gesetze  sind  nach  schweren  Krisen  der  Hypothekenbanken
entstanden:  die  Verlustdeckungsaufgabe  kommt  für  die  längere  Zeit
wirkenden  Institute  allein  in  Betracht.  —  Bei  den  deutschen  hgpothekenaktienbanken
  betrug  das  Eigenkapital  zu  Ende  1912  10.4%,
beim  französischen  CrMit  foncier  11.3%  der  Bilanzsumme;  es  wird
nur  ausnahmsweise  im  Pfandbriefgeschäft  selbst,  gewöhnlich  entweder
im  Baukredit  oder  im  sonstigen  laufenden  Bankgeschäft,  zum  Ankauf
von  Diskonten  oder  als  Guthaben  bei  Kreditbanken  angelegt.
5.  Bei  den  Lebensversicherungsgesellschaften  ist  das  vertrauensmomsnt
  bei  längerem  erfolgreichen  Bestehen  gleichfalls  durch
das  Wirken  selbst  gegeben.  Die  Gefahr  der  Verluste  und  unerwarteten
Abhebungen  verringert  sich  mit  der  Ausdehnung  des  Geschäftes;  Investitionen ­
  können  aus  den  Prämieneinnahmen  vorgenommen  werden,
hier  türmt  sich  somit  ein  immer  größerer  Geschäftsumfang  auf  einem
meist  nur  durch  Reservedotierung  langsam  wachsenden  Eigenkapital
auf  und  bei  gleichbleibendem  Ausgabenkoeffizienten  wird  auch  hier
entweder  eine  Verbesserung  der  Konditionen  für  das  Publikum  oder
eine  stetige  Erhöhung  der  Dividende  auf  das  vielfach  nur  zum  Teil
eingezahlte  Aktienkapital  eintreten.  Die  geringe  Bedeutung  des  Eigenkapitals ­
  in  der  Lebensversicherung  hat  in  der  Gegenwart  jener  Strömung ­
  zum  Erfolg  verholfen,  die  starke  Reservedotierung  und  vornehmlich ­
  hohe  Gewinnausschüttungen  an  die  versicherten  fordert.  —  Das
Eigenkapital  (Aktien  und  eigene  Reserven)  ist  in  den  sechziger  und
siebziger  Zähren  des  vorigen  Jahrhunderts  und  in  den  vereinigten
Staaten  bis  vor  wenigen  Zähren  vielfach  spekulativ  angelegt  worden,
doch  überwiegt  gegenwärtig  überall  die  Tendenz  zu  ähnlicher  Verwendung ­
  wie  es  bei  der  Prämienreserve  der  Fall  ist.  —
Die  große  Mehrheit  der  Banken  —  mit  Ausnahme  der  hgpothekenbanken
  und  teilweise  der  Lebensversicherungsgesellschaften  —  legt  ihr
Eigenkapital  in  denselben  Geschäftszweigen  wie  die  fremden  Mittel
            
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