Full text: Bankpolitik

14 4. Das Verhältnis zwischen Passir- und Ktivgeschöftcn. 
an. Zu verschiedenen Zeiten wurde die Sortierung vertreten, daß die 
Banken im Interesse erhöhter Sicherheit ihr Eigenkapital außerhalb 
des sonstigen Betätigungskreises anlegen sollten, vornehmlich in Ken 
ten,- zugunsten dieser Ansicht wurde die Unabhängigkeit von Kata 
strophen geltend gemacht, die das sonstige Kreditgeschäft treffen könnten, 
ferner die Möglichkeit, bei Bedarf aus einer weniger empfindlichen 
Sphäre des Wirtschaftslebens Mittel heranzuziehen. Wenn das Ligen 
kapital gleichfalls in Krediten angelegt ist, dann kann die Bank sich bei 
Abhebungen von Einlagen nur durch Kündigung der Kredite Mittel be 
schaffen, ist es aber in Effekten investiert, dann kann durch verkauf 
derselben Hilfe geschaffen werden. Indessen würden diese Argumente 
nur für Effektenanlage überhaupt, nicht gerade für die Anlage des 
Eigenkapitals in Effekten sprechen. — 
Wo die Bankleistungen nicht verbilligt wurden oder der Ausgaben 
koeffizient nicht gestiegen ist, dort fließt den Aktien infolge des sich 
erweiternden Geschäfts ein immer größerer Nutzen zu,- die Aktien solcher 
Institute, bei denen das Kapital zur Verlustdeckung nicht herange 
zogen zu werden braucht — wie bei den meisten Lebensversicherungen, 
einem Teil der Hypothekenbanken, den englischen und französischen 
Kreditinstituten — gelten als Zinspapiere mit steigendem Ertrag und 
notieren zu einem Kurs, der in nicht seltenen Süllen geringeres Er 
trägnis abwirft als die Staatsrenten. Bei den mitteleuropäischen 
Kreditbanken ist die gleichmäßige Dividende nicht überall gesichert und 
kann die Verlustdeckungsaufgabe in Erscheinung treten. Bei den Noten 
banken haben in den meisten Neichen die wachsenden Ansprüche der 
Staaten die Wirkung, die sonst zunehmende Geschäftsausdehnung auf 
gleichbleibendes Kapital ausüben müßte, zum großen Teil ausge 
glichen. 
4. Vas Verhältnis zwischen Passiv- und Aktivgeschäften. 
Infolge des immer stärkeren Zurücktretens des Eigenkapitals sind 
für alle Bankorganisationen die „ftemden Gelder" von entscheidender 
Bedeutung,- sie bilden in der Hauptsache das „Passivgeschäft", die 
Anlagen das „Aktivgeschäft". 
In der Doktrin wird fast ausnahmslos die These aufgestellt, es 
sei das Leitprinzip der Bankverwaltung, daß die Aktivgeschäfte den 
Passivgeschästen entsprechen müssen,' mit dieser an sich richtigen Be 
hauptung ist aber nichts dem Bankwesen Eigentümliches ausgesagt: 
denn ;edem Unternehmen müssen zur Zeit, wo seine Verpflichtungen
	        
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