§ I. DAS MÜNZSYSTEM AUF GRUND DER MÜNZPATENTE VON 1726. 11
gleiche Feinheit und Geltung haben wie die alten, 1 ) die für
den 1. Januar 1787 außer Kurs gesetzt wurden.
Die Umpräguug vollzog sich in 11 Münzstätten 1 ) und
zwar in Paris, Lyon, Rouen, Metz, Bordeaux, Nantes, Lilles,
Limoges, Montpellier, LaRochelle und Straßburg verhältnismäßig
rasch, weil der Staat die Einlieferer von Gold an dem ent
stehenden Münzgewinn tcilnehmen ließ. Immerhin waren be
deutende Hindernisse zu überwinden.
Schwierigkeiten wurden insbesondere dadurch verursacht,
daß der Staat keine großen Goldreserven hatte und deshalb
nicht unmittelbar alle Einlieferer von alten Louis in neuen
Louis auszahlen konnte. Einem großen Teile der Einlieferer
wurden daher erst nach einem Monat zahlbare, aber in dieser
Zeit zu V.«t°/o verzinsliche Inhaberscheine ausgehändigt.
Auch die vorhandenen privilegierten Wechslerstellen
genügten nicht; es mußten 283 neue Offices de changeurs
gegründet werden. Anderen Personen wurde erneut das ge
werbsmäßige Wechseln bei hoher Strafe verboten 2 ). Dadurch
suchte man jede Agiotage zu verhindern.
Der UmsichtCalounes war es zu verdanken, daß am 1. Januar
1787 die Umprägung vollendet war. 3 ) Nur für einige Nach
zügler sollte der vorzugsweise Abnahmepreis der alten Louis
bestehen bleiben; auch dieser wurde abgeschafft durch arret
du conseil vom 7. Dezember 1788 und gleichzeitig ange
ordnet, daß nunmehr alle Münzstätten neue Louis prägen
dürften und die alten Louis den Annahmezwang verlieren
sollten, vermutlüch auch gegenüber dem Staate. „Ils cesseront
d’avoir cours.“
Die Umprägung hatte auf das Geldwesen der Grenzpro
vinzen Frankreichs eine Wirkung, die erkennen läßt, welchen
Gefahren man sich dadurch in Frankreich ausgesetzt hatte.
') Lettres patenies vom 11. Dezember 1785 und 18. Januar 1786.
*) Arrets de la cour des monnaies vom 8. Februar 1786.
8 ) Declaration du Roy vom 13. Dez. 1786.