Full text : Bankpolitik

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64.  Die  Organisation  der  Lanken.

Placements  verlangen  in  allen  Staaten  dezentralisierte  Organisation.
Je  höheren  Rapitalüberschuß  ein  Land  besitzt,  desto  stärker  ist  die  Filialbildung.
  In  den  kapitalärmeren  Reichen  dagegen  entwickelt  sich  das
Filialnetz  weit  langsamer:  Wer  Geld  anlegen  will,  wendet  sich  dorthin,
wo  dies  am  bequemsten  ist.  Wer  Kapital  benötigt,  sucht  den  Geldgeber
auf,  auch  wenn  dieser  noch  so  weit  entfernt  ist.
Rach  der  Bedeutung  der  Provinz  in  Bezug  auf  Rapitalüberfluß
oder  Kapitalbedarf  sind  die  Bankorganisationen  in  den  einzelnen  Reichen
konstruiert.  England  hat  vornehmlich  auf  den  bankmäßigen  Ueberweisungsverkehr,
  Frankreich  auf  die  Linlagenannahme  und  das  Placement
das  Hauptgewicht  gelegt.  Der  Beamte  der  englischen  Provinzfiliale  hat
Einlagen  zu  nehmen  und  Diskonte  zu  gewähren,  die  von  einer  größeren
Filiale  überprüft  werden.  In  Frankreich  tritt  das  Placement  hinzu,
das  sich  in  denkbar  einfachster  Form  zu  vollziehen  pflegt:  Oie  Zentrale
gibt  den  Filialen  die  Liste  jener  Werte,  die  mit  Vorteil  gegen  die  neue
Emission  zu  tauschen  sind  und  der  Filialleiter  sucht  unter  seinen  Runden
die  Besitzer  älterer  minder  rentabeler  Werte  und  macht  sie  auf  den  Vorteil ­
  des  Tausches  aufmerksam.  Diese  Tätigkeit  ist  bewußt  schematisch:
es  wäre  unmöglich  für  ein  paar  hundert  Filialen  jeweils  mehrere  urteilsfähige ­
  Raufleute  zu  finden,  sie  entsprechend  zu  bezahlen  und  die
Rontrollorganisation  zu  schaffen,  die  erforderlich  wäre,  wenn  diese  Banken ­
  andere  als  Routinegeschäfte  pflegen  würden.
In  jenen  Reichen  aber,  in  welchen  die  Provinz  das  in  ihr  gewonnene ­
  Rapital  selbst  verbraucht  oder  sogar  darüber  hinaus  neues  benötigt, ­
  mußten  die  Bankfilialen  zunächst  Rredit  gewähren  und  zwar  nicht
bloß  in  den  leichten  Formen  des  Diskonts  und  Lombards.  Die  Banken
gingen  darum  dort  nur  langsam  und  zögernd  in  die  Provinz,  da  ihre
Zweigniederlassungen  wirkliche  Direktoren  besitzen  mußten,  die  für
Anlagekredit  und  Ronsortialgeschäfte  die  Verantwortung  tragen  sollten
und  den  Runden  nicht  bloß  Rentenwerte  anzubieten  hatten,  sondern
sie  auch  bei  der  Vermögensanlage  überhaupt  beraten  mußten;  in
großer  Zahl  konnten  solche  Persönlichkeiten  nicht  gefunden  werden.
Jede  Filiale  der  deutschen  Banken  ist  eine  selbständige  Einheit.  Der
Leiter  besitzt  versügungsrecht  und  mutz  selbständige  geistige  Tätigkeit
leisten.  Lin  überaus  umfangreicher  Rontrolapparat  hat  nicht  bloß
die  buchhalterische,  sondern  auch  die  materielle  Seite  der  Geschäfte
Zu  überwachen.  Während  beim  Ooinptoir  ck'Bsoowxte,  von  den
reisenden  Buchhaltern  abgesehen  nur  wenige  Beamte  der  Zentrale
den  Rontroldienst  über  mehrere  hundert  Filialen  führen,  sind  in  den
deutschen,  österreichischen  und  russischen  Banken  große  Abteilungen
            
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