Full text : Bankpolitik

66.  Staatliche  Bankpolitik.

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wirtschaft.  Oie  Art  der  Anlage  der  Gelder  der  Kreditbanken  ist  für  die
Vermögensverwendung  und  die  Verflechtung  der  heimischen  Wirtschaft ­
  mit  dem  Ausland  von  entscheidender  Bedeutung.  Bisher  haben
die  Staaten  nur  auf  die  Frage  der  Zulassung  ausländischer  Werte  Einfluß ­
  genommen,  in  Wittel-  und  Westeuropa  aber  im  übrigen  den  Kreditbanken ­
  freie  Lahn  gelassen.  Zn  der  amerikanischen  Nons^  Trust  Enquete
wurde  der  versuch  gemacht,  ein  Eingreifen  des  Staates  in  die  Finanzund
  Kreditpolitik  der  Banken  zu  veranlassen,  jedoch  ohne  Erfolg.  Vas
Verhältnis  zwischen  Staat  und  Kreditbanken,  der  öffentlichrechtlichen
Wirtschaftsleitung  und  den  Organisatoren  der  Privatwirtschaft,  wird
wohl  erst  in  einem  Nenschenalter  reif  zur  gesetzlichen  Regelung  sein.
Während  die  Kreditbanken  unabhängig  vom  Staat  sich  entwickelt
hatten,  sind  die  Notenbanken  seit  ihrem  Bestehen  in  engster  Kühlung
mit  dem  Staat  gestanden.
Vas  Notenbankwesen  ist  aus  den  finanziellen  Bedürfnissen  der
Staaten  entstanden  und  war  lange  Zeit  dadurch  bestimmt.  Alle  großen
europäischen  Notenbanken  sind  in  Zeiten  der  Not  geschaffen  worden.
Mit  der  Entwicklung  der  staatlichen  Finanzwirtschaft  änderte  sich
das  Verhältnis  zwischen  Banken  und  Staat.  England  konnte  schon  seit
der  zweiten  Hälfte  des  18.  Jahrhunderts,  Frankreich  bald  nach  den
napoleonischen  Kriegen,  Preußen  seit  dem  dritten  Jahrzehnt  des  vorigen
Jahrhunderts  die  finanzielle  Hilfe  der  Notenbank  entbehren.  In  langer
Friedenszeit  lockerte  sich  das  Verhältnis  zwischen  Staat  und  Notenbank
immer  mehr,  und  es  fehlte  bald  nicht  an  Stimmen,  welche  eine  engere
Verbindung  zwischen  den  beiden  als  nicht  mehr  zeitgemäß  bezeichneten,
da  der  Staat  die  benötigten  Nittel  auf  andere  wirtschaftlich  weniger
schädliche  Weise  als  durch  die  Notenpresse  beschaffen  könne.
Ueber  die  Wirkungen  der  Gewährung  von  Finanzkrediten  an  den
Staat  durch  die  Notenbank  sind  die  Meinungen  nicht  geteilt.  Kredite,
deren  Rückzahlungstermin  unsicher  ist,  sind  als  Anlage  für  die  Noten-  I
bank  nicht  geeignet.  Oie  Ausgabe  von  Noten  auf  dieser  Grundlage
wirkt  in  der  Richtung  einer  Preiserhöhung,  die  sich  von  Preiserhöhungen
aus  anderen  Gründen  durch  die  Allgemeinheit  und  Raschheit  zu  unterscheiden ­
  tendiert.  Wo  immer  dies  möglich  ist,  muß  daher  die  Deckung
des  staatlichen  Finanzbedarfs  durch  andere  Nittel  gesucht  werden.  Eine
Reihe  von  Notenbank-Statuten  haben  daher  auch  mit  Recht  der  Kreditgewährung
  der  Notenbank  an  den  Staat  einen  Riegel  vorgeschoben.
Oie  Finanzkraft  der  größeren  Wirtschaftsreiche  ist  gegenwärtig  so
entwickelt,  daß  der  Staat  die  Notenbank  entbehren  kann.  Oie  Steuer-
            
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