Full text : Bankpolitik

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II.  Der  Grldmarkt.

„Markt"  nicht  eigentlich  die  Rede  sein  kann.  Vas  trifft  aber  nicht  zu.
Oer  Markt  inr  Sinn  unserer  Wirtschaft  wird  dadurch  charakterisiert,
daß  die  Teilnehmer  an  demselben  die  Bedingungen,  zu  welchen  ihre
Konkurrenten  bieten,  abschätzen  können;  in  diesem  Sinn  ist  der  Marktbegriff ­
  bei  den  Geldmarktkrediten  gegeben;  eine  örtlich  konzentrierte
Marktorganisation  besteht  nur  für  den  Verkehr  in  Primadiskonten,
Devisen  und  Ultimogeld,  dem  „Geldmarkt  im  engeren  Sinn".
Oie  Bedeutung  der  einzelnen  formen  des  Betriebskredits  für  die
bankmäßige  Unlage  lassen  sich  am  deutlichsten  durch  Schilderung  ihrer
Wirkung  im  Produktion?-  und  Verkehrsprozeß  darstellen,-  wir  wählen
die  Laumwollverarbeitung  als  Beispiel.
7.  Der  RembursKredit.
Ein  europäischer  Händler  kauft  Baumwolle  in  den  Vereinigten
Staaten;  er  kann  die  Ware  nicht  sofort  bezahlen,  da  sie  ja  zuerst  nach
Europa  kommen  muß  und  auch  nach  ihrer  Ankunft  einige  Zeit  vergehen ­
  mag,  bis  sich  genügend  Käufer  finden.  Oer  kaufmännischen
Situation  würde  es  entsprechen,  wenn  der  amerikanische  Pflanzer
(den  amerikanischen  Händler  schalte  ich  der  Einfachheit  halber  aus  der
Darstellung  aus)  auf  den  europäischen  Händler  einen  Wechsel  ziehen
würde.  Oer  Name  des  europäischen  Händlers  ist  aber  in  der  Union
unbekannt,  und  wenn  der  Farmer  den  Wechsel  mit  der  Unterschrift
des  Händlers  zu  seiner  Bank  in  Texas  tragen  würde,  so  würde  sich  diese
in  den  meisten  Zöllen  weigern  den  Wechsel  zu  diskontieren.
Aus  diesem  Grund  ersucht  der  Händler  eine  europäische  Bank,
bisher  meist  ein  in  London  ansässiges  Institut,  ihm  einen  Remburs-(Nachnahme)kredit
  zu  gewähren,  das  heißt  an  seiner  Statt  zu  akzeptieren, ­
  wogegen  als  Sicherung  die  Baumwolle  verpfändet  wird.  Oie
Lank  gibt  zum  Beispiel  einen  Remburskredit  von  30.000  £,  sie  ermächtigt ­
  den  europäischen  Händler,  auf  sie  bis  zu  dieser  höhe  zu  ziehen;  der
Vertreter  der  Lank  in  den  vereinigten  Staaten  folgt  das  Akzept  dem
Baumwollpflanzer  nur  unter  der  Bedingung  aus,  daß  ihm  die  die
Versendung  der  Baumwolle  bescheinigenden  Bahndokumente  übergeben ­
  werden;  bei  Uebergabe  der  Ware  auf  ein  nach  Europa  fahrendes
Schiff  werden  die  Lahn-  gegen  die  Schiffskonossements  ausgetauscht;
bei  der  Ankunft  im  europäischen  Hafen  wird  die  Ware  in  ein  Lagerhaus ­
  eingelagert  und  an  Stelle  des  Ladescheins  tritt  der  Lagerschein;
die  Bank  hat  somit  die  ganze  Zeit  hindurch  völlige  Deckung,  jene  Zölle
ausgenommen,  in  welchen  die  Bank  dem  Händler  die  waren  (in  Eng-
            
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