Full text : Bankpolitik

10.  Der  Diskontkredit.

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konts  durch  das  Bankakzept  veranlaßt  hat.  Es  ist  aber  fraglich,  ob  den
Ansätzen  zu  dieser  Entwicklung  genügend  energisch  entgegengetreten
wurden  für  die  Verweigerung  des  Akzepts  gilt  dasselbe,  was  für  die
Verweigerung  der  Bucheinsicht  gilt:  Wer  verlangt,  daß  ihm  die  Waren
kreditiert  werden,  der  muß  akzeptieren;  hätten  die  Banken  nicht  so
bereitwillig  den  Vordermännern  im  Produktionsprozeß  Akzeptkredit
eingeräumt,  so  hätten  diese  mit  weit  größerer  Energie  den  Widerstand
ihrer  Abnehmer  gegen  das  Akzeptieren  niederzuringen  gesucht.  Für
keinen  Lausmann  besteht  die  Pflicht  zu  borgen;  wer  nicht  akzeptieren
will,  soll  bar  zahlen.
In  Oesterreich,  wo  in  einzelnen  Produktionszweigen,  namentlich
cher  „Manufakturbranche"  nicht  prompte  Zahlungssitten  bestanden,
hat  sich  im  letzten  Jahrzehnt  der  Diskont  offener  Buchforderungen
immer  mehr  eingebürgert;  für  diese  spezielle  Kreditform  gegründete
Genossenschaften  diskontieren  mit  einer  Marge  die  Außenstände
und  sichern  sich  durch  einen  sorgfältig  ausgearbeiteten  Apparat,
der  insbesondere  Buchkontrolle  und  regulär  Einziehung  der  Forderungen ­
  durch  das  beleihende  Institut  vorsieht.  In  Oesterreich,  wo  sich
diese  Kredite  verläßlichen  Schätzungen  zufolge  auf  ca.  600  Millionen
Lronen  belaufen  und  in  Deutschland,  wo  in  den  letzten  Jahren  mehrere
ähnliche  Versuchs  gemacht  wurden,  wird  eine  leidenschaftliche  Diskussion ­
  für  und  gegen  diese  Kreditform  geführt.  Man  führt  dagegen
an,  daß  sie  den  andern  Gläubigern  im  Lonkursfall  die  leichtest  realisierbaren ­
  Aktiven  entzieht,  daß  sie  zu  mehrfacher  Lreditinanspruchnahme
verleite,  indem  die  Außenstände  von  einem  andern  Kreditgeber  (Bank
oder  warengläubiger)  als  vorhanden  angesehen  werden,  während  sie
in  Wirklichkeit  verpfändet  sind.  Indes  ist  hier  die  Beweisführung  verkehrt: ­
  wer  Außenstände  hat  und  Kreöit  benötigt,  der  muß  diesen  in
irgend  einer  Form  bekommen,  und  die  Frage  ist  dahin  zu  richten,  ob
die  sonst  üblichen  Lreditarten  mehr  Sicherheit  gewähren.  Auch  beim
Rontokorrentkredit,  der  von  einer  Bank  auf  Außenstände  hin  gewährt
wird,  ist  die  Möglichkeit  gleichzeitiger  betrügerischer  Kreditaufnahme
bei  Warengläubigern  oder  andern  Lanken  gegeben,  erfahrungsgemäß
weit  mehr  als  beim  Buchforderungskredit,  wo  die  Buchkontrolle,  die
Einziehung  durch  das  Lelehnungsinstitut,  die  Evidenzzentrale  der
Buchforderungsgesellschaften  nach  den  bisherigen  Erfahrungen  mehr
Sicherheit  gewähren  als  der  Lontokorrentkredit.  Der  einzige,  aber
durchschlagende  Einwand  gegen  die  Belehnung  der  Außenstände  ist
aber  der,  daß  in  einer  Leihe  von  Produktionen  die  Entwicklung  zum
Wechselverkehr  dauernd  verbaut  wird;  der  Buchforderungskredit  hat
Somary,  Bankpolitik.  3
            
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