Full text : Bankpolitik

20.  Oie  Entstehung  der  Diskontpolitik.

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aber  der  erste  ist  für  die  Bank  von  England  in  der  Gegenwart  von  geringer ­
  praktischer  Bedeutung.  —
Der  Grundgedanke  der  peelschen  Bankakte  ist  in  das  Russische
Staatsbankstatut  aufgenommen  worden,-  die  russische  Staatsbank  darf
300  Millionen  Rubel  unbedeckt  ausgeben,  der  Rest  der  Noten  mutz
metallisch  gedeckt  sein.  Belgien,  Italien  und  die  bisherige  Gesetzgebung
der  vereinigten  Staaten  haben  die  alte  Regel  der  Bank  von  England
aufgenommen,  ein  prozentuelles  Verhältnis  zwischen  Metallbestand
und  sämtlichen  Verbindlichkeiten  (Noten  und  Depositen)  herzustellen.
Die  Verbindlichkeiten  waren  in  der  Union  zu  25,  und  sind  in  Belgien
zu  33Vs,  in  Italien  zu  40%  metallisch  zu  decken.  Das  neue  Bankgesetz
der  Union  verlangt  Golddeckung  der  Depositen  zu  35%,  der  Noten
zu  40%.  Die  Deutsche  Reichsbank  und  die  Gesterreichisch-Ungarische
Bank  haben  nur  metallische  Notendeckungspflicht,  die  Neichsbank
zu  %  (wobei  die  Reichskassenscheine  dem  Metallbestand  zugerechnet
werden),  die  Cesterreich-Ungarische  Bank  zu  40%,  wobei  die  Devisen ­
  bis  zu  60  Millionen  Kr.  dem  Metallbestand  zugerechnet  werden. ­
  Das  prozentuelle  Verhältnis  zwischen  Metall  und  Verbindlichkeiten ­
  oder  Metall  imd  Noten  mutz  bei  allen  Banken  gewahrt  bleiben, ­
  und  zwischen  dem  Goldabfluß  in  den  innern  Verkehr  oder  in  das
Ausland  wird  kein  Unterschied  gemacht.  Die  Grenze  des  Notenausgaberechts ­
  ist  weniger  starr  als  in  England,  aber  sie  ist  doch  auch  an
den  vorhandenen  Metallbestand  eng  geknüpft.  Die  Bank  von  Zrankreich
dagegen  ist  in  ihrer  Notenausgabe  nur  durch  eine  Maximalziffer  (bis  zu
Kriegsbeginn  6800  Mill.  Zrancs)  beschränkt.
20.  Die  Entstehung  der  Diskontpolitik.
Die  peelsche  Bankakte  begrenzte  das  Notenausgaberecht  der
Bank  von  Englands  sie  sicherte  die  metallische  Einlösbarkeit,  aber  sie
schuf  eine  andere  §orm  der  Liquiditätssorge-  die  Bank  mutzte  sich  fragen, ­
  wieviel  Noten  sie  noch  auszugeben  berechtigt  sei,  und  wenn  die
Inanspruchnahme  stieg,  mutzte  sie  versuchen  entweder  mehr  Gold
heranzuziehen  oder  die  Notenausgabe  einzuschränken.  §ür  beide  Zwecke
erwies  sich  die  Diskonterhöhung  als  das  geeignete  Mittel.
lvie  oben  hervorgehoben  wurde,  hat  das  Bullioneommittee  von
1810  gefordert,  den  Diskont  in  Zusammenhang  mit  den  Ivechselkursen  i
festzusetzen,  ohne  aber  damit  in  der  Praxis  Gehör  zu  finden,-  von  1704
bis  1838  hatte  der  Diskont  der  Bank  von  England  nur  zwischen  4  (ganz
ausnahmsweise  3%%)  und  5%  geschwankt,  gleichgültig  ob  die  No-
            
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